Rechtsprechung
| BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Isolierte Feststellung und Regelung zu einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen oder Ausschlussgründen auf Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SMAD-Befehl Nr. 111/1948; AusglLeistG §§ 1, 1 a, 2, 6 Abs. 1; EntschG § 4 Abs. 2; VwGO § 108
Ausgleichsleistungsbescheid; Ausgleichsleistungsverfahren; Bestandskraft; Grundbescheid; faktische Enteignung; Bankguthaben; Auszahlungssperre; SMAD-Befehl; Unternehmenswert; Rüstungsbetrieb; Reinvermögensbetrachtung; Verfahrensfehler; Begründungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Isolierte Feststellung und Regelung zu einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen oder Ausschlussgründen auf Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.05.2009 - 7 K 2974/04
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Papierfundstellen
- ZOV 2010, 31
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Denn damit wird ein - angeblicher - Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen ist und einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 ).Er setzt einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt voraus (vgl. Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - a.a.O., vom 12. Mai 2000 - BVerwG 7 B 22.00 - ZOV 2000, 409 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
- BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03
Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz; …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Rn. 5 a) Dies folgt entgegen der Andeutungen der Kläger, die hierfür auch keinen dogmatischen Anknüpfungspunkt benennen, nicht schon aus der Verfahrensdauer oder daraus, dass der Beklagte es - ohne hierfür einen tragfähigen Grund zu haben - unterlassen habe, den Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 AusglLeistG und die ihn aus seiner Sicht stützenden Tatsachen bereits in dem Verfahren bis zur Zurückverweisung der Revision durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2) geltend zu machen.Rn. 19 Dem Beklagten ist im rechtlichen Ansatz allerdings zuzugeben - hiervon ist indes auch das Verwaltungsgericht nicht ausgegangen -, dass die Heranziehung der zum 31. Dezember 1944 erstellten Bilanz als "sonstige beweiskräftige Unterlage" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG nicht schon nach § 144 Abs. 6 VwGO bindend aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 42.03 - a.a.O.) folgt.
- BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris und vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris). - BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32). - BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris …und vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24). - BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris). - BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08
Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris). - BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07
Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Dabei genügen lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge den letztgenannten Anforderungen nicht (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris). - BVerwG, 20.12.2007 - 10 B 75.07
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründungserfordernis, …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Ein rügefähiger Verfahrensmangel liegt danach nur vor, wenn das Gericht auf ein zentrales und entscheidungserhebliches Vorbringen in den Urteilsgründen nicht eingeht und sich auch sonst aus dem gesamten Begründungszusammenhang nicht erkennen lässt, dass und in welcher Weise es diesen Vortrag zur Kenntnis genommen und erwogen hat (Beschluss vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 10 B 75.07 - juris). - BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren
- BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05
Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von …
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
- BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
- BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97
Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende …
- BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die …
- BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § …
- BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform; …
- BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00
Unternehmensrestitution; Vermögensgegenstand, weggeschwommener; …
- VG Meiningen, 29.10.2002 - 1 K 1044/97
Recht der offenen Vermögensfragen; Maßnahmen im Zusammenhang mit der …
- BVerwG, 28.04.2010 - 6 B 46.09
Notwendigkeit des Hinzuziehens eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; …
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (…vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 S. 8, vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 3 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 24). - BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 5 B 51.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; …
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (…vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24…, vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 3 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14
Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11
Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 04.12.2013 - 5 B 42.13
Auswahl von Gutachtern durch das Tatsachengericht; Sachkunde; Verletzung des …
Über die fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes hinaus ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht, dass in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden, klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - ZOV 2010, 31). - BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14
Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …
Über die Rüge der fehlerhaften ("willkürlichen") Anwendung einer Vorschrift bzw. eines Rechtssatzes hinaus ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht - wie es für die Zulassung wegen Grundsatzbedeutung erforderlich gewesen wäre -, dass in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden, klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 5 B 51.09 - ZOV 2010, 31). - BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen um einen Arbeitsplatz; offensichtlich …
Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 22). - BVerwG, 20.08.2014 - 3 B 72.13
Verfahrensmangel; anderweitige Rechtshängigkeit; Begründungspflicht
Die Begründungspflicht ist überdies immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst unbrauchbar sind (stRspr;… vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 15 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - ZOV 2010, 31 = juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 21.10
Musterungsverfahren; Kostenerstattung für ärztliches Privatgutachten
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (…vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24…, vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 3, vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 24 …und vom 1. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15). - OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2024 - 8 A 10085/24
Einfluss von Gesetzesänderungen auf die bauleitplanerische Abwägungsentscheidung; …
- VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 18.31366
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- VGH Bayern, 30.10.2018 - 13a ZB 17.31034
Asyl, Afghanistan: Berufungszulassungsantrag unbegründet, keine grundsätzlicher …
- BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 11.14
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. …
- BVerwG, 14.08.2019 - 8 B 38.19
Gerichtliche Festsetzung der Bemessungsgrundlage für Ausgleichsleistungen; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2009 - 3 B 41.09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beginn der Rückforderungsfrist i.R.d. Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen
- grundeigentum-verlag.de
LAG § 349 Abs. 5 Satz 4
Rückforderungsfrist - rechtsportal.de
LAG § 349 Abs. 5 S. 4
Beginn der Rückforderungsfrist i.R.d. Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 454/08
- BVerwG, 03.11.2009 - 3 B 41.09
Papierfundstellen
- ZOV 2010, 31
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07
Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2009 - 3 B 41.09
Er sieht darin eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15), mit dem entschieden worden sei, dass für den Beginn der Rückforderungsfrist die Kenntnis der Ausgleichsbehörde von dem Schadensausgleich und von der Person des Verpflichteten maßgeblich sei, wobei nicht erforderlich sei, dass die Kenntnis auf einer Mitteilung des Verpflichteten beruhe. - BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 3.08
Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist; …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2009 - 3 B 41.09
Der Senat hat mit seinem vom Kläger selbst angeführten Beschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 3.08 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung klargestellt, dass es für den Fristbeginn ohne Belang ist, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis von dem Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten früher hätte verschaffen können.
- BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14
Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung; …
Rn. 12 c) Fristauslösend ist die positive Kenntnis von dem Schadensausgleich und von der Person des Verpflichteten, gleichgültig, worauf sie beruht (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 3 B 112.08 - ZOV 2009, 256 f.) und ob oder inwieweit sich die Ausgleichsbehörde um Kenntniserlangung bemüht hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2008 - 3 B 3.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18 Rn. 5 und vom 3. November 2009 - 3 B 41.09 - ZOV 2010, 31). - BVerwG, 23.11.2010 - 3 B 26.10
Rückforderung bei Schadensausgleich; Kenntnis von dem Schadensausgleich; …
Der Senat hat wiederholt entschieden, dass es für den Fristbeginn ohne Belang ist, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis früher hätte verschaffen können und ob sie zureichende Bemühungen zur Sachverhaltsklärung unternommen hat (Beschlüsse vom 3. November 2009 - BVerwG 3 B 41.09 - ZOV 2010, 31 und vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 3.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18). - BVerwG, 26.02.2014 - 3 B 31.13
Rückforderung von gewährter Hauptentschädigung für den Wegnahmeschaden an einem …
Bereits diese Behauptung allein - unterstellt man sie als wahr - muss nicht zwingend zu dem Schluss führen, dass der Behörde bereits 1998 alle Rückforderungsvoraussetzungen gemäß § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG in einer Weise bekannt waren, wie es für den Lauf der Rückforderungsfrist geboten ist (vgl. Urteil vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15 = NVwZ-RR 2008, 732; Beschluss vom 3. November 2009 - BVerwG 3 B 41.09 - ZOV 2010, 31 m.w.N.); denn der Sachbearbeiter soll den Fall nach seinem Bekunden "in Arbeit" gehabt haben, womit nicht ausgeschlossen war, dass sich bei der Bearbeitung ein anderes als das von ihm erwartete Ergebnis zeitigen würde, es also nicht zu der Rückforderung gegenüber dem Kläger kommen würde, etwa auch deswegen, weil die erforderlichen Unterlagen für das Geltendmachen eines solchen Anspruchs nicht ausreichten.
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