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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 28.02.2002 | LAG Hessen, 04.12.2001

Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1863
BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00 (https://dejure.org/2001,1863)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 7 ABR 31/00 (https://dejure.org/2001,1863)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 (https://dejure.org/2001,1863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 38 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzwahl - Freizustellendes Betriebsratsmitglied - Verhältniswahl - Vorschlagsliste - Mehrheitswahl - Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) §§ 19 25 Abs. 2 S. 1 § 38 Abs. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds durch Mehrheitswahl

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds durch Mehrheitswahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 755
  • BB 2002, 1318
  • DB 2002, 1510
  • ZTR 2002, 399
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
    An dieser Senatsrechtsprechung ist festzuhalten, zumal sie vom Senat erst kürzlich in Auseinandersetzung mit den auch vom Landesarbeitsgericht angeführten Gegenargumenten bestätigt wurde (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18).
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
    Mit dieser Rechtsansicht stellt sich das Landesarbeitsgericht bewußt in Widerspruch zu der Senatsrechtsprechung, die sich gegen das Erfordernis einer Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder ausgesprochen hat (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 17 TaBV 2/99

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. März 2000 - 17 TaBV 2/99 - aufgehoben.
  • ArbG Stuttgart, 10.11.1999 - 2 BV 35/99

    Bei Ausscheiden eines einzelnen freigestellten Betriebsratsmitglieds hat eine …

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10. November 1999 - 2 BV 35/99 - abgeändert.
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 26/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Beratung mit Arbeitgeber

    Der Betriebsrat hat den Beteiligten zu 6. zu Recht durch Mehrheitswahl als ersatzweise freizustellendes Mitglied gewählt, nachdem die "Initiative Liste" erschöpft war (vgl. BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 97, 340).
  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe;… 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Rn. 20 cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BA- GE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).

    Der erkennende Senat hat zwar für den Fall des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt worden war, entschieden, dass das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied bei Erschöpfung der Vorschlagsliste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, im Wege der Mehrheitswahl nachzuwählen ist (14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    In diesem Fall ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Betriebsratsmitglied angehörte (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat zwar für den Fall des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurde, entschieden, dass das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl nachgewählt werden kann, wenn die Vorschlagsliste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hatte, erschöpft ist (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 14).

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11

    Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung …

    Rn. 62 aa)Es bleiben - nachdem die isolierte Neuwahl hier unzulässig ist - zur Nachbesetzung eines Sitzes im Gesamtbetriebsausschuss nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder wird in Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG der freigewordene Sitz nachbesetzt mit dem nächsten bisher nicht berücksichtigten Mitglied derjenigen Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte (…dafür Fitting, a.a.O., § 51, Rn. 21;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde-Trittin, a.a.O., § 51, Rn. 28 b;… für den Parallelfall des § 27 BetrVG: Hess u.a.-Glock, a.a.O., § 27, Rn. 24;… LAG Niedersachsen vom 05.09.2007 - 15 TaBV 3/07 - zit. nach juris, Rn. 26;… für den Parallelfall des § 38 BetrVG: BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 47/04 - a.a.O., Rn. 15 f. und - 7 ABR 33/04 - NZA 2005, 1426, Rn. 27; vom 14.11.2001 - 7 ABR 31/00 - NZA 2002, 755, Rn. 12;… vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - NZA 2001, 977, Rn. 21; LAG Düsseldorf vom 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03 - zit. nach juris, LS 1).
  • LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der …

    Ist die Liste erschöpft, so wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt (BAG, Beschluss vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -, Leitsatz, juris).

    Dies wäre mit der im Interesse der Belegschaft und des Unternehmens gebotenen Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und dessen störungsfreier Geschäftsführung nicht vereinbar (vgl. BAG, Beschluss vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -, Rn. 13, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15

    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene …

    Bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (…BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - Rn. 18 ff., zitiert nach juris); ist die Liste erschöpft, wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 05.09.2007 - 15 TaBV 3/07

    Wirksamkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern für einen Betriebsausschuss; …

    Für den Fall der Erschöpfung der Vorschlagsliste für die Wahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder (§ 38 BetrVG) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Beschluss vom 14.11.2001 - 7 ABR 31/00, AP Nr. 24 zu § 38 BetrVG 1972 = EzA BetrVG 1972, § 38 Nr. 19), dass im Wege der Mehrheitswahl für Ersatz zu sorgen sei.
  • ArbG Bonn, 10.01.2003 - 2 BV 54/02

    Zur Anfechtung einer Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder; Aufgaben und …

    Nach dem entsprechend anwendbaren § 19 I BetrVG (vergl. hierzu u.a. BAG v. 14.11.2001, 7 ABR 31/00 ) kann die Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 15.01   

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https://dejure.org/2002,1599
BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 15.01 (https://dejure.org/2002,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2 C 15.01 (https://dejure.org/2002,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 (https://dejure.org/2002,1599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ATVV § 2; BBesG § 6
    Altersteilzeitzuschlag; Berechnung des -; keine Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei Berechnung des -; fiktive Vollzeit-Nettobesoldung als Bezugsgröße bei Berechnung des -; Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatzes bei Berechnung des - auch bei Beamten, die ...

  • Judicialis

    ATVV § 2; ; BBesG § 6

  • Wolters Kluwer

    Altersteilzeitzuschlag - Progressionsvorbehalt - Fiktive Vollzeit-Nettobesoldung - Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatzes - Beamter - Kirchenzugehörigkeit

  • rechtsportal.de

    ATVV § 2; BBesG § 6
    Altersteilzeitzuschlag; Berechnung des -; keine Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei Berechnung des -; fiktive Vollzeit-Nettobesoldung als Bezugsgröße bei Berechnung des -; Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatzes bei Berechnung des - auch bei Beamten, die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 590
  • DVBl 2002, 1228 (Ls.)
  • DÖV 2002, 781
  • ZTR 2002, 399
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Kirchensteuer Arbeitslose

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 15.01
    Anders als der Normgeber bei der vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 90, 226 geprüften Vorschrift war der Verordnungsgeber bei der Definition der fiktiven Vollzeit-Nettobezüge in § 2 Abs. 1 S. 2 ATZV weder durch die Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 2 BBesG noch durch sonstige eigene Regelungen in der Altersteilzeitzuschlagsverordnung darauf festgelegt, nur solche Abzüge von der Bruttobesoldung in Ansatz zu bringen, die "gewöhnlich" anfallen (…vgl. insoweit BVerfG a.a.O. S. 237).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - 4 B 13.17

    Feststellungsklage; verfassungswidrige Unteralimentation; Direktor eines …

    Diese Anreizfunktion (…s. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016 - 2 C 10.15 - juris Rn. 11; vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 - juris Rn. 11) wirkt psychologisch.

    Mit der prozentualen Anknüpfung des Altersteilzeitzuschlags an die auf das Statusamt bezogene Besoldung regelt das Land den angebotenen Anreiz pauschal im materiellen Recht und verzichtet auf individuelle Verhandlungen über die Höhe eines hinreichend reizvollen Zuschlags (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, a.a.O.).

    Rn. 24 Auch wenn den Altersteilzeitzuschlägen kein Alimentationscharakter beizumessen ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 - juris Rn. 11), können sie entgegen der mit der Berufung vertretenen Ansicht bei der Frage, ob infolge einer (hier möglicherweise bestehenden) verfassungswidrigen Unteralimentation auch eine subjektive Rechtsverletzung des Klägers vorliegt, nicht unberücksichtigt bleiben.

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 10.15

    Altersteilzeitzuschlag; Ausgleichszahlung; Blockmodell; Freizeitausgleich; …

    Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch zu machen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 21 S. 2).

    Der Begriff "insgesamt" in Satz 1 der Vorschrift ist bereits nicht auf einen Zeitraum bezogen; er trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, dass sich die "insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge" aus Dienstbezügen und einem nicht von § 1 Abs. 2 BBesG erfassten Zuschlag zusammensetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 21 S. 2).

  • VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122

    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags; Teilzeitnettobesoldung; Ansatz von …

    Dem Verordnungsgeber bleibt es vielmehr in diesem Rahmen überlassen, die Höhe des Altersteilzeitzuschlags zu bestimmen (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - DÖV 2002, 781).

    Im Wege des Umkehrschlusses zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 ATZV, der genaue Vorgaben zur Ermittlung der Vollzeitnettobesoldung macht und ausdrücklich den Ansatz von Freibeträgen ausschließt, ergibt sich, dass bei der Feststellung der Teilzeitnettobesoldung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ATZV auch die individuell vorhandenen Freibeträge zu berücksichtigen sind (im Ergebnis ebenso OVG RhPf, U.v. 19.1.2001 - 2 A 11297/00 - juris Rn. 24, bestätigt durch BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - DÖV 2002, 781).

    Dies muss erst recht für die Gestaltung des Altersteilzeitschlags gelten, der nach seinem Sinn und Zweck kein Dienstbezug ist, keinen Alimentationscharakter hat und auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstleistung des Beamten steht, sondern Anreizfunktion hat (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 1501 - DÖV 2002, 781).

    Der Verordnungsgeber braucht bei der Berechnung des Teilzeitzuschlags, der keinen Alimentationscharakter hat, auf individuelle Verhältnisse bzw. einkommensteuerrechtliche Maßstäbe keine Rücksicht zu nehmen (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 3 ZB 09.1536 - juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - DÖV 2002, 781).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06

    Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; …

    Anders als bei einem der nach § 72a BBG zugelassenen Arbeitszeitmodellen erhält der Beamte in Altersteilzeit neben der gemäß § 6 Abs. 1 BBesG gekürzten Besoldung gemäß § 6 Abs. 2 BBesG i.V.m. § 1 ATZV einen als Anreiz zur Wahl dieses Beschäftigungsmodells gedachten (vgl. Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 2 C 15.01 - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 21) nichtruhegehaltfähigen Zuschlag zur Besoldung, dessen Höhe sich nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 ATZV richtet.
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2024 - 12 Sa 738/23

    Anspruch auf eine höhere Betriebsrente; Abzug der Kirchensteuer im Rahmen einer …

    Eine ausdrückliche Regelung, nur solche Positionen von der Bruttovergütung in Abzug zu bringen, die "gewöhnlich" anfallen, enthält die GBV 1992 nicht (vgl. a. BVerwG 28.02.2002 - 2 C 15/01, juris Rn. 12 zur Ermittlung der fiktiven Vollzeit-Nettobesoldung bei der Altersteilzeit im Besoldungsrecht: freie Regelungsbefugnis).

    Alle Versorgungsberechtigten werden so bei der Bemessung der Höhe ihrer Versorgung gleichbehandelt (vgl. auch BVerwG 28.02.2002 - 2 C 15/01, juris Rn. 12 zur Ermittlung der fiktiven Vollzeit-Nettobesoldung bei der Altersteilzeit im Besoldungsrecht: keine besoldungsrechtliche Ungleichbehandlung).

  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2018 - 2 K 1632/15

    Recht der Landesbeamten

    Aus den genannten Gründen muss bei seiner Bemessung auf individuelle Verhältnisse keine Rücksicht genommen werden (vgl. insgesamt hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 15/01 -, Rn. 11, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 23, juris).
  • VG Oldenburg, 29.01.2003 - 6 A 44/01

    Regelungen zum Altersteilzeitzuschlag verfassungsgemäß

    Vielmehr ist es dem Verordnungsgeber in diesem Rahmen überlassen, die Höhe des Altersteilzeitzuschlages zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 - ZBR 2002, 322 = DÖV 2002, 781).

    Daher braucht die Berechnung des Altersteilzeitzuschlages - anders als etwa das Einkommensteuer- oder das Besoldungsrecht im Übrigen - auf individuelle Verhältnisse keine Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, aaO).

    Daher ist in besoldungsrechtlicher Hinsicht eine Ungleichbehandlung durch den pauschalen Abzug bei der fiktiven Berechnung nicht gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002, aaO).

  • VG Koblenz, 05.12.2013 - 6 K 708/13

    Altersteilzeit - Risikoverteilung bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit

    Der Altersteilzeitzuschlag soll nach Sinn und Zweck eine Anreizfunktion zur Förderung der Bereitschaft zur Altersteilzeit entfalten (vgl. BVerwG vom 28. Februar 2002 - 2 C 15.01 -, Rnr. 11, juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 3 ZB 19.13

    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags

    Höchstrichterlich ist geklärt, dass dies nicht zu einer besoldungsrechtlichen Ungleichbehandlung führt (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 15.01 - juris Leitsatz, Rn. 13;… BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 3 ZB 09.1536 - juris Rn. 6 jeweils zur bundesrechtlichen Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 ATZV, die bis zum 1.1.2011 auch in Bayern galt und inhaltsgleich durch Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayBesG abgelöst wurde).

    Dies muss erst recht für die Gestaltung des Altersteilzeitschlags gelten, der nach seinem Sinn und Zweck kein Dienstbezug ist, keinen Alimentationscharakter hat und auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dienstleistung des Beamten steht, sondern Anreizfunktion hat (…BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 14 ZB 12.122 - juris Rn. 17 f.; BVerwG, U.v. 28.2.2002 a.a.O. Rn. 11).

  • FG München, 28.09.2005 - 10 K 2898/03

    Altersteilzeitzuschlag bei konfessionslosen Beamten und Sonderausgabenabzug

    Das wegen eines Musterverfahrens ausgesetzte Klageverfahren hatte keinen Erfolg, denn in diesem Musterverfahren entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 28. Februar 2002 (Az.: 2 C 15.01, NVwZ-RR 2002, 590-591), dass die Verminderung der Bemessungsgrundlage um einen der Kirchensteuer entsprechenden Betrag nicht zu einer besoldungsrechtlichen Ungleichbehandlung führt.

    Aber auch soweit der Kläger der Auffassung ist, dass diese Verminderung seiner beamtenrechtlichen Bezüge zu Sonderausgaben geführt hätte, greift seine Argumentation nicht, denn ihm werden nur Einnahmen aufgrund besoldungsrechtlicher Vorschriften nicht gewährt und das BVerwG hat diese Verminderung beamtenrechtlich nicht beanstandet (BVerwG-Urteil vom 28. Februar 2002, Az.: 2 C 15.01, NVwZ-RR 2002, 590-591).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - 1 A 1520/09

    Auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung …

  • VG Ansbach, 18.10.2011 - AN 1 K 10.00900

    Beamtenrecht; Berechnung des Altersteilzeitzuschlags

  • VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 260/04

    Altersteilzeitzuschlag im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2012 - 2 L 139/11

    Höhe der Altersteilzeitzulage

  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 09.238

    Altersteilzeitzuschlag; obere Bemessungsgrenze; Altersentlastungsbetrag; …

  • VG Magdeburg, 07.10.2003 - 8 B 397/03
  • VG Regensburg, 30.10.2002 - RO 1 K 01.2031

    Streit über den Umfang eines besoldungsrechtlichen Ausgleich eines …

  • VG Berlin, 25.10.2011 - 7 K 291.10

    Beamtenversorgungsrecht: Höhe eines Altersteilzeitzuschlags bei Erhöhung der …

  • VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 339/02

    Abzug; Altersteilzeitbezüge; Altersteilzeitzuschlag; fiktiver Abzug; Gesetzgeber; …

  • VG Schwerin, 11.04.2008 - 1 A 1723/05

    Altersteilzeitbezüge eines Landesbeamten

  • VG Münster, 24.10.2006 - 4 K 1403/05

    Steuerklassenwechsel eines Beamten zur Erzielung eines höheren …

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 04.12.2001 - 15 Sa 384/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22275
LAG Hessen, 04.12.2001 - 15 Sa 384/01 (https://dejure.org/2001,22275)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2001 - 15 Sa 384/01 (https://dejure.org/2001,22275)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 15 Sa 384/01 (https://dejure.org/2001,22275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Betriebsratssitzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 587
  • ZTR 2002, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93

    Rechtsfähigkeit des Internationalen Suchdienstes

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2001 - 15 Sa 384/01
    Die zulässige Zahlungsklage - dass der Beklagte als solcher verklagt werden kann, ist inzwischen höchstrichterlich geklärt (BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 183/93 - EzA § 50 ZPO Nr. 3) - ist begründet.
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