Weitere Entscheidung unten: OLG München, 19.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11   

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https://dejure.org/2012,21614
BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11 (https://dejure.org/2012,21614)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11 (https://dejure.org/2012,21614)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 5/11 (https://dejure.org/2012,21614)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 3 BDG, § 96 Abs 1 S 1 BNotO
    Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Gerichts zur Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 60 Abs. 3
    Berechtigung eines Gerichts zur Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Möglichkeit der Abmilderung einer Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abmilderung eines Disziplinarverfügung gegen einen Notar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1267
  • MDR 2012, 1194
  • ZNotP 2012, 359
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11
    Es kann die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen (vgl. dazu Gansen, BDG, Stand 2005, § 60 Rn. 18; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., 2003, § 60 Rn. 21; Urban/Wittkowski, BDG (2011), § 60 Rn. 21; BVerfG, NVwZ-RR 2006, 485, Rn. 23).
  • KG, 14.05.2019 - Not 6/18

    Notarsache: Disziplinarmaßnahme gegen den Notar wegen der Entgegennahme von Geld

    Maßgeblich hierfür sind die in § 13 Abs. 1 BDG niedergelegten Grundsätze (BGH, NJW-RR 2012, 1267).
  • BGH, 17.03.2014 - NotSt (Brfg) 1/13

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Missbilligung bei Verstoß gegen

    Es kann die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3 m.umfangr.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2014 - 2 Not 1/13

    Notarrecht: Berücksichtigung der Dauer des Disziplinarverfahrens bei Bemessung

    Die Klage ist teilweise begründet, weil der angefochtene Verwaltungsakt insoweit rechtswidrig und den Kläger in seinen subjektiven Rechten belastend, § 113 I 1 VwGO, bzw. derselbe unzweckmäßig ist, § 60 III BDG, so dass der Senat, dessen Entscheidungsgrundlage nur diejenigen Disziplinarvorwürfe sein konnten, die der angegriffenen Verfügung mit der durch sie ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme zugrunde liegen (vgl. Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage, § 60 Rn.12), eine anderweitige abschließende (Ermessens-)Entscheidung zu treffen hatte (BGH NJW-RR 2012, 1267).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12

    Disziplinarmaßnahme wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars -

    Er hat vielmehr im Sinne einer eigenen Ermessensentscheidung auch darüber zu befinden, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten und welche Disziplinarmaßnahme gegebenenfalls - unter Beachtung des Verbotes der reformatio in peius - angemessen und deshalb zu verhängen ist (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1267 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13

    Disziplinarverfügung wegen Amtspflichtverletzung eines Notars (hier: Beurkundung

    Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht danach nicht beschränkt, eine rechtswidrige Verfügung aufzuheben; es trifft in Anwendung der in § 13 Abs. 1 BDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene "Ermessensentscheidung" (vgl. BT-Drucks. 14/4659 S. 49 zu § 60 BDG; BGH, Beschluss vom 23.7.2012 - NotSt (Brfg) 5/11, MDR 2012, 1194).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2018 - 2 Not 1/17

    Notarrecht: Beschränkung der Notartätigkeit auf bestimmten Sitz im Amtsbereich

    Die angefochtene Disziplinarmaßnahme ist auch nicht etwa unzweckmäßig mit der Folge, dass der Senat aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten der Klägerin abändern und innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmenobergrenze an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen könnte (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1267).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2016 - 2 Not 1/16

    Notarrecht: Verwahrung von Fremdgeldern auf Notaranderkonten ohne

    Die Klage ist aber unbegründet, weil der angefochtene Verwaltungsakt, soweit nach der Teilabhilfe vom 29.04.2016 noch gegen den Kläger bestehend, nicht rechtswidrig und den Kläger in seinen subjektiven Rechten belastend ist, vergl. § 113 I 1 VwGO, bzw. derselbe sich als zweckmäßig erweist, § 60 III BDG, so dass der Senat, dessen Entscheidungsgrundlage nur diejenigen Disziplinarvorwürfe sein können, die der angegriffenen Verfügung mit der durch sie ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme zugrunde liegen (vgl. Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage,§ 60 Rn.12), keine anderweitig abschließende (Ermessens-)Entscheidung treffen konnte (BGH NJW-RR 2012, 1267).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11   

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https://dejure.org/2011,13688
OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11 (https://dejure.org/2011,13688)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.2011 - 31 Wx 308/11 (https://dejure.org/2011,13688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 30 Abs. 2, 109 Abs. 1 Nr. 2
    Geschäftswert für Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses kann sich auf 20% des Nachlasswerts belaufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Bruchteils in Höhe von 10% des Nachlasswertes als Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentvollstreckerzeugnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1116
  • FGPrax 2011, 252
  • FamRZ 2012, 396
  • ZNotP 2012, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
    Von Bedeutung sind ferner Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sowie die Bedeutung des Zeugnisses für den Nachlass und die Erben (BayObLGZ 1991, 313/325).

    Ein Bruchteil von 10 % des Nachlasswerts kann im Regelfall als Richtwert herangezogen werden (BayObLGZ 1991, 313/325), die Umstände des Einzelfalles können aber auch den Ansatz eines höheren Wertes angezeigt erscheinen lassen (vgl. Rohs/Wedewer/Waldner § 109 Rn. 6; Korintenberg/Lappe § 109 Rn. 22).

  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers -

    Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
    Dafür kann auch die Art der Testamentsvollstreckung - Abwicklungs-, Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung - einen Anhaltspunkt bieten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1304/1305 m.w.N.; Korintenberg/Lappe § 109 Rn. 17 ff.; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. § 109 KostO Rn. 11; Rohs/Wedewer/Waldner § 109 KostO Rn. 6; Burandt/Rojahn/Seiler Erbrecht BGB § 2368 Rn. 42).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
    Im Vordergrund stehen die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, ihr Interesse daran und ihre Vermögenslage (BGH NJW-RR 2009, 228/230; Korintenberg/Reimann KostO 18. Aufl. § 30 Rn. 108).
  • BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15

    Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen

    Als Berufungsgericht übt der erkennende Senat gemäß §§ 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 1 BDG iVm § 105 BNotO eigene Disziplinargewalt aus und hat - unter Wahrung des Verschlechterungsverbots (§ 3 BDG iVm §§ 88, 128 VwGO) - die unter den konkreten Umständen des Einzelfalls erforderliche Disziplinarmaßnahme nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (Zimmer in Diehn, BNotO, 2015, § 109 Rn. 5; zur Entscheidungskompetenz des OLG: Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3).
  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 5/14

    Notarrechtliches Disziplinarverfahren: Amtspflichtverletzung bei Geldüberweisung

    Es kann die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3 m.w.N.; vom 17. März 2014 - NotSt(Brfg) 1/13, DNotZ 2014, 470, 471).
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