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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,852
BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07 (https://dejure.org/2008,852)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - KVR 42/07 (https://dejure.org/2008,852)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - KVR 42/07 (https://dejure.org/2008,852)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Rheinhessische Energie

    StromNEV a. F. § 7 Abs. 1; StromNEV § 4, § 5 Abs. 2, § 8, § 32 Abs. 3 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StromNEV § 32 Abs. 3 Satz 3; ; StromNEV § 5 Abs. 2; ; StromNEV § 4 ff.; ; StromNEV § 8; ; StromNEV a.F. § 7 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Erstreckung der dem Betreiber einer vorgelagerten Netzebene erteilten Genehmigung nach der Bundestarifordnung Elektrizität auf den Netzbetreiber im Abschreibungszeitraum ; Anwendung der Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 S. 3 Verordnung über die Entgelte ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Eingreifen der Vermutungswirkung des § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV auch bei Erstreckungsgenehmigung; Zulässigkeit des "doppelten Deckels"; zur Bemessung des Femdkapitalzinssatzes (Rheinhessische Energie)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    StromNEV a.F. § 7 Abs. 1; StromNEV §§ 4, 5, 8, 32
    Bedingungen einer energiewirtschaftlichen Erstreckungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Rheinhessische Energie"; Ermittlung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung, der Höhe der kapitalmarktüblicher Fremdkapitalzinsen, der Netzkosten und der kalkulatorischen Gewerbesteuer bei der Festsetzung der Entgelte für den Netzzugang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Stromnetzkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wichtiges zur Rückforderung von Netznutzungsentgelten - Vorsicht bei Vergleichsabschlüssen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stromnetzentgeltkürzungen durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten - Auswirkungen auf Netzbetreiber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1392 (Ls.)
  • BB 2008, 1853
  • ZNER 2008, 222
 
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Wird zitiert von ... (96)Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
    Auch selbständige Teile eines solchen Rechtsverhältnisses können Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht aber bloße Elemente, unselbständige Teile oder Vorfragen von Rechtsverhältnissen, die nicht unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, sondern nur Voraussetzungen solcher Rechte und Pflichten sind (vgl. BVerwGE 24, 355, 358; 36, 192, 218; 90, 220, 228).

    Die gerichtliche Vorklärung von Einzelfragen ist nicht notwendig, wenn das streitige Rechtsverhältnis - wie hier im Genehmigungsverfahren für die nächste Genehmigungsperiode - umfassend zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 90, 220, 228).

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07, WuW/E 2395 Tz. 50 ff. - Rheinhessische Energie) bereits zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 3 a.F. (Satz 5 n. F.) i.V.m. § 5 Abs. 2 StromNEV entschieden hat, ist die Obergrenze für den anzuerkennenden Fremdkapitalzinssatz nach der Höhe des Zinssatzes zu ermitteln, zu dem sich der Netzbetreiber auf dem Kapitalmarkt langfristig Fremdkapital hätte beschaffen können; das hat für § 5 Abs. 2 Halbs. 2 GasNEV gleichermaßen zu gelten.
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Rn. 14 ee) Aufgrund dessen hätte die Bundesnetzagentur bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Angaben der Betroffenen zu Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen in der Verzinsungsbasis (siehe hierzu BGH…, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 32 ff. - Vattenfall) ebenso wie einen Risikozuschlag bei den Fremdkapitalzinsen (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie) berücksichtigen und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar bei der Ermittlung der Obergrenze der Verzinsung des Fremdkapitals nach § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV der auf Anleihen der öffentlichen Hand bezogene Durchschnittszins um einen angemessenen Risikozuschlag zu erhöhen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Rn. 258 Zwar ist ein Feststellungsantrag in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren möglich, wenn auch das EnWG diese Möglichkeit nicht ausdrücklich nennt (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 42/07 - Rheinhessische Energie -, Rn. 80 juris).
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