Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beweiskraft einer Urkunde der russischen Föderation; Unterschiedliche Auslegung einer Urkunde als Divergenzbegründung für eine Revision; Pflicht des erkennenden Gerichts zur Beweiserhebung im Rahmen der Vernehmung eines von vornherein als unglaubwürdig eingestuften ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 437 Abs. 1; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; SMAD-Befehle Nr. 64, 86, 124; Berliner Liste 3
Auskünfte des russischen Hauptstaatsarchivs; Sequestrierung; sowjetische Beschlagnahme des Vermögens; Vollzugsauftrag; Enteignungsverbot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.09.2007 - 12 K 1329/99
- BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
- BVerwG, 03.06.2008 - 8 B 17.08
- BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 53.08
- BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
Papierfundstellen
- ZOV 2008, 172
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98
Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Der einer Enteignung entgegenstehende Wille der Besatzungsmacht ergibt sich in den Fällen der Listenenteignung von Betrieben daraus, dass sich die Besatzungsmacht mit ihrer Bestätigung der Rückgabelisten die in diesen Listen zum Ausdruck gelangte Ansicht der Länder der sowjetischen Besatzungszone zu eigen gemacht hat, hinsichtlich der dort verzeichneten Unternehmen seien die Enteignungsvoraussetzungen endgültig nicht erfüllt (Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4).Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Enteignungsverbot in Ziffer 3 des Befehls Nr. 64 der SMAD erst angenommen, wenn sich das Unternehmen in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Liste über die Freigabe von sequestrierten Unternehmen befand (Urteil vom 3. Juni 1999 a.a.O. S. 14 f.; auch Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104; vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26).
Aus diesem Grunde ordnete die Besatzungsmacht in Ziffer 3 des Befehls Nr. 64 der SMAD an, dass "alle Betriebe, die ohne genügenden Grund sequestriert und die nicht in die nach Ziffer 1 dieses Befehls bestätigten Listen aufgenommen wurden, ... den früheren Besitzer bis zum 30. April d.J. zurückzugeben" waren (Urteil vom 3. Juni 1999 a.a.O. S. 14 f.).
- BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Das Verwaltungsgericht hat nicht Voraussetzungen und Folgerungen in einer Weise verknüpft, dass die Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Beschluss vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 m.w.N.).Damit kann jedoch kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufgezeigt werden (Beschluss vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11).
- BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98
Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß; …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Da sich die Besatzungsmacht keine nachträgliche Kontrolle vorbehalten habe, habe sie mit ihrer Anordnung die deutschen Stellen ermächtigt, in eigener Zuständigkeit und auf Grund eigenständiger Beurteilung über die politische Belastung und infolge dessen über die Freigabe oder die Einleitung der Enteignung der betroffenen Betriebe zu befinden (Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 7 C 44.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 7).Für ein Enteignungsverbot fehlt es an einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Enteignung durch die Besatzungsmacht (zu den Voraussetzungen eines Enteignungsverbots vgl. Urteil vom 28. September 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Das Bundesverwaltungsgericht hat stets betont, dass die Beschlagnahme nach dem Befehl Nr. 124 der SMAD - zunächst nur - der vorläufigen Sicherstellung des Vermögens diente und eine nachfolgende endgültige Entscheidung erforderte, ob der beschlagnahmte Vermögenswert enteignet oder an den Eigentümer zurückgegeben werden sollte (z.B. Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 80).Einen Vollzugsauftrag hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn es sich um eine von der Besatzungsmacht eingeleitete und von ihr "sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion handelte" (Urteile vom 13. Februar 1995 a.a.O. S. 81 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 240).
- BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00
Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Was die Pflicht zur Substanziierung eines Zeugenbeweisantrags anbelangt, so hat sie sich auf das Beweisthema, also die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und darauf zu beziehen, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf die Beweistatsachen selbst gemacht haben soll (Beschluss vom 29. Juni 2006 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63). - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87
Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Eine Verpflichtung zur Einholung weiterer Beweise besteht nicht, weil ein Beteiligter die bisherigen Erkenntnissquellen für unzutreffend hält (Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48). - BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Das Gericht dürfe seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse zu würdigen wären (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 , vgl. auch OVG Lüneburg, NdsRpfl 1999, 87 ). - BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Eine Verpflichtung zur Einholung weiterer Beweise besteht nicht, weil ein Beteiligter die bisherigen Erkenntnissquellen für unzutreffend hält (Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48). - OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 11 L 3729/98
Ablehnung eines Beweisantrag; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Das Gericht dürfe seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse zu würdigen wären (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 , vgl. auch OVG Lüneburg, NdsRpfl 1999, 87 ). - BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Enteignungsverbot in Ziffer 3 des Befehls Nr. 64 der SMAD erst angenommen, wenn sich das Unternehmen in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Liste über die Freigabe von sequestrierten Unternehmen befand (…Urteil vom 3. Juni 1999 a.a.O. S. 14 f.; auch Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104; vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26). - BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …
- BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück
- BVerwG, 30.08.2006 - 8 B 121.05
Wiederaufgreifen; Wiederaufgreifen eines Wiederaufgreifensverfahrens.
- BVerwG, 05.12.2005 - 7 B 81.05
Liste 3-Enteignung", besatzungshoheitliche Enteignung.
- BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 106.99
Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- VG Gera, 08.10.2015 - 6 K 359/14
Wirksamkeit der Ausstellung und Voraussetzung der Erteilung einer russischen …
Zu deren Nachweis ist die Vorlage einer Rehabilitierungsbescheinigung der zuständigen russischen Stelle erforderlich, an deren Echtheit kein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. §§ 173, 98 VwGO i.V.m. § 438 Abs. 1 und 2 ZPO; Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation <BGBl II 1965 S. 875>, das nach seinem Art. 12 Abs. 3 im Verhältnis zur Russischen Föderation am 31. Mai 1992 in Kraft getreten ist <BGBl II 1992 S. 948>; vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 8 B 17.08 - ZOV 2008, 172 …und vom 30. April 2009 - BVerwG 8 B 78.08 - juris Rn. 6).".Denn die Rückübertragung von Vermögenswerten aufgrund einer russischen Rehabilitierungsentscheidung setzt voraus, dass diese wirksam ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 17. Mai 2000 a.a.O. S. 186 bzw. S. 15 f. …und Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. S. 25 = juris Rn. 7), mithin an ihrer Echtheit keine ernsthaften Zweifel bestehen (vgl. §§ 173, 98 VwGO i.V.m. § 438 Abs. 1 und 2 ZPO; Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, BGBl II 1965 S. 875, das nach seinem Art. 12 Abs. 3 im Verhältnis zur Russischen Föderation am 31. Mai 1992 in Kraft getreten ist, BGBl II 1992 S. 948; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 - ZOV 2008, 172 - …und vom 30. April 2009 - 8 B 78.08 - juris Rn. 6; BVerwG…, Urteil vom 11. Februar 2014 - 8 C 49/12 -, Rn. 28, juris).
Zum Beweis der Echtheit einer solchen Urkunde genügt nach § 438 Abs. 2 ZPO grundsätzlich die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des Bundes, d.h. für ausländische öffentliche Urkunden gilt die Vermutung der Echtheit des § 437 Abs. 1 ZPO nicht (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 Rn. 4 - ZOV 2008, 172).
Fehlt eine Apostille auf der ausländischen Urkunde, ist nach freier Beweiswürdigung darüber zu entscheiden, ob die Urkunde echt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 - Rn. 4 f., juris, …und vom 30. April 2009 - 8 B 78.08 - unter Bezugnahme auf: Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 438 Rn. 17).
- BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 49.09
Amtliche Auskunft; Amtliche Auskunft des Auswärtigen Amtes; Amtsaufklärung; …
Zwar genügt zum Beweis der Echtheit einer solchen Urkunde die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des Bundes (§ 438 Abs. 2 ZPO) oder, soweit - was hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in Bezug auf Kirgisistan nicht der Fall ist - in Staatsverträgen eine Legalisation für entbehrlich erklärt wird, die sog. Apostille (vgl. dazu etwa Beschluss vom 15. Mai 2008 - BVerwG 8 B 17.08 - ZOV 2008, 172).Vielmehr hat das Gericht dann im Wege freier Beweiswürdigung darüber zu entscheiden, ob die vorgelegte Urkunde echt ist (Beschluss vom 15. Mai 2008 a.a.O.).
- BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16
Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft; …
Ein konkretes Enteignungsverbot setzt nicht nur einen Rückgabevorschlag, sondern eine von der Besatzungsmacht bestätigte Freigabe voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 - juris Rn. 12 und 14;… Urteil vom 13. April 2016 - 8 C 10.15 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 49 Rn. 51 f.).
- BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12
Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne …
Zu deren Nachweis ist die Vorlage einer Rehabilitierungsbescheinigung der zuständigen russischen Stelle erforderlich, an deren Echtheit kein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. §§ 173, 98 VwGO i.V.m. § 438 Abs. 1 und 2 ZPO; Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation <BGBl II 1965 S. 875>, das nach seinem Art. 12 Abs. 3 im Verhältnis zur Russischen Föderation am 31. Mai 1992 in Kraft getreten ist <BGBl II 1992 S. 948>; vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 8 B 17.08 - ZOV 2008, 172 …und vom 30. April 2009 - BVerwG 8 B 78.08 - juris Rn. 6). - VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Rn. 122 Die Echtheit der von Seiten des Beigeladenen vorgelegten Schriftstücke vom 15. Februar 1947, 20. Februar 1947 und vom 04. Mai 1947 müsse bestritten werden, und im Hinblick auf den Sachverhalt, der den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 (BVerwG 8 B 121.05) und vom 15. Mai 2008 (BVerwG 8 B 17.08) zu Grunde lag, werde angeregt, die Dokumente aus dem Archiv des Verteidigungsministeriums der russischen Föderation durch Sachverständigengutachten bzw. amtliche Auskünfte prüfen zu lassen. - BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
Besatzungshoheitliche Enteignung; Verzicht auf eine Entscheidung über …
Die Beschwerde arbeitet weder einen Rechtssatz heraus, den das Verwaltungsgericht bei Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG aufgestellt haben soll, noch einen davon möglicherweise abweichenden Rechtssatz in den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. September 1999 - 7 C 44.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 7 und Beschluss vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 - juris Rn. 13).Rn. 7 Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 - juris Rn. 12) die Ansicht vertreten, ein Enteignungsverbot gemäß Ziffer 3 des SMAD-Befehls Nr. 64 könne erst angenommen werden, wenn das Unternehmen in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Freigabeliste sequestrierter Unternehmen verzeichnet gewesen sei.
- BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung …
Vielmehr muss entweder nach dem Sachverhalt nur eine einzige Schlussfolgerung möglich, jede andere aber aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sein, und das Gericht muss die in diesem Sinne allein denkbare Folgerung nicht gezogen haben (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 21…, vom 5. Oktober 2018 - 6 B 148.18 - juris Rn. 16 …und vom 27. Juni 2019 - 2 B 7.18 - NVwZ 2019, 1675 Rn. 70 jeweils m.w.N.) oder die gezogene Schlussfolgerung muss schlechthin unmöglich sein, weil das Gericht Voraussetzungen und Folgerung in einer Weise verknüpft hat, dass die Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (BVerwG…, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - BVerwGE 150, 286 Rn. 35 und Beschluss vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 - ZOV 2008, 172 Rn. 20 jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 11 A 2169/10
Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch einen aus den …
Rn. 54 Vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2010 - 5 B 49.09 -, NVwZ 2012, 1162, und vom 15. Mai 2008 - 8 B 17.08 -, ZOV 2008, 172 = juris. - BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 53.08
Anhörungsrüge als formelles Recht bei nicht ausreichender Kenntnisnahme des …
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 15. Mai 2008 - BVerwG 8 B 17.08 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 19.02.2010 - 8 B 72.09
Sequestrierungsaufhebung als Voraussetzung eines Enteignungsverbots
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht einen endgültigen Eigentumsverlust im Sinne einer faktischen Enteignung verneint, weil es nach eingehender Beweiswürdigung zu dem Schluss gekommen ist, die Besatzungsmacht habe nur eine vorläufige Beschlagnahme durch Sequestration gemäß Befehl Nr. 124 der SMAD vorgenommen (vgl. dazu Beschluss vom 15. Mai 2008 - BVerwG 8 B 17.08 - ZOV 2008, 172). - VG Weimar, 21.02.2022 - 8 K 72/21
Anerkennung einer in Syrien erworbenen Facharztbezeichnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - 11 A 2095/10
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids im Falle des Nachweises der …
- VGH Hessen, 19.09.2025 - 3 B 1832/24
Beweiskraft einer ausländischen Eheurkunde
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2008 - L 13 R 6114/06
- OVG Sachsen, 31.08.2021 - 11 F 24/19
Überlange Verfahrensdauer; Restitutionsverfahren
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.04.2008 - 5 B 23.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vorrang der Unternehmensrestitution vor den Regeln einer Einzelrestitution bei erfolgtem Zugriff auf ein lebendes (noch nicht dauerhaft stillgelegtes) Unternehmen; Bedeutung von einem Zugriff nachfolgenden Veränderungen (bis hin zur Stilllegung) für die Frage der ...
- grundeigentum-verlag.de
VermG § 6 Abs. 6 a; EntschG §§ 3 Abs. 6, 4 Abs. 4
Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliches Vermögen; Vorrang der Unternehmensrestitution - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 28.08.2007 - 3 K 1096/04
- BVerwG, 21.04.2008 - 5 B 23.08
Papierfundstellen
- ZOV 2008, 172
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 5 B 23.08
Rn. 3 Im Übrigen gilt in vermögensrechtlicher Hinsicht der Vorrang der Unternehmensrestitution vor den Regeln einer Einzelrestitution dann, wenn der maßgebliche Zugriff auf ein lebendes (noch nicht dauerhaft stillgelegtes) Unternehmen erfolgte (vgl. grundlegend Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 31 f.; seither stRspr).Nach den vom Verwaltungsgericht unbeanstandet getroffenen Feststellungen betraf der maßgebliche Zugriff im Jahr 1953 ein damals noch lebendes Unternehmen, so dass anschließende Veränderungen (bis hin zur Stilllegung) allenfalls noch für die Frage bedeutsam sein könnten, ob überhaupt und ggf. in welchem Umfang das an sich nach den Grundsätzen der Unternehmensrückgabe rückgabefähige Unternehmen zurückgegeben werden kann bzw. ob anstelle dessen einzelne Gegenstände des Unternehmensvermögens zurückverlangt werden können (Trümmerrestitution als der Einzelrestitution angenäherter besonderer Anwendungsfall der Unternehmensrestitution; vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 a.a.O. S. 36).
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2008 - 5 B 23.08
Rn. 4 Soweit die Beschwerde vor diesem Hintergrund eine Abweichung vom Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - (BVerwGE 98, 154, 159 f.) rügt, würden sich deshalb die Kläger, abgesehen davon, dass dieses Urteil in den Zusammenhängen der Vermögenszuordnung ergangen ist, bei konsequenter Durchführung ihres Ansatzes, wonach bei wesentlicher Veränderung zwischen Schädigung und Stilllegung eine Trümmerrestitution nicht in Betracht komme, nachträglich gleichsam selbst die Rechtsgrundlage für die ihnen gewährte und von ihnen entgegengenommene Rechtswohltat der Rückgabe der Unternehmensgrundstücke entziehen.
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