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Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3575
BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10 (https://dejure.org/2012,3575)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 6 AZR 462/10 (https://dejure.org/2012,3575)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 (https://dejure.org/2012,3575)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • openjur.de

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw; Berechnung der Ausgleichszahlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 TVöD, § 1 TVG
    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer persönlichen Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bei der Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBW; Ermitttlung des zu sichernden Einkommens nach dem TV UmBW; Anwendbarkeit des Tarifvertrags über ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Einkommenssicherung und Ausgleichszahlung des TV UmBw; Berücksichtigung einer persönlichen Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; In einem Monatsbetrag festgelegte Zulage; Ermittlung des zu sichernden Einkommens nach dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 26
  • ZTR 2012, 280
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der …

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Letzterer war wegen der Ungewissheit der künftigen Entwicklung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG mit dem 36-fachen der begehrten Vergütungsdifferenz zu bewerten (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 851/09 - 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - ZTR 2011, 23).

    Die dem Kläger aufgrund der teilweisen Rücknahme der Feststellungsklage nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuerlegenden Kosten hätten aufgrund des mangels einer Anschlussrevision des Klägers geminderten Streitwerts weniger als 10 % betragen und wären damit verhältnismäßig geringfügig gewesen (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - aaO).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641), zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (…BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO), mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige …

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641), zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO), mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (st. Rspr. seit BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, BAGE 131, 325).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Damit haben sie von ihrer Tarifautonomie und von dem ihnen grundsätzlich zustehenden Wahlrecht zwischen Referenz- und Lohnausfallprinzip Gebrauch gemacht (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 104, 65).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Das angestrebte Urteil ist trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die Höhe der monatlichen Ausgleichszahlung endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 851/09

    Anrechnung von Zeiten der Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern für die …

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Letzterer war wegen der Ungewissheit der künftigen Entwicklung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG mit dem 36-fachen der begehrten Vergütungsdifferenz zu bewerten (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 851/09 - 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - ZTR 2011, 23).
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für …

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Rn. 17 aa) Die Einkommenssicherung und die Ausgleichszahlung dienen der Sicherung des Besitzstandes der/des Beschäftigten, wenn aufgrund einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr sich das Entgelt der/des Beschäftigten verringert bzw. der Arbeitsplatz der/des Beschäftigten wegfällt (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 20, AP TV UmBw § 11 Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 774/09

    Einkommenssicherung nach TV Umgestaltung Bundeswehr - persönliche Zulage - …

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2010 - 7 Sa 774/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - …

    Die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT berücksichtigt jedoch die mit der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verbundene besondere Arbeitsschwierigkeit (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 11).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Ausgehend von dieser Berechnungsweise waren die Kosten zu quotieren (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 22, AP TV UmBw § 6 Nr. 3).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    § 6 TV UmBw dient der Sicherung des Besitzstands (…vgl. BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 380/14 - Rn. 24; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17).
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die Ausgleichszahlung dient der Sicherung des Besitzstands der Beschäftigten, wenn aufgrund einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr der Arbeitsplatz der Beschäftigten wegfällt (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17 mwN).

    Die in § 11 TV UmBw vorgesehene Ausgleichszahlung soll für die Betroffenen den Besitzstand unter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen wahren (…vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15 - Rn. 23; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - …

    Beiden Einkommenssicherungsregelungen liegt das Referenzprinzip und nicht das Lohnausfallprinzip zugrunde (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17).

    Die Vorschrift ist Teil der Einkommenssicherungsregelungen des TV UmBw, die der Besitzstandssicherung dienen (…vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 19. April 2012 - 6 AZR 578/10 - Rn. 36; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17;… zu § 11 Abs. 2 Unterabs. 2 iVm. § 6 Abs. 2 Unterabs. 2, § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25).

  • BAG, 31.07.2025 - 6 AZR 2/25

    TV UmBw - Einkommenssicherung - Anrechnung der Pflegezulage

    Auf eine am Lohnausfallprinzip ausgerichtete hypothetische Betrachtung haben die Tarifvertragsparteien verzichtet (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17).

    Das Adjektiv "bisherig" bezeichnet in diesem Zusammenhang etwas, was von einem bestimmten Zeitpunkt an der Vergangenheit angehört (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 14).

    Dabei wird der zu sichernde Besitzstand - wie dargestellt - nach dem Referenzprinzip und damit ausschließlich vergangenheitsbezogen ermittelt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17).

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14

    Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im …

    § 6 TV UmBw dient ebenso wie die Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw der Sicherung des Besitzstands (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17).

    Das Landesarbeitsgericht hat nur § 6 Abs. 1 Satz 2 TV UmBw beachtet, welcher sich auf das Entgelt aus der bisherigen Tätigkeit bezieht (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 14).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer …

    Gemeint sind monatliche Zulagen, die einen bestimmten Prozentsatz des individuellen monatlichen Tabellenentgelts betragen und deren Höhe damit nicht von einem ungewissen Berechnungsfaktor abhängt, sondern aufgrund eines feststehenden Rechenwegs in Monatsbeträgen festgelegt sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 12).

    Die Formulierung bringt lediglich das der Regelung zugrunde liegende Referenzprinzip zum Ausdruck (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 14, 17).

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 9, ZTR 2012, 280;… 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 11, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 25, jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 08.12.2025 - 23 O 224/25
    Das Unterliegen hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten liegt unterhalb von 10 % des Gebührenstreitwerts, sodass die Beklagte die vollen Kosten trägt (vgl. BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente …

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 4 N 20.1054

    Unwirksamkeit einer kommunalen Abfallgebührensatzung

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2018 - 8 Sa 26/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - vorzeitige Altersrente - Ausgleichszahlung …

  • OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17

    Kalkulation einer Abwassergebühr; Verrechnung von Kostenüberdeckung und …

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - …

  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Wohnungseigentümerversammlung, Anfechtungsklage, Beschlussanfechtung, …

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 307/10

    Fortführung der Rentenzusatzversicherung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt …

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 308/10

    Fortführung der Rentenzusatzversicherung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt …

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 16 Sa 1204/12

    Eingruppierung eines Staplerfahrers nach dem Entgelt-Bundesrahmentarifvertrag für …

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 11.10.2023 - 4 Ca 136/23

    Unzulässige Gesamtklage - Anforderungen an verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des § …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

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