Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AtG § 1 Nr. 2, §§ 6, 7d, 17; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 99, 108 Abs. 1, § 117 Abs. 1 und 4, § 138 Nr. 6; GG Art. 19 Abs. 4
Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; SEWD; Schadensvorsorge; Restrisiko; terroristische Anschläge; gezielter Flugzeugabsturz; Airbus A 380; Castorbehälter; Hohlladungsbeschuss; Panzerfaust; Durchschlagskraft; Evakuierung; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
AtG § 1 Nr. 2, §§ 6, 7d, 17
Airbus A 380; Aufbewahrung; Aufklärungs- und Ermittlungspflicht; Auslegungsstörfälle; Beweislast; Beweismaß; Castorbehälter; Durchschlagskraft; Entscheidungserheblichkeit; Evakuierung; Geheimhaltung; Hohlladungsbeschuss; Kernbrennstoffe; Kernkraftwerk; Panzerfaust; ... - rechtsinformationen.bund.de
Atomrechtliche Genehmigung; Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 Nr 4 AtG, § 7d AtG, § 1 Nr 2 AtG, § 7 Abs 2 AtG, § 99 Abs 1 VwGO
Atomrechtliche Genehmigung; Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im dazugehörigen Standortzwischenlager - Wolters Kluwer
Berücksichtigung von absehbaren Entwicklungen bei i.R.v. § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG anzustellenden zukunftsgerichteten Beurteilungen zur Genehmigungserteilung; Ausweitung des Schutzgehaltes des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auf den Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von absehbaren Entwicklungen bei i.R.v. § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG anzustellenden zukunftsgerichteten Beurteilungen zur Genehmigungserteilung; Ausweitung des Schutzgehaltes des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auf den Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Streit um das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Unterweser weiter offen
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Streit um das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Unterweser weiter offen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streit um das atomare Zwischenlager im Kernkraftwerk Unterweser
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung atomrechtlicher Genehmigungen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Atom-Genehmigung muss neue Flugzeugtypen berücksichtigen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03
- BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Papierfundstellen
- BVerwGE 142, 159
- NVwZ 2012, 750
- DVBl 2012, 766
- DÖV 2012, 650
- ZNER 2012, 288
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Rn. 16 2. Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 4 Rn. 9 bis 12; Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 S. 1) angenommen, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage für die angefochtene Aufbewahrungsgenehmigung § 6 Abs. 1 AtG ist, mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die zuständige Behörde tätig geworden ist und die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 3 AtG vorliegen.Sofern dem Beschluss des Senats vom 24. August 2006 (a.a.O. Rn. 15 und 17) - wie die Beklagte meint - Abweichendes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts dient der Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (Beschluss vom 24. August 2006 a.a.O. Rn. 11; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52 ).
Rn. 42 Wie dargelegt findet der exekutive Funktionsvorbehalt im Atomrecht seine Rechtfertigung gerade auch darin, dass er einem dynamischen Grundrechtsschutz und damit der bestmöglichen Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 11).
Zwar sind Unterlagen, die Bestandteil der unmittelbaren Verfahrensakten sind, die aber von der Behörde aus Sicherheitsgründen als (teilweise) geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden, nicht schon kraft dieser Einschätzung als für die Beurteilung der erforderlichen Vorsorge entscheidungserheblich anzusehen (Beschluss vom 24. August 2006 a.a.O. Rn. 21).
- BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Rn. 16 2. Das Oberverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 4 Rn. 9 bis 12; Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 S. 1) angenommen, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage für die angefochtene Aufbewahrungsgenehmigung § 6 Abs. 1 AtG ist, mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die zuständige Behörde tätig geworden ist und die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 3 AtG vorliegen.Der Drittschutz ist nicht auf die erforderliche Vorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. LS 1).
Dies entspricht der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 34).
Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 25).
Sowohl § 7 Abs. 2 AtG als auch § 6 Abs. 2 AtG legen die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest und lassen die Genehmigungserteilung nur zu, wenn Gefahren und Risiken durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage bzw. die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" erscheinen (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. Rn. 21; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 - DVBl 2009, 642 ).
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Dabei sind auch im Rahmen von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG prognostische Einschätzungen über künftige Entwicklungen und Geschehensabläufe vorzunehmen, so beim speziellen Erfordernis des Schutzes gegen Terror- und Sabotageakte z.B. über voraussichtliche Täter und voraussichtliches Täterverhalten (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 ff. = Buchholz 451.171 AtG Nr. 27 S. 53 ).Es ist insoweit nicht Sache der Gerichte, Prognosen der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf Situationen zu korrigieren, die allenfalls im Grenzbereich des nach praktischer Vernunft noch Möglichen liegen könnten (Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O. Rn. 26).
Rn. 26 Aus dem Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge folgt, dass die Exekutive im Rahmen ihrer prognostischen Einschätzungen alle wissenschaftlich und technisch vertretbaren Erkenntnisse heranzuziehen hat (Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O. Rn. 19).
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Sie findet vorliegend schon deshalb keine Anwendung, weil es für die gerichtliche Prüfung der streitgegenständlichen Genehmigung vom 22. September 2003 grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei ihrem Erlass ankommt (Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 15 S. 32).Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotentials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (Urteil vom 19. Dezember 1985 a.a.O. S. 315 f.; Beschluss vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31 S. 87 ).
So kann ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand ein vordem für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1985 a.a.O. S. 312 …und vom 21. August 1996 - BVerwG 11 C 9.95 - BVerwGE 101, 347 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 3 S. 27, Rn. 49).
- BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07
Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts dient der Funktionsvorbehalt der Exekutive einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (…Beschluss vom 24. August 2006 a.a.O. Rn. 11; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52 ).Rn. 42 Wie dargelegt findet der exekutive Funktionsvorbehalt im Atomrecht seine Rechtfertigung gerade auch darin, dass er einem dynamischen Grundrechtsschutz und damit der bestmöglichen Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 - DVBl 2010, 52; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 11).
- BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10
Verweigerung der Aktenvorlage
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Zwar mag eine Reihe von Unterlagen, Gutachten etc. aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren aus guten Gründen geheimhaltungsbedürftig sein (vgl. Beschluss vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135).Dabei folgt aus dem Funktionsvorbehalt nicht, dass an die Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO "besonders strenge" Anforderungen zu stellen sind (Beschluss vom 20. September 2010 a.a.O. Rn. 14).
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Eine Beweisaufnahme ist erst dann veranlasst, wenn sich aus dem prozessualen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten herleiten lässt, dass die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ff. = Buchholz 451.171 AtG Nr. 20 S. 9).Daraus folgt, dass bei der gerichtlichen Überprüfung einer atomrechtlichen Genehmigung das Tatsachengericht noch nicht von einer vollen Überzeugung ausgehen darf, wenn eine Beweisaufnahme veranlasst ist, weil die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (Urteil vom 22. Oktober 1987 a.a.O. S. 181).
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Führt die Sperrerklärung dazu, dass bestimmte Umstände unaufklärbar bleiben oder die Aussagekraft festgestellter Tatsachen vermindert ist, so hat das Gericht auch dies unter Berücksichtigung der unverändert gebliebenen gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen (Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171 m.w.N. = Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 11 Rn. 29 f.). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Die den Gerichten verbleibende Kontrolle muss bei atomrechtlichen Genehmigungen für einen wirkungsvollen Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern (§ 1 Nr. 2 AtG) zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., Rn. 47 und 55). - BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Der Überzeugungsgrundsatz kann nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, etwa weil das Gericht gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet oder Tatsachen berücksichtigt hat, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst auf den Akteninhalt stützen lassen (Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 = Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 14 Rn. 35). - BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung …
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
- BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung - …
- BVerwG, 23.11.1988 - 7 B 145.88
Atomrecht; Atomrechtliche Genehmigung; Risikoermittlung; Risikobewertung; …
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82
Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung
- BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung
- BVerwG, 26.07.1985 - 9 C 116.84
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung - Kriterien für die …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 - 10 S 1314/24
Klagen gegen atomrechtliche Änderungsgenehmigungen für Standort-Zwischenlager …
Rn. 121 (1) Diese Vorschrift legt (ebenso wie § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest und lässt die Genehmigungserteilung nur zu, wenn Gefahren und Risiken durch die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (sowie durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" erscheinen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 = juris Rn. 113, 120; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 25).Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und Risikobewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 26 …und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 37).
Mit dem Urteil zum SZL Brunsbüttel vom 10.04.2008 (- 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129) hat es - bezogen auf einen gezielten Flugzeugabsturz nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG - diese Auffassung jedoch aufgegeben (…vgl. nachfolgend BVerwG, Urteile vom 21.01.2021 - 7 C 4.19 - BVerwGE 171, 128 Rn. 29 und vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20).
Dieser sog. Funktionsvorbehalt der Exekutive dient einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 25;… Senatsbeschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 - juris Rn. 46 f.).
Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so ist die gerichtliche Überprüfung, ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind, wegen des Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle reduziert (vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20, vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185;… Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 11;… Senatsbeschluss vom 27.04.2022 - 10 S 1870/21 - juris Rn. 18 m. w. N.).
Eine Beweisaufnahme ist erst dann veranlasst, wenn sich aus dem prozessualen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten herleiten lässt, dass die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21 und vom 22.10.1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ff.).
Dazu gehört eine gerichtliche Anhörung der Behörde und der Sachverständigen, deren Gutachten sich die Behörde angeschlossen hat (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 22).
In diesem Rahmen hat das Gericht die aus § 6 Abs. 2 Nr. 2 (und Nr. 4) AtG unter Beachtung des Funktionsvorbehalts abzuleitende gerichtliche Aufklärungs- und Amtsermittlungspflicht zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 21, 36 ff., 41 ff.; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 165).
Rn. 136 Die Beweislast für das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 (und Nr. 4) AtG obliegt - jedenfalls im Rahmen von Drittanfechtungsklagen gegen die Erteilung von Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG - der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 37;… Beschluss vom 23.11.1988 - 7 B 145.88 u. a. - juris Rn. 6).
Das Gericht darf daher in diesen Fällen nicht von einer vollen Überzeugung ausgehen, wenn eine Beweisaufnahme veranlasst ist, weil die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (vgl. zu Drittanfechtungsklagen gegen atomrechtliche Genehmigungen BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 21, 37 …und vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 14;… Beschluss vom 23.11.1988 - 7 B 145.88 u. a. - juris Rn. 6; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 166).
Rn. 137 Dabei dürfen die Gerichte bei der Prüfung, ob die Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen, keine überzogenen Anforderungen an die Substantiierung von Einwendungen der Kläger stellen und so die gerichtliche Überprüfung der atomrechtlichen Genehmigung nicht auf eine Plausibilitätskontrolle reduzieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 44; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 167-169).
Die Substantiierungspflicht kann demnach angesichts des Erfordernisses einer fairen Verfahrensgestaltung und des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes nicht weitergehen, als sie von den Betroffenen nach dem jeweiligen Kenntnisstand erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 167).
Rn. 138 Der Senat geht dabei davon aus, dass, soweit die Kläger eine hinreichende Schadensvorsorge (oder Schutzgewährleistung) nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 (und Nr. 4) AtG in Frage stellen und die insoweit - unter Berücksichtigung des Funktionsvorbehalts - relevanten Gesichtspunkte sich nicht ohne Weiteres anhand der von der Genehmigungsbehörde vorgelegten Unterlagen klären lassen, zunächst schriftliche oder in der mündlichen Verhandlung mündliche Nachfragen bei der Behörde zu stellen und deren Auskünfte in der mündlichen Verhandlung zu erörtern sind, um den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21 f. …und vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 14;… Beschluss vom 24.08.2006 - 7 B 38.06 - juris Rn. 10; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 167).
Dabei ist es Aufgabe des Gerichts, in Bezug auf jedes einzelne klägerische Vorbringen zu prüfen, ob unter Anwendung der vorgenannten Grundsätze weiterer Aufklärungsbedarf besteht oder die Entscheidungserheblichkeit nicht vorgelegter Aktenbestandteile verneint werden kann (BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 167 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 41, 44).
Zwar hat die Genehmigungsbehörde auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 AtG prognostische Einschätzungen über künftige Entwicklungen vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - juris, zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG).
Ungeachtet dessen genügt es, wenn sich in irgendeiner Weise - etwa auch erst auf Grundlage behördlicher Stellungnahmen im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 22) - nachvollziehen lässt, dass und auf welcher Grundlage die Abgrenzung des durch Vorsorge verminderbaren Risikos vom Restrisiko erfolgt ist (vgl. BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 187).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Ausblenden des Airbus A 380 im Rahmen eines gezielt herbeigeführten Flugzugabsturzes mit der Argumentation, schon ein gezielter Flugzeugabsturz als solcher sei sehr unwahrscheinlich und der gezielte Absturz eines Airbus A 380 sei wegen dessen absehbar geringer Stückzahl und Flugfrequenz sowie der erforderlichen besonderen Pilotenschulungen noch unwahrscheinlicher, als Zirkelschluss und sachfremd beanstandet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 29).
Diese Genehmigungsvoraussetzung dient - wie ausgeführt - auch dem Schutz individueller Rechte, sofern diese nicht dem Bereich des Restrisikos zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 18 f. …und vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 18 ff.).
Die betreffend die Anlagensicherung dargestellten Maßstäbe gelten für den Bereich der Anlagensicherheit entsprechend (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 20 …und vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 25); auf die obigen Ausführungen unter 3. b) aa) (4) wird verwiesen.
Er erschöpft sich aber nicht in der Identifikation der vorsorgerelevanten Risikoszenarien, sondern umfasst auch die konkrete Ausgestaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20 …und vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 Rn. 80; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 03.12.2024 - 21 D 98/17.AK - juris Rn. 174).
Es ist nicht Sache der Gerichte, Prognosen der Genehmigungsbehörde über künftige Entwicklungen und Geschehensabläufe im Hinblick auf Situationen zu korrigieren, die allenfalls im Grenzbereich des nach praktischer Vernunft noch Möglichen liegen könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 25 …und vom 19.01.1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 = juris Rn. 21).
Rn. 222 Ungeachtet dessen ist das Mindestmaß gerichtlicher Kontrolldichte im Hinblick auf den Funktionsvorbehalt der Exekutive an dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu messen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07 - juris Rn. 67; BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 149 Rn. 42 ff.).
Auch wenn eine Reihe von Unterlagen, Gutachten etc. aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren aus guten Gründen geheimhaltungsbedürftig sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 12 …und vom 20.09.2010 - 20 F 9.10 - juris Rn. 11 f.), darf die Aufklärung des entscheidungserheblichen Streitstoffs nicht durch richterliche Überzeugungsbildung ersetzt werden (vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21, 37, 44 …und vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 14).
Terroristische Anschläge sind im Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG enthalten (…vgl. zur Einbeziehung terroristischer Aktivitäten die Begründung zum 17. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, BT-Drs. 19/27659, S. 9; ebenso BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 18 ff. …und vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 16 f.;… Senatsbeschluss vom 07.11.2024 - 10 S 1555/24 - juris Rn. 109 ; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 208).
Dennoch ist ein solches Ereignis im Grundsatz nicht dem Restrisiko, sondern dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20 …und vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 34; siehe zu einer abweichenden Beurteilung für eine der vorübergehenden Lagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Material dienenden Pufferlagerfläche BVerwG…, Urteil vom 21.01.2021 - 7 C 4.19 - BVerwGE 171, 128 Rn. 29).
Dann steht nämlich fest, dass Drittbetroffenen auch bereits im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der Schutz des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 35 sowie zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG: BVerwG Urteile vom 21.08.1996 - 11 C 9.95 - BVerwGE 101, 347 = juris Rn. 49 …und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 26; BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 241 f.; für den Fall eines Ermittlungsdefizits offengelassen von BVerwG…, Urteil vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026
Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden
Rn. 69 2.1 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 und 4 AtG, deren Fehlen bzw. Wegfall die Kläger behaupten, drittschützend sind, soweit der Grundsatz der Schadensvorsorge reicht (…vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 18 ff; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 18 ff.;… OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3.08 - juris Rn. 104).Denn der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anfechtungsklage gegen die atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung ist der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 19;… s. auch BVerwG, U.v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Ls. 3 und Rn. 25 bzgl. einer atomrechtlichen Teilgenehmigung).
Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und Risikobewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 37; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 26).
Rn. 159 An der Auffassung, dass das Szenario "gezielter Flugzeugabsturz" dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist, hat das Gericht auch in späteren Entscheidungen festgehalten (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 20;… U.v. 21.1.2021 - 7 C 4.19 - BVerwGE 171, 128 = juris Rn. 29) und das Erfordernis einer Einzelfallentscheidung zur Abgrenzung des durch Vorsorge verminderbaren Risikos vom zumutbaren Restrisiko nochmals hervorgehoben.
Nach der Rechtsprechung gilt dies sowohl für den Bereich der Anlagensicherung (…vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG BVerwG, U.v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 37 f.) als auch denjenigen der Anlagensicherheit (…s. zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG BVerwG, U.v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 = juris Rn. 21;… zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 25; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 20;… BayVGH, U.v. 2.1.2006 - 22 A 04.40016 - ZUR 2006, 427 = juris Rn. 19).
Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so muss sich das Gericht bei der Prüfung, ob diese Bewertung hinreichend vorsichtig sind, wegen des Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle beschränken (…vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 25; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 20).
Rn. 165 3.2.3.2 Der Funktionsvorbehalt der Exekutive in diesem Sinne bedingt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Änderung des gesetzlichen Beweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO) (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 36 ff.).
In diesem Rahmen hat das Gericht die aus § 6 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 AtG unter Beachtung des Funktionsvorbehalts abzuleitende gerichtliche Aufklärungs- und Amtsermittlungspflicht zu erfüllen (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21, 41 ff.).
Rn. 166 Die Beweislast für das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 AtG obliegt - jedenfalls im Rahmen von Drittanfechtungsklagen gegen die Erteilung von Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG - der Behörde (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 37;… B.v. 23.11.1988 - 7 B 145.88 u.a. - NVwZ 1989, 670 = juris Rn. 6).
Das Gericht darf daher in diesen Fällen nicht von einer vollen Überzeugung ausgehen, wenn eine Beweisaufnahme veranlasst ist, weil die der verfahrensgegenständlichen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen (vgl. zu Drittanfechtungsklagen gegen atomrechtliche Genehmigungen BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21, 37;… U.v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 14;… B.v. 23.11.1988 - 7 B 145.88 u.a. - NVwZ 1989, 670 = juris Rn. 6;… BayVGH, U.v. 2.1.2006 - 22 A 04.40016 - ZUR 2006, 427 = juris Rn. 91).
Rn. 167 Im Zusammenhang damit hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Gerichte bei der Prüfung, ob die Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen, keine überzogenen Anforderungen an die Substantiierung von Einwendungen der Kläger stellen und so die gerichtliche Überprüfung der atomrechtlichen Genehmigung nicht auf eine Plausibilitätskontrolle reduzieren dürfen (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 44).
Von den Parteien darf kein Vortrag erwartet werden, den sie mangels Kenntnis der Entscheidungsgrundlage nicht liefern können; die Substantiierungspflicht kann demnach angesichts des Erfordernisses einer fairen Verfahrensgestaltung und des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes nicht weitergehen, als sie von den Betroffenen nach dem jeweiligen Kenntnisstand erfüllt werden kann (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 42).
Der Senat geht dabei davon aus, dass, soweit die Kläger eine hinreichende Schadensvorsorge oder Schutzgewährleistung nach § 6 Abs. 2 Nr. 2/Nr. 4 AtG in Frage stellen und die insoweit - unter Berücksichtigung des Funktionsvorbehalts - relevanten Gesichtspunkte sich nicht ohne Weiteres anhand der von der Genehmigungsbehörde vorgelegten Unterlagen klären lassen, zunächst schriftliche oder in der mündlichen Verhandlung mündliche Nachfragen bei der Behörde zu stellen und deren Auskünfte in der mündlichen Verhandlung zu erörtern sind, um den Sachverhalt weiter aufzuklären (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21 f.;… B.v. 24.8.2006 - 7 B 38.06 - NVwZ 2007, 88 = juris Rn. 10;… U.v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 14;… BayVGH, U.v. 2.1.2006 - 22 A 04.40016 - ZUR 2006, 427 = juris Rn. 91).
Dabei ist es Aufgabe des Gerichts, in Bezug auf jedes einzelne klägerische Vorbringen zu prüfen, ob unter Anwendung der vorgenannten Grundsätze weiterer Aufklärungsbedarf besteht oder die Entscheidungserheblichkeit nicht vorgelegter Aktenbestandteile verneint werden kann (s. auch BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 41, 44).
Rn. 173 3.2.3.3.2 Ungeachtet dessen entspricht das von der Rechtsprechung zum Funktionsvorbehalt der Exekutive herausgearbeitete Mindestmaß gerichtlicher Kontrolldichte einem verfassungsrechtlichen Gebot unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 149 = juris Rn. 42;… Däuper, Wortbeitrag zur Öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, a.a.O., S. 6, 22; ders., Stellungnahme zum Gesetzentwurf, Ausschussdrucksache 19(16)564-F, S. 3;… Wollenteit, Wortbeitrag zur Öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, a.a.O., S. 20; Mann/Marquard, NVwZ 2023, 369 ff./374).
Vielmehr genügt es, wenn sich - wie hier - aufgrund einer gerichtlichen Anhörung der Behörde nachvollziehen lässt, welche Fragen die behördliche Sicherheitsbeurteilung in den Blick genommen und wie sie sie beantwortet hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 22).
Rn. 208 Gezielte Flugzeugabstürze sind auch dann, wenn sie einen terroristischen Hintergrund haben, von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG erfasst (…vgl. zur Einbeziehung terroristischer Aktivitäten die Begründung zum 17. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, BT-Drs. 19/27659, S. 9;… ebenso BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 16 f.; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 18 ff.;… Vorwerk in Hennenhöfer/Mann/Pelzer/Sellner, AtG/PÜ, 2021, § 7 AtG Rn. 58).
Rn. 211 Diese Vorgehensweise der Beklagten entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Konstellation eines gezielten Flugzeugabsturzes auf ein Standort-Zwischenlager als ein die Lastannahmen überschreitendes Ereignis nicht ohne Weiteres dem Restrisiko zugeordnet werden kann, sondern insoweit eine Einzelfallentscheidung zur Abgrenzung des durch Vorsorge verminderbaren Risikos vom Restrisiko zu treffen ist (…BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 30; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 20;… U.v. 21.1.2021 - 7 C 4.19 - BVerwGE 171, 128 = juris Rn. 29; s.o. 3.2.2.2).
Auch bei Zugrundelegung des vom Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Schadensvorsorge und den des vorsorgenden Schutzes gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter entwickelten Maßstabs, wonach zum Ausgleich von Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung konservative Randbedingungen anzulegen sind (…BVerwG, U.v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 37; U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 149 = juris Rn. 26; kritisch hierzu für den Bereich der Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter das Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 27.11.2014 [RS I 1 - 13143/19, vorgelegt als Anlage B 29], S. 12), ist der erforderliche Schutz für den Fall eines gezielten Flugzeugabsturzes, soweit dies von den Klägern in Frage gestellt wurde, hinreichend gewährleistet (dazu sogleich 3.4.1.3 ff.).
Dies kann jedoch dahinstehen, selbst wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dieser Flugzeugtyp bei der Prüfung jedenfalls nicht deshalb ausgeblendet werden durfte, weil er im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung noch nicht in Dienst gestellt worden war (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 28); ob in diesem Zeitpunkt ausreichende Kenntnisse über die Konstruktionsdaten bestanden, die Anlass zu einer entsprechenden Prüfung gegeben hätten (was die Beklagte verneint), kann offenbleiben (…bejahend OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3.08 - juris Rn. 125 ff.).
So kann ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand ein vordem für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 35;… U.v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 26;… U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - BVerwGE 101, 347 = juris Rn. 49;… OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3.08 - juris Rn. 133).
Zwar darf von den Klägern kein Vortrag erwartet werden, den sie mangels Kenntnis der Entscheidungsgrundlage nicht liefern können (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 42), so dass vorliegend klägerischer Vortrag zu dem Gutachten nur in begrenztem Umfang verlangt werden kann.
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
Drittanfechtung einer Genehmigung für atomares Zwischenlager; Schutz vor …
Rn. 52 Mit Urteil vom 10. April 2008 (- 7 C 39.07 -, BVerwGE 142, 159) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zwischenlager Unterweser vom 22. März 2012 (- 7 C 1/11 -) bestätige die Argumentation des Klägers.
Rn. 87 Stünden die aufgrund einer rechtmäßigen Sperrerklärung nicht vorgelegten Erkenntnismittel über vom Gericht als entscheidungserheblich erkannte Tatsachen nicht zur Verfügung, so seien entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. im Unterweser-Urteil (BVerwGE 142, 159 f.) alternative Wege der Sachverhaltsaufklärung wie die Erörterung der Einwendungen des Klägers mit den übrigen Verfahrensbeteiligten, Fachbehörden und Gutachtern, ergänzend die Einholung sonstiger externer Auskünfte und die Befragung von sachverständigen Zeugen sowie die Auswertung sonstiger Quellen, vollständig auszuschöpfen.
Dieser Regelung kommt drittschützende Wirkung zu (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129, Juris Rn. 21; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 18).
Daran hat auch die durch das 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1817) eingefügte Regelung des § 7 d AtG, mit welcher Inhabern einer Genehmigung ein Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit auferlegt worden ist, nichts geändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O. Rn. 19).
Nach dem Stand von Wissenschaft und Technik - entsprechend dem sog. gestaffelten Schutzkonzept der neueren Genehmigungspraxis - auch gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse verlangte Vorsorgemaßnahmen können nicht außerhalb des Tatbestandes der Schadensvorsorge liegen, weil es mit dem verfassungsrechtlichen Konzept des dynamischen Grundrechtsschutzes nicht vereinbar ist, die tatbestandliche Schadensvorsorge an das statische Konzept der Auslegungsstörfälle zu binden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 18 f.).
Die Gerichte sind danach darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung, dass dem gesetzlichen Gebot der Schadensvorsorge Genüge getan war, von Rechts wegen haben durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20;… Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 25;… Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.95 -, BVerwGE 78, 177 f., Juris Rn. 13).
Lässt sich aus dem prozessualen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten herleiten, dass die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen, hat das Verwaltungsgericht eine Beweisaufnahme durchzuführen (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 21).
Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 25 f.).
Dies entspricht der Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht, welche der Senat teilt und an die er im Übrigen gem. § 144 Abs. 6 VwGO durch das zurückverweisende Revisionsurteil gebunden ist, wonach dieses Szenario - ebenso wie das Szenario "Hohlladungsbeschuss der Castorbehälter" dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist (…BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 34; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20).
Geboten, aber auch ausreichend, wäre insoweit jedenfalls eine grobe Beurteilung der Auswirkungen anhand der hierfür zwingend erforderlichen Konstruktionsdaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 33) gewesen.
Die Tatsache, dass der Airbus A380 zum Genehmigungszeitpunkt noch nicht in Dienst gestellt war, stellt keinen tragfähigen Grund für seine Nichtberücksichtigung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O.).
Ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand kann ein zuvor für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9.95 -, BVerwGE 101, 347; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159).
Ordnet die Behörde ein Szenario im Rahmen ihres exekutiven Funktionsvorbehaltes willkürfrei dem Bereich der Schadensvorsorge und - wie vorliegend hinsichtlich des gelenkten terroristischen Flugzeugabsturzes - nicht dem Restrisiko zu, so ist das Maß an zu gewährleistendem Schutz normativ auf einen praktischen Ausschluss von Gefahren und Risiken festgelegt; Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich aus dem Stand von Wissenschaft und Technik ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (…BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300, Juris Rn. 37; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1/11, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 25 ff.).
Innerhalb eines von der Behörde der Schadensvorsorge zugeordneten Szenarios bedeutet die Verpflichtung zu hinreichend konservativen Annahmen bei der behördlichen Ermittlung und Bewertung, dass jeweils für die relevanten Parameter von dem größtmöglichen denkbaren Ausmaß des Besorgnispotenzials - über das ingenieurmäßige Wissen hinaus bis zu bloß theoretischen Überlegungen und Berechnungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O. Juris Rn. 26) - auszugehen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 - 10 S 1555/24
Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung atomrechtlicher Änderungsgenehmigungen; …
Das Erfordernis der Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung sowie zum Schutz vor Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter dient auch dem Schutz individueller Rechte eines Drittbetroffenen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 18 f. …und vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 18 ff.).Rn. 47 Die genannten Vorschriften legen die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest und lassen die Genehmigungserteilung nur zu, wenn Gefahren und Risiken durch die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie durch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" erscheinen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 = juris Rn. 113, 120; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 25).
Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotentials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 26 …und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = juris Rn. 37).
Dieser sog. Funktionsvorbehalt der Exekutive dient einem dynamischen Grundrechtsschutz und rechtfertigt sich auch daraus, dass im Atomrecht die erforderliche Schadensvorsorge am in die Zukunft hinein offenen, die bestmögliche Verwirklichung des Schutzzwecks des § 1 Nr. 2 AtG gewährleistenden Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 25;… Senatsbeschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 - juris Rn. 46 f.).
Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so ist die gerichtliche Überprüfung, ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind, wegen des Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle reduziert (vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20, vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185;… Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 11;… Senatsbeschluss vom 27.04.2022 - 10 S 1870/21 - juris Rn. 18 m. w. N.).
Insoweit dürfte genügen, wenn sich in irgendeiner Weise - etwa auch erst auf Grundlage behördlicher Stellungnahmen im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 22) - nachvollziehen lässt, dass und auf welcher Grundlage die Abgrenzung des durch Vorsorge verminderbaren Risikos vom Restrisiko erfolgt ist (vgl. BayVGH…, Urteil vom 08.04.2024 - 22 A 17.40026 - juris Rn. 187).
Er erschöpft sich nicht in der Identifikation der vorsorgerelevanten Risikoszenarien, sondern umfasst auch die konkrete Ausgestaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20 …und vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 Rn. 80).
Es ist nicht Sache der Gerichte, Prognosen der Genehmigungsbehörde über künftige Entwicklungen und Geschehensabläufe im Hinblick auf Situationen zu korrigieren, die allenfalls im Grenzbereich des nach praktischer Vernunft noch Möglichen liegen könnten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19.01.1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 = juris Rn. 21 und vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 25).
Rn. 102 Ungeachtet dessen ist das Mindestmaß gerichtlicher Kontrolldichte im Hinblick auf den Funktionsvorbehalt der Exekutive an dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu messen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07 - juris Rn. 67; BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 149 Rn. 42 ff).
Auch wenn eine Reihe von Unterlagen, Gutachten etc. aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren aus guten Gründen geheimhaltungsbedürftig sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.2017 - 20 F 12.16 - juris Rn. 12 …und vom 20.09.2010 - 20 F 9.10 - juris Rn. 11 f.), darf die Aufklärung des entscheidungserheblichen Streitstoffs nicht durch richterliche Überzeugungsbildung ersetzt werden (vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 = juris Rn. 21, 37, 44 …und vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = juris Rn. 14).
Dennoch ist ein solches Ereignis im Grundsatz nicht dem Restrisiko, sondern dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20 …und vom 10.04.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 34; siehe zu einer abweichenden Beurteilung für eine der vorübergehenden Lagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Material dienenden Pufferlagerflächen BVerwG…, Urteil vom 21.01.2021 - 7 C 4.19 - BVerwGE 171, 128 Rn. 29).
- BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 15.25 Der Kläger hätte daher zumindest Tatsachenbehauptungen oder -vermutungen unter Beweis stellen müssen, die sich ihm als möglich oder wahrscheinlich darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7; zur Substantiierungspflicht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42 m. w. N.).
- BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 17.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Die Klägerin hätte daher zumindest Tatsachenbehauptungen oder -vermutungen unter Beweis stellen müssen, die sich ihr als möglich oder wahrscheinlich darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7; zur Substantiierungspflicht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42 m. w. N.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 18.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Der Kläger hätte daher zumindest Tatsachenbehauptungen oder -vermutungen unter Beweis stellen müssen, die sich ihm als möglich oder wahrscheinlich darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7; zur Substantiierungspflicht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42 m. w. N.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 19.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Der Kläger hätte daher zumindest Tatsachenbehauptungen oder -vermutungen unter Beweis stellen müssen, die sich ihm als möglich oder wahrscheinlich darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7; zur Substantiierungspflicht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42 m. w. N.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 21.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Die Kläger hätten daher zumindest Tatsachenbehauptungen oder -vermutungen unter Beweis stellen müssen, die sich ihnen als möglich oder wahrscheinlich darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7; zur Substantiierungspflicht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42 m. w. N.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 16.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Die Klägerin hätte daher zumindest Tatsachenbehauptungen oder -vermutungen unter Beweis stellen müssen, die sich ihr als möglich oder wahrscheinlich darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7; zur Substantiierungspflicht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 42 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11
Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein …
- VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11
Stilllegung eines Kernkraftwerks
- VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12
Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk …
- VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20
Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im …
- VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11
Stilllegung eines Kernkraftwerks
- BVerwG, 20.06.2024 - 11 A 3.23
Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees …
- BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 20.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
- BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 15 A 1561/15
Wuppertaler Bürgerbegehren "Döpps105" unzulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1072/16
Urteile zu US-Drohneneinsätzen
- BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 4.19
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 rechtmäßig
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …
- BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18
Zur Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO
- OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der …
- VGH Hessen, 29.08.2024 - 6 C 1172/17
Umweltvereinigung gegen Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2024 - 21 D 98/17
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Klagen gegen das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14
Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt
- VG Braunschweig, 14.03.2024 - 2 B 303/23
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Aussetzung; Tauglichkeit; Tauglichkeitszeugnis; …
- BVerwG, 25.09.2018 - 4 B 8.18
Klage gegen die Abflugverfahren GERGA 1 A, TUVAK 1 A und DEXUG 1 A vom Flughafen …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 10 S 1870/21
Untersagung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II im Eilverfahren
- BVerwG, 15.01.2025 - 5 B 1.25
Ablehnungsgesuche und Anhörungsrüge; Rechtsmissbrauch; Prozessbevollmächtigter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 458/15
IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 30.14
Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 3.13
Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 1.13
Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2022 - 10 S 4004/20
Kein Anspruch auf die begehrte Betriebsuntersagung bzw. den Widerruf der für den …
- BVerwG, 09.07.2025 - 4 B 15.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
- BGH, 24.04.2023 - AnwZ (Brfg) 15/22
Selbstbindung der Verwaltung bei Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 512/15
IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren
- VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838
Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers …
- BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16
Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen …
- BVerwG, 05.09.2024 - 5 B 1.24
Verwerfung der Ablehnungsgesuche und der Anhörungsrüge
- BVerwG, 24.03.2021 - 4 BN 52.20
Normenkontrolle; Urteilsausfertigung
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263
Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches …
- VG Freiburg, 12.12.2012 - 1 K 2696/10
Anfechtung einer Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes nahe einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 10 N 41.12
Asyl Türkei; Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensmangel; Anspruch auf …
- VGH Bayern, 14.01.2020 - 4 ZB 20.30120
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen …
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