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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10792
BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12 (https://dejure.org/2013,10792)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 3 C 19.12 (https://dejure.org/2013,10792)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 (https://dejure.org/2013,10792)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1; VZOG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1; 3. DVO/TreuhG § 3; VwVfG § 41, § 48 Abs. 1, § 51; VwZG a. F. § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2
    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Zuordnungsbescheid; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Zuordnungsverfahren; Rücknahmeermessen; Ermessensdirektive; Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1
    Bekanntgabe; Bestandskraft; Einigung über die Zuordnung; Ermessensdirektive; Heilung des Zustellungsmangels; Nutzungsverhältnisse; Präsident der Treuhandanstalt; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Rücknahmeermessen; Sammelzuordnung; Stichtage; Treuhandanstalt; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermögenszuordnung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids; Beginn der Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 2 EinigVtr, Art 22 Abs 1 EinigVtr, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 VZOG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 VZOG, § 2 Abs 1 VZOG
    Vermögenszuordnung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids; Beginn der Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1;âEUR¨VZOG §§ ... 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, 2 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1;âEUR¨3. DVO/TreuhG § 3;âEUR¨VwVfG §§ 41, 48 Abs. 1, 51;âEUR¨VwZG a. F. §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 2
    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Zuordnungsbescheid; Zuordnungsverfahren; Rücknahmeermessen; Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft; Zustellung; Verfahrensbeteiligung; Zuordnungsanspruch; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 5 S. 1; VwVfG § 48
    Beginn der Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2013, 128
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10

    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Die Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG beginnt auch bei der Heranziehung dieser Vorschrift im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides (Bestätigung des Beschlusses vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).

    Die in dieser Vorschrift genannte Zwei-Jahres-Frist knüpft allerdings nach dem unzweideutigen Wortlaut des Gesetzes an die Bestandskraft des Bescheides an (Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Rn. 25 Das Revisionsgericht ist auch befugt, den Bescheid insoweit einschließlich der von der Treuhandanstalt abgegebenen Erklärung eigenständig auszulegen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 m.w.N;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, Rn. 68 f. zu § 137).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Der Senat hat dieser Bestimmung die gesetzgeberische Wertung entnommen, dass nach Ablauf der dortigen Zwei-Jahres-Frist dem öffentliche Interesse an der Beständigkeit auch fehlerhafter Zuordnungsentscheidungen erhöhtes Gewicht zukommt (Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 25).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Dabei mag dahingestellt bleiben, ob eine solche Heilung hier bereits deshalb ausscheidet, weil sie zumindest einen Zustellungswillen voraussetzt (so auch Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG 5 C 198.62 - BVerwGE 16, 165 ;… Engelhardt/App, VwZG, 9. Aufl. 2011, § 8 Rn. 1 m.w.N;… Sadler, VwZG, 7. Aufl. 2010, § 8 Rn. 29) und ein solcher Wille jedenfalls dann fehlt, wenn eine Kopie des Bescheides ohne jedes Anschreiben übersandt wird (…vgl. Sadler, a.a.O.), es der Behörde also gar nicht darum geht, den Adressaten als einen von der Regelung möglicherweise Betroffenen zu unterrichten, sondern nur darum, einem Informationsbegehren Rechnung zu tragen; denn unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass nach § 9 Abs. 2 VwZG in der damals geltenden Gesetzesfassung die Heilungsbestimmung des Absatzes 1 nicht anzuwenden war, wenn mit der Zustellung eine Frist zur Klageerhebung begann.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Abgesehen davon verkennt das Verwaltungsgericht, dass es sich bei jener Sammelzuordnung ohnehin nicht um eine Vermögenszuordnung im Rechtssinne handelte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten; …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Rn. 24 Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Dann könnte auch offenbleiben, ob sie als kommunales Verwaltungsvermögen (was eine entsprechende öffentlich-rechtliche Sicherung voraussetzen würde, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - BVerwGE 119, 349 m.w.N.) oder als kommunales Finanzvermögen einzuordnen wären, weil der Zuordnungsanspruch sich im zweiten Fall aus Art. 22 Abs. 1 EV ergäbe.
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Rn. 24 Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • VG Neustadt, 11.02.2019 - 5 L 85/19

    Einfluss eines Zustellungsmangels auf die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts; Sinn …

    Dadurch, dass der Antragsteller am 06. Februar 2019 sinngemäß einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gestellt hat, hat er die ihn betreffende Regelungswirkung des Bescheids vom 31. Januar 2019 anerkannt; darin ist folglich die Bekanntgabe des angefochtenen Bescheids der Antragsgegnerin zu erblicken (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. April 2015 - 2 LA 20/15 -, NVwZ-RR 2015, 717; VG Göttingen, Beschluss vom 24. September 2018 - 1 B 251/18 -, juris).

    Rn. 32 Nach allgemeiner Auffassung ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung das Vorhandensein eines Zustellungswillens (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG 5 C 198.62 -, MDR 1963, 867 und Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19/12 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 2 B 1226/16 -, juris; BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 -, NJW 2017, 2472;… Schlatmann, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG Kommentar, 11. Auflage 2017, § 8 Rn. 1).

    Ein Bekanngabe-/Zustellungswille fehlt auch dann, wenn nur eine Kopie des Bescheides ohne jedes Anschreiben übersandt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19/12 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides; …

    Auch insoweit gilt, dass ein ohne Bekanntgabewillen zur Kenntnis gebrachter Verwaltungsakt keine Wirksamkeit erlangt (…vgl. hierzu näher BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 310; Urt. v. 25.04.2013 - 3 C 19.12 -, ZOV 2013, 128 - jeweils zitiert nach juris).

    Der Bekanntgabewille fehlt, wenn die Übersendung eines Schriftstücks nicht zu dem Zweck erfolgt, die an eine Bekanntgabe geknüpften Rechtsfolgen herbeizuführen, sondern nur der Information des Empfängers über den Inhalt eines bei den Akten befindlichen Schriftstücks dienen soll (…vgl. BFH, Urt. v. 04.10.1989 - V R 39/84 - BFH/NV 1990, 409 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.04.2013 - 3 C 19.12 -, ZOV 2013, 128 - jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom …

    Es kann dahinstehen, ob diese Heilungsmöglichkeit auch dann besteht, wenn es - wie hier - an einer Zustellung gänzlich fehlt oder ob eine Heilung im vorliegenden Fall auch bereits deshalb ausscheidet, weil das Bundesamt dem Prozessbevollmächtigten des Klägers lediglich ohne weitere Ausführungen den gesamten Ausdruck der elektronisch geführten Verwaltungsakte übersandt hat, was den für eine Zustellung notwendigen Zustellungswillen zumindest in Frage stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Damit hat der Kläger aber die Regelungswirkung des Bescheides anerkannt, so dass dieser ihm gegenüber als wirksam angesehen werden muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 - juris Rn. 17).

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