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   BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91   

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BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91 (https://dejure.org/1991,943)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1991 - 4 AZR 25/91 (https://dejure.org/1991,943)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 (https://dejure.org/1991,943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zutreffende Eingruppierung eines ständigen Vertretes des Leiters einer Universitätsklinik - Anwendung der Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) - Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 285 (Ls.)
  • BB 1991, 2380
  • ZTR 1992, 111
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Dies ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten unter Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Nur wenn der Tatsachenrichter unter Verstoß gegen die Denkgesetze oder Erfahrungsgrundsätze oder durch Nichtberücksichtigung aller wesentlichen Umstände zu seinem Ergebnis gelangt ist und dadurch gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verstoßen hat, kann die Revision auf die Verletzung dieser Rechtsnormen gestützt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Urteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1079/78

    Ständige Vertretung - Vertretung bei Abwesenheit - Vertretung bei Krankheit -

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Vielmehr muß der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, zu erledigen haben (vgl. BAG Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Rein tatsächliche Entscheidungen des leitenden Arztes reichen zur Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals nicht aus (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP Nr. 14 zu § 24 BAT).
  • BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 993/78

    Zweigstellenleiter - Ständiger Vertreter - Leitungsaufgaben - Stellvertretung bei

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Vielmehr muß der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, zu erledigen haben (vgl. BAG Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 91/90

    Anstalten - Heime - Wiederherstellung der Gesundheit - Behandlung einer Krankheit

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Angesichts des von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen, feststehenden Rechtsbegriffs des Arbeitsvorgangs hat der Senat zwar in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen, soweit die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen durch die Vorinstanzen getroffen worden sind (vgl. BAG Urteile vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 91/90 - AP Nr. 150 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Angesichts des von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen, feststehenden Rechtsbegriffs des Arbeitsvorgangs hat der Senat zwar in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen, soweit die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen durch die Vorinstanzen getroffen worden sind (vgl. BAG Urteile vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 91/90 - AP Nr. 150 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70

    Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Vielmehr muß der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, zu erledigen haben (vgl. BAG Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • LAG Hessen, 18.03.1988 - 13 Sa 927/87

    Organisationspflicht des Rechtsanwalts um Fristen zu wahren; Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Zu Unrecht meint das beklagte Land allerdings nicht die "Klinik für Allgemeinchirurgie", sondern nur das gesamte Klinikum sei "Abteilung" im Sinne der Protokollnotiz Nr. 3. Wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main bereits in dem Urteil vom 18. März 1988 - 13 Sa 927/87 - (= ZTR 1988, S. 342) zutreffend ausgeführt hat, gibt der Wortlaut der Protokollnotiz hierfür nichts her.
  • LAG München, 26.02.1988 - 2 Sa 1175/87

    Umzugskosten; Erstattungspflicht; Montage einer Einbauküche

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
    Zu Unrecht meint das beklagte Land allerdings nicht die "Klinik für Allgemeinchirurgie", sondern nur das gesamte Klinikum sei "Abteilung" im Sinne der Protokollnotiz Nr. 3. Wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main bereits in dem Urteil vom 18. März 1988 - 13 Sa 927/87 - (= ZTR 1988, S. 342) zutreffend ausgeführt hat, gibt der Wortlaut der Protokollnotiz hierfür nichts her.
  • KAG Mainz, 16.01.2014 - M 16/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Da die Auslegung des Landesarbeitsgerichts individuelle, nichttypische Willenserklärungen betrifft, ist sie nur daraufhin zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 e bb der Gründe; BAGE 55, 309, 314 = AP Nr. 13 zu § 74c HGB, zu I der Gründe; BAGE 57, 256, 265 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu III der Gründe: BAG Urteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP Nr. 101 zu § 626 BGB, zu I 2 a aa der Gründe: BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Etwaige Aufgaben des Klägers im Bereich der Forschung und Lehre könnten einen oder mehrere selbständige Arbeitsvorgänge bilden (vgl. Urteil des Senats vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Entscheidung des Senats vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 -, aaO ist entgegen der Auffassung des Klägers keine davon abweichende Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals zu entnehmen.

    Nur dann und nicht bei Bestellung lediglich zu dessen Abwesenheitsvertreter wäre er nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975) in VergGr.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Vielmehr muss der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, wahrnehmen können (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14; 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 44; 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 3) .

    Der ständige Vertreter muss die Aufgaben des leitenden Arztes "neben diesem" zu erledigen haben (zum insoweit übertragbaren Merkmal des BAT BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2008 - 3 Sa 84/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte - ständiger Vertreter

    Eine abweichende Auslegung kommt mithin vorliegend nicht in Betracht, so dass auf die diesbezüglich ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere BAG vom 14.08.1991 -4 AZR 25/91-; juris) zurückgegriffen werden kann.

    Der "ständige Vertreter" muss die Aufgaben neben dem leitenden Arzt zu erledigen haben (BAG vom 14.08.1991, a. a. O.).

    Lediglich rein vorsorglich sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls eine Billigung des leitenden Arztes im Sinne der Duldung der Ausführung von Tätigkeiten eines "ständigen Vertreters" im tariflichen Sinn durch den Vertreter nicht als ausreichend erachtet werden kann, sondern vielmehr die Übertragung entsprechender Tätigkeiten durch das jeweilige vertretungsberechtigte Organ auf Arbeitgeberseite erforderlich ist (BAG vom 14.08.1991, a. a. O.).

    Diese Entscheidung befindet sich im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG vom 14.08.1991, a. a. O.).

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 114/97
    Auf die zugelassene Revision hat der Senat das Urteil des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 14. August 1991 (4 AZR 25/91 -) aufgehoben und zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat im vorliegenden Rechtsstreit bereits in seinem Urteil vom 14. August 1991 (4 AZR 25/91 -) entschieden.

    In diesem Urteil hat der Senat vielmehr über die Eingruppierung eines Oberarztes in der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde des Landes Baden-Württemberg in Tübingen entschieden und dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß damit keine von der Auslegung der Protokollnotiz Nr. 3 im Urteil vom 14. August 1991 (4 AZR 25/91 - a.a.O.) abweichende Auslegung verbunden sei.

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Nichttypische Vereinbarungen kann das Revisionsgericht zwar nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. u.a. BAGE 55, 309, 314 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB , zu I der Gründe; BAGE 57, 256, 265 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB , zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu b I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 285/93 -, n.v., zu II 1 der Gründe).Aber auch dieser eingeschränkten Nachprüfung hält die Auslegung des Landesarbeitsgerichts aber nicht stand.
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Sie ist auch tarifrechtlich einheitlich zu bewerten (vgl. BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu I der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159 zu einem Oberarzt nach BAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2006 - 11 Sa 70/06

    Funktionszulage für den ständigen Vertreter des Leitenden Arztes

    Vielmehr muss der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten neben diesem, zu erledigen haben (BAG 27.05.1981 - 4 AZR 1079/78 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 14.08.1991 - 4 AZR 25/91, ZTR 1992, 111).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der leitende Arzt davon ausgegangen ist oder es gebilligt hat, dass der Angestellte die Funktion eines ständigen Vertreters im Tarifsinne ausgeübt hat, entscheidend ist allein, ob das vertretungsberechtigte Organ den Arbeitnehmer zum ständigen Vertreter bestellt hat, wobei die Bestellung ein Rechtsgeschäft im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages dargestellt (BAG 14.08.1991 - 4 AZR 25/91 - ZTR 1992, 111).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 29. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238, 242).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10

    Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 247/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - 3 Sa 8/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesie als Oberarzt nach dem TV-Ärzte -

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2009 - 5 Sa 985/08

    Eingruppierung eines Oberarztes in Kinderklinik

  • LAG Niedersachsen, 03.04.2009 - 17 Sa 904/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Nuklearmedizin und leitenden Oberarztes bei

  • LAG Köln, 02.02.2016 - 12 Sa 700/15

    Begriff der leitenden Oberärztin/des leitenden Oberarztes im Sinne der AVR C

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 Sa 12/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 4 Sa 312/08

    Eingruppierung, Oberarzt, Leitender Oberarzt, Vertretung, Chefarzt, ausdrückliche

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 3 Sa 11/94

    Begriff des Arbeitsvorgangs; Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit nach

  • LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09

    Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte -

  • BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 380/92

    Einzelvertragsabrede über Lohnerhöhung - Tariflohnerhöhung - Übertariflicher

  • LAG Bremen, 27.05.1992 - 2 Sa 39/91

    Vergütung ; BAT; Verwaltungsangestellte; Universität ; Fachkenntnisse;

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2010 - 16 Sa 112/10

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Facharztes - Übertragung der ständigen

  • LAG Hessen, 18.09.2009 - 3 Sa 1290/08

    Eingruppierung als Oberarzt in den TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • LAG Hessen, 29.01.1999 - 13 Sa 1293/97
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