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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27685
BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17 (https://dejure.org/2018,27685)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2018 - V ZR 195/17 (https://dejure.org/2018,27685)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - V ZR 195/17 (https://dejure.org/2018,27685)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung des geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung des geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • IWW

    § 21 Abs. 7 WEG, § 27 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 4 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 3, 21 Abs. 7, 27
    Anforderungen an die Änderung der bisherigen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der WEG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Ordnungsgemäße Verteilung der Kosten für die technische Betreuung der Anlage; Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 7
    Voraussetzungen der wirksamen Änderung eines nach Teilungserklärung geltenden Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen der Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 16 Abs. 3, 21 Abs. 7 WEG

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 16 Abs. 3
    Voraussetzungen für die Änderung des Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 3
    Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; Ordnungsgemäße Verteilung der Kosten für die technische Betreuung der Anlage; Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für wirksame Änderung des Verteilungsschlüssels?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung des bisherigen Verteilerschlüssels muss eindeutig sein!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Änderung des Verteilungsschlüssels einer WEG durch Mehrheitsbeschluss

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Änderungen eines Umlageschlüssels

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarter Umlageschlüssel: Wie kann er durch Beschluss geändert werden? (IMR 2018, 425)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1162
  • MDR 2018, 1238
  • NZM 2018, 905
  • ZMR 2018, 1024
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (Bestätigung von Senat…, Urteil vom 11. November 2011, V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12 und Urteil vom 9. Juli 2010, V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

    Auch bei Bestehen einer entsprechenden Beschlusskompetenz setzt eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (vgl. Senat…, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11. November 2011, V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12 …und Urteil vom 9. Juli 2010, V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

    Auch bei Bestehen einer entsprechenden Beschlusskompetenz setzt eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12;… Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Ein vereinbarungsändernder Mehrheitsbeschluss war mangels Beschlusskompetenz nichtig (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 21/03, BGHZ 156, 192, 196 mwN).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Die Wirksamkeit eines solchen Mehrheitsbeschlusses setzte allerdings voraus, dass die Wohnungseigentümer hierfür die entsprechende Kompetenz besitzen, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) ergeben kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Rn. 8 Die zulässige Revision (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, NJW 2015, 3651 Rn. 7, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 207, 99) ist unbegründet.
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Ein besonderer Verwaltungsaufwand liegt vor, wenn das normale, übliche Maß bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums überschritten ist (Senat, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 42).
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Rn. 13 Besondere Nutzungen im Sinne von § 21 Abs. 7 WEG sind solche, die mit einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums einhergehen und zumindest bei typisierender Betrachtung den Anfall besonderer Kosten wahrscheinlich machen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, NJW 2010, 3508 Rn. 9).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Nach dieser Vorschrift können die Wohnungseigentümer hinsichtlich der darin näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten den gesetzlichen oder den im Wege der Vereinbarung (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 12) festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16

    Wohnungseigentumssache: Ausübungsbefugnis des Verbands für den Individualanspruch …

    Auszug aus BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
    Liegt die erforderliche Kompetenzzuweisung nicht vor, ist ein dennoch gefasster Beschluss nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23

    Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …

    Kommt ein Beschluss zur Änderung der Kostenverteilung zustande, so ist der neue Verteilungsschlüssel für künftige Wirtschaftspläne, Sonderumlagen und Jahresabrechnungen maßgeblich (…vgl. Bärmann/Becker, WEG, 15. Aufl., § 16 Rn. 152; vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 195/17, NZM 2018, 905 Rn. 10).

    Rn. 33 b) Eine derartige Entscheidung bedarf aber einer gesonderten Beschlussfassung vor der Erhebung der Sonderumlage (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 195/17, NZM 2018, 905 Rn. 18).

  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer hinsichtlich der …

    Rn. 22 2. Der angefochtene Beschluss ist entgegen der Ansicht der Revision auch nicht deshalb nichtig, weil er von der in § 16 der Teilungserklärung getroffenen Regelung abweicht und den Wohnungseigentümern in Ermangelung einer Öffnungsklausel für einen solchen Beschluss die Kompetenz fehlt (vgl. hierzu etwa Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 195/17, WuM 2018, 657 Rn. 10;… Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 f.).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust …

    Eine Änderung des von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählten, der Heizkostenverordnung entsprechenden Kostenverteilungsschlüssels kann nicht inzident mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung erfolgen (vgl. Senat…, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16;… Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12; Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 195/17, WuM 2018, 657 Rn. 18).
  • LG Bamberg, 22.12.2023 - 41 S 21/23

    Notwendigkeit des Bewusstseins der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

    Die vom Amtsgericht herangezogene Entscheidung des BGH vom 08.06.2018, Aktenzeichen V ZR 195/17 betreffe nicht den vorliegenden Fall, sondern § 16 WEG a.F.

    Rn. 35 aa) Die Wohnungseigentümer müssen sich bei der Beschlussfassung darüber bewusst sein, dass sie einen von dem bislang geltenden Verteilungsschlüssel abweichende Regelung treffen (…vgl. Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 16 Rn. 138;… BeckOGK/Falkner, 1.5.2023, WEG § 16 Rn. 186; beide unter Verweisung auf BGH, Urt. v. 8.6.2018 - V ZR 195/17 (LG Itzehoe), NZM 2018, 905;… Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 16 Rn. 59).

    Rn. 37 Aus dem Urteil des BGH vom 08.06.2018 geht klar hervor, dass ein Beschluss über die Abänderung des Verteilungsschlüssels nur dann wirksam möglich ist, wenn die Wohnungseigentümer auch das Bewusstsein zur Abänderung des bisherigen Verteilungsschlüssels hatten (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2018 - V ZR 195/17 (LG Itzehoe), NZM 2018, 905).

    Rn. 43 Es wird dort (…vgl. Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 16 Rn. 138;… BeckOGK/Falkner, 1.5.2023, WEG § 16 Rn. 186; beide unter Verweisung auf BGH, Urt. v. 8.6.2018 - V ZR 195/17 (LG Itzehoe), NZM 2018, 905;… Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 16 Rn. 59) allgemein bei der Beschlussfassung im Rahmen des § 16 Abs. 2 WEG darauf hingewiesen, dass eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Beschluss stets voraussetze, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein haben, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung zu beschließen.

    Rn. 63 Die Kammer wendet die Rechtsprechung des BGH aus dem Urteil vom 08.06.2018 (BGH, Urteil vom 08.06.2018 - V ZR 195/17 (LG Itzehoe), NZM 2018, 905) an, wobei sich die Entscheidung ausdrücklich auf eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen bezieht und von der Grundkonstellation ausgeht, dass die Wohnungseigentümer im Rahmen eines Beschlusses über die Jahresabrechnung einen anderen, abweichenden Kostenverteilungsschlüssel zugrunde legen.

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2023 - 13 T 1/23

    Keine Vorschüsse, die auf falschem Verteilerschlüssel beruhen

    Dem widersprach bereits der Transparenzgedanke (BGH NZM 2018, 905 Rn. 18;… NJW 2012, 603 Rn. 12).
  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen …

    Rn. 71 Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (BGH, Urteil vom 08.06.2018 - V ZR 195/17, ZMR 2018, 1024, Rn. 18, zitiert nach juris;… Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603, Rn. 12, zitiert nach juris;… Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, Rn. 9, zitiert nach juris; Kammer…, Urteil vom 22.02.2013 - 318 S 32/12, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
    Rn. 236 Jedoch kann der Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss geändert werden, wenn die Wohnungseigentümer hierfür die entsprechende Kompetenz besitzen, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) ergeben kann (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juni 2018, - V ZR 195/17 m.w.N.).

    Rn. 238 Nach § 16 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer hinsichtlich der darin näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten den gesetzlichen oder den im Wege der Vereinbarung (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juni 2018, - V ZR 195/17 m.w.N.) festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

  • AG Hamburg-St. Georg, 06.05.2024 - 980b C 23/23

    Wer nichts von der Maßnahme hat, darf auch nicht stärker belastet werden

    Schon aus dem Beschluss selbst muss hinreichend konkret hervorgehen, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine von der bisherig geltenden Kostenverteilung abweichende Regelung zu beschließen (s. nur BGH, NZM 2018, 905, 907, Rn. 18 zu § 16 Abs. 3 WEG a.F.).
  • LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22

    WEG: Anfechtung eines Sonderumlagebeschlusses

    Das Bewusstsein, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung zu beschließen, ist nur erforderlich, wenn der Kostenverteilungsschlüssel dauerhaft geändert werden soll (vgl. BGH v. 8.6.2018 - V ZR 195/17, NZM 2018, 905 Rn. 18).
  • AG Essen, 07.07.2022 - 196 C 90/21

    Folgen eines Ladungsmangels

    Rn. 46 Fehlt den Wohnungseigentümern für einen Beschlussgegenstand eine Beschlusskompetenz, ist der entsprechende Beschluss nichtig (…vgl. BGH NJW 2019, 1673 Rn. 5; NZM 2018, 905 Rn. 10;… NJW 2018, 1254 Rn. 6).
  • AG Bonn, 14.12.2021 - 27 C 115/19

    Anfechtung der Jahresabrechnung kann beschränkt werden

  • AG München, 24.10.2019 - 483 C 9844/19

    Unklare Kostenverteilungsregelung in Gemeinschaftsordnung einer …

  • AG Hamburg-Altona, 13.04.2021 - 303c C 20/20

    Abweichende Kostenverteilung muss nachvollziehbar sein!

  • AG Unna, 30.10.2019 - 18 C 8/19
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