Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 Buchst d VermG
Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen - Wolters Kluwer
Betriebsnotwendigkeit eines zugeschwommenen Grundstücks gem. § 5 Abs. 1 Buchst. d) Vermögensgesetz (VermG); Fehlen eines funktionierenden Betriebes oder Unmöglichkeit der Betriebstätigkeit im Rückgabezeitpunkt; Voraussetzungen zur Fortführung eines früheren betrieblichen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 5 Abs. 1 lit. b
Ausschlusstatbestand; Ausschließungstatbestand; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Fortführung des zu restituierenden Betriebs durch Dritten; asset deal; Unternehmensveräußerung; ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d)
Betriebsnotwendigkeit eines zugeschwommenen Grundstücks gem. § 5 Abs. 1 Buchst. d) Vermögensgesetz (VermG); Fehlen eines funktionierenden Betriebes oder Unmöglichkeit der Betriebstätigkeit im Rückgabezeitpunkt; Voraussetzungen zur Fortführung eines früheren betrieblichen ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 12.11.2009 - 6 K 538/07
- BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Papierfundstellen
- ZOV 2010, 321
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
wären in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil sie von einem anderen Sachverhalt ausgehen als dem, den das Verwaltungsgericht aufgrund der erstinstanzlichen, nicht mit wirksamen Verfahrensrügen angegriffenen Sachverhaltsaufklärung festgestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 14 und vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 35 S. 2).Die von ihr gestellten Fragen könnten auch nicht etwa deshalb entscheidungserheblich werden, weil hinsichtlich des vom Kläger unterstellten Sachverhalts eine in erster Instanz ordnungsgemäß beantragte Sachaufklärung unterblieben und dies gerügt worden wäre (vgl. Beschluss vom 17. März 2000 a.a.O.).
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Die Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen schließt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht zwangsläufig aus, sondern nur, wenn dies ihre funktionelle Einbeziehung in den Betrieb beendet oder diesen wesentlich verändert (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 und vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41 S. 70 f.).Rn. 6 2. Die geltend gemachte Divergenz zu den Urteilen vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - (BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) und vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) ist nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäß dargelegt.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Rn. 2 1. Die Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Rn. 5 Die unter Ziffer IV. 2. b der Beschwerdebegründung gestellten Fragen sind nicht klärungsbedürftig, weil sie sich ohne Weiteres unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung aus dem Gesetz beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228). - BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
wären in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil sie von einem anderen Sachverhalt ausgehen als dem, den das Verwaltungsgericht aufgrund der erstinstanzlichen, nicht mit wirksamen Verfahrensrügen angegriffenen Sachverhaltsaufklärung festgestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 14 und vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 35 S. 2). - BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03
Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Die Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen schließt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht zwangsläufig aus, sondern nur, wenn dies ihre funktionelle Einbeziehung in den Betrieb beendet oder diesen wesentlich verändert (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 und vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41 S. 70 f.). - BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 12 - investive Veräußerung - …und vom 18. März 2009 - BVerwG 3 C 9.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 33 Rn. 13 - asset deal). - BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08
Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 12 - investive Veräußerung - und vom 18. März 2009 - BVerwG 3 C 9.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 33 Rn. 13 - asset deal). - BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Rn. 6 2. Die geltend gemachte Divergenz zu den Urteilen vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - (BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) und vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) ist nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäß dargelegt.
- BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23
Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Verpflichtungsklage
Diese Voraussetzungen sind hier indes erfüllt, denn § 74 VwGO steht einer Antragsumstellung dann nicht entgegen, wenn - wie hier - die fristgerecht erhobene Klage den Eintritt der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids verhindert hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - ZOV 2010, 321 Rn. 67 m. w. N.). - VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Die Zielrichtung des Restitutionsausschlusses nach § 5 Abs. 1 lit. d VermG - der Erhalt der Lebensfähigkeit von Unternehmen in den neuen Ländern - verdeutlicht aber zugleich, dass nicht jede Veräußerung von Grundstücken den Restitutionsanspruch wieder aufleben lässt, sondern nur eine Veräußerung, die die funktionelle Einbeziehung des Vermögenswerts in den bisherigen Unternehmenszusammenhang beendet oder wesentlich verändert (…BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - 7 C 15.03 -, juris [Rn. 16], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41; BVerwG, Beschl. v. 1. September 2010 - 8 B 6.10 -, juris [Rn. 5], ZOV 2010, 321). - VG Berlin, 30.01.2012 - 29 K 262.11
Widerspruch gegen Grundstücksverkehrsgenehmigung
Dabei kommt es angesichts des fortgesetzten Betriebes nicht auf den Verkauf an, sondern auf den jeweiligen Betriebsinhaber (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2010 - 8 C 6.10 - ZOV 2010, 321 = juris Rdnr. 5 m.w.N.).
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