Rechtsprechung
| KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11 REHA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15 StrRehaG, § 17a StrRehaG, § 25 Abs 1 StrRehaG, § 307 Abs 1 StPO, § 307 Abs 2 StPO
Besondere Zuwendung für Haftopfer in der DDR: Vorläufige Zahlungseinstellung trotz eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den die Gewährung der Leistung aufhebenden Beschluss - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
StrRehaG §§ 17 a, 25 Abs. 1
Haftopferrente; Heimeinweisung; Jugendwerkhof; Zahlungseinstellung; Vollzugshemmung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Zahlungseinstellung bei besonderen Zuwendungen; Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufige Einstellung einer Zahlung durch die für die Gewährung der besonderen Zuwendung gem. § 17a StrRehaG zuständige Behörde
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.09.2011 - 551 Rh 431/11
- KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11 REHA
Papierfundstellen
- ZOV 2012, 86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.2009 - StB 19/09
Befugnis des Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung im Beschwerdeweg …
Auszug aus KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11
Es kommt für die Entscheidung darauf an, ob das öffentliche Interesse an der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses die dem Beschwerdeführer drohenden Nachteile überwiegt (vgl. BGH NStZ 2010, 343, 344 mit weit. Nachw.). - KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02
Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei …
Auszug aus KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11
Rn. 11 Die Anwendung von Vorschriften, auf die nicht ausdrücklich verwiesen ist, käme nur in Betracht, wenn die vorhandenen Normen, auf die das StrRehaG verweist, nicht griffen und es sich um allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze handelte, die sich in sachgerechter Weise auf ein Rechtsgebiet übertragen ließen, für das ihre Geltung nicht ausdrücklich gesetzlich angeordnet ist (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383). - KG, 17.02.2010 - 2 Ws 181/09
Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Berechnungsmaßstab für Dauer des …
Auszug aus KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11
So entsprach es (bis zur Änderung des § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG durch Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a) des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 <BGBl. I S. 1744>) der herrschenden Ansicht (vgl. Senat ZOV 2010, 139 mit weit. Nachw., auch zur Gegenansicht), die sechsmonatige Freiheitsentziehung nicht anhand des § 43 StPO zu berechnen, auf den § 15 StrRehaG verweist, sondern anhand § 31 VwVfG und § 191 ZPO. - VGH Bayern, 08.09.2011 - 12 CE 11.1888
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Auszug aus KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11
Als Strafgefangener ist er zur Bestreitung seines Lebensunterhalts nicht auf den regelmäßigen Eingang der Rente angewiesen, weil dieser gesichert ist (vgl. BayVGH, Beschluß vom 8. September 2011 - 12 CE 11.1888 - juris).
- KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
Strafrechtliche Rehabilitierung: Wegfall einer Opferrente wegen Strafverurteilung …
Liegen die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes nach § 17a Abs. 7 StrRehaG vor, ist die Aufhebung des die Opferrente bewilligenden Bescheides zwingend (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 Ws (Reh) 92/10 - juris; Senat ZOV 2012, 86 ; Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA -).Dies ist jedoch unschädlich; denn dem Beschwerdeführer, der seit dem 18. Februar 2011 die 14-jährige Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. September 2000 verbüßt, war und ist diese Strafe zweifelsfrei bekannt (vgl. Senat ZOV 2012, 86 ; Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA).
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