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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 08.05.2003 - 96 Ca 5296/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23908
ArbG Berlin, 08.05.2003 - 96 Ca 5296/03 (https://dejure.org/2003,23908)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2003 - 96 Ca 5296/03 (https://dejure.org/2003,23908)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 96 Ca 5296/03 (https://dejure.org/2003,23908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Austritt des Landes Berlin aus Arbeitgeberverband ist unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frist zum Austritt aus einem Arbeitgeberverband; Gebotene Friedenspflicht nach Abschluss eines Tarifvertrages und Schriftform

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1518
  • DB 2003, 1519
  • ZTR 2003, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.05.2003 - 96 Ca 5296/03
    Die Gewerkschaft hatte offensichtlich an den vor dem ArbG errungenen Sieg selbst [DB 2003 S. 1521]nicht mehr geglaubt.
  • LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei …

    Rn. 45 (vgl. BGH, Urteil vom 09.7.2003, AZ: IV ZR 100/02, abgedruckt in ZTR 2003, 447, recherchiert in juris KORE 593632003).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband; …

    (a) Ob der Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft ohne Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband beim Fehlen einer ausdrücklichen Regelung in der Satzung des Arbeitgeberverbandes aufgrund der Vereinsfreiheit ohne weiteres zulässig ist (…so z.B. Löwisch/Rieble § 3 TVG Rdnr. 59 ff.;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auflage = ErfK/Schaub § 3 TVG Rdnr. 12; Rieble ZfA 1998, 41 ff.;… Däubler/Lorenz § 3 TVG Rdnr. 49) oder ob dafür im Hinblick auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit der zuständigen Gewerkschaft zumindest ein wichtiger Grund erforderlich ist (dafür z.B. ArbG Berlin, Urteil vom 08.05.2003 - 96 Ca 596/03, DB 2003, 1518; ArbG Freiburg, AiB 1996, 687) kann dahin gestellt bleiben (ausführlich dazu Plander NZA 2005, 897 ff.; Oetker ZfA 1998, 41 ff.; jeweils mit Meinungsübersicht).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 1364/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband; …

    (a) Ob der Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft ohne Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband beim Fehlen einer ausdrücklichen Regelung in der Satzung des Arbeitgeberverbandes aufgrund der Vereinsfreiheit ohne weiteres zulässig ist (…so z.B. Löwisch/Rieble § 3 TVG Rdnr. 59 ff.;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auflage = ErfK/Schaub § 3 TVG Rdnr. 12; Rieble ZfA 1998, 41 ff.;… Däubler/Lorenz § 3 TVG Rdnr. 49) oder ob dafür im Hinblick auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit der zuständigen Gewerkschaft zumindest ein wichtiger Grund erforderlich ist (dafür z.B. ArbG Berlin, Urteil vom 08.05.2003 - 96 Ca 596/03, DB 2003, 1518; ArbG Freiburg, AiB 1996, 687) kann dahin gestellt bleiben (ausführlich dazu Plander NZA 2005, 897 ff.; Oetker ZfA 1998, 41 ff.; jeweils mit Meinungsübersicht).
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