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   OLG München, 20.01.2010 - 27 U 370/09   

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https://dejure.org/2010,28547
OLG München, 20.01.2010 - 27 U 370/09 (https://dejure.org/2010,28547)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 (https://dejure.org/2010,28547)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 27 U 370/09 (https://dejure.org/2010,28547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erneuerbare Energien: Erhöhte Einspeisungsvergütung bei Anbringung einer Photovoltaikanlage an oder auf einer Lagerhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Einspeisevergütung bei Errichtung einer Solaranlage auf teilweise vermieteten Lagerräumen

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 11 Abs 2; EEG 2004 § 11 Abs 3 bis 4; EEG 2009 § 32; EEG 2009 § 33
    Verhältnis des § 11 Abs. 2 zu § 11 Abs. 3 EEG 2004

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Begriff des Gebäudes im Sinne des § 11 Abs. 2 EEG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG § 11 Abs. 2; EEG § 11 Abs. 3
    Höhe der Einspeisevergütung bei Errichtung einer Solaranlage auf teilweise vermieteten Lagerräumen

  • rechtsportal.de

    EEG § 11 Abs. 2 ; EEG § 11 Abs. 3
    Höhe der Einspeisevergütung bei Errichtung einer Solaranlage auf teilweise vermieteten Lagerräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2010, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 27 U 370/09
    Die als Anlage B 4 vorgelegte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 01.11.2007 war Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29.10.2008, Az. VIII ZR 313/07.
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für

    Teilweise wird ein solches Verhältnis der Spezialität unter Hinweis auf eine Unterschiedlichkeit der Regelungsgegenstände der Absätze 2 und 3 sowie einen vom Gesetzgeber nur in Bezug auf die Grundvergütungsregelung des Absatzes 1 gesehenen Ausnahmecharakter des Absatzes 3 angenommen und eine Bestätigung dieser Sichtweise aus der nunmehr erfolgten Konzeption der Vergütungstatbestände des EEG 2009 hergeleitet, in dessen § 33 die Vergütung von gebäudegebundenen Anlagen eine eigenständige Regelung gefunden hat (OLG München, ZNER 2010, 289 f.; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rn. 48, 54 mwN; Salje, EEG, 4. Aufl., § 11 Rn. 80; Danner/Theobald/Müller, aaO Rn. 45).
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