Rechtsprechung
LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Telemedicus
Anforderungen an Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz
- Telemedicus
Anforderungen an Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz
- kanzlei.biz
Mouse-Over-Hinweis bei Creative-Commons-Lizenz unzulässig
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erfolgsort einer Urheberrechtsverletzung im Internet
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erfolgsort einer Urheberrechtsverletzung im Internet
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz
- offenenetze.de (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
Creative Commons-Lizenz, Namensnennung, Mouse-Over und Schadensersatz
Besprechungen u.ä.
- offenenetze.de (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
Creative Commons-Lizenz, Namensnennung, Mouse-Over und Schadensersatz
Papierfundstellen
- MMR 2015, 467
- ZUM 2015, 827
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.11.1960 - I ZR 87/59
Familie Schölermann
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Aufgrund der dargelegten Verletzungshandlung wird die Wiederholungsgefahr vermutet (ständige Rechtsprechung, siehe BGH GRUR 1961, 138 - Familie Schölermann, BGH GRUR 1997, 929 - Herstellergarantie, BGH GRUR 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II). - BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06
Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Zudem stellt die eigene Wertangabe der Klagepartei zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung des Streitwerts dar, weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist; dies gilt nur dann nicht, wenn sich die Wertangabe eines Klägers oder Antragstellers nicht in objektiv vertretbaren Grenzen gehalten hat (OLG München, Beschluss vom 25.04 2013, Az. 29 W 580/13; OLG München WRP 2008, 973 - Jackpot-Werbung; BGH, Beschluss vom 27.05.2008, X ZR 125/06). - BGH, 19.06.1997 - I ZR 46/95
Herstellergarantie - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Aufgrund der dargelegten Verletzungshandlung wird die Wiederholungsgefahr vermutet (ständige Rechtsprechung, siehe BGH GRUR 1961, 138 - Familie Schölermann, BGH GRUR 1997, 929 - Herstellergarantie, BGH GRUR 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
- BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Aufgrund der dargelegten Verletzungshandlung wird die Wiederholungsgefahr vermutet (ständige Rechtsprechung, siehe BGH GRUR 1961, 138 - Familie Schölermann, BGH GRUR 1997, 929 - Herstellergarantie, BGH GRUR 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II). - BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80
Kunststoffhohlprofil II
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann der Verletzte ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch Zinsen verlangen (Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl. 2008, § 97, Rnr. 63, BGH GRUR 1982, 301 - Kunststoffholprofil II). - OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro …
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Bei der Berechnung dieses Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann nicht ohne Weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessen verband es handelt und nicht dargetan wurde, dass die Honorarempfehlungen bei derartigen Fotografien generell als Maßstab beim Abschluss von Lizenzverträgen zugrunde gelegt werden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 11 10.2013, Az.: 6 U 1448/13; OLG Braunschweig GRUR 2012, 920, 923). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Die Höhe des nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu zählenden Schadensersatzes bemisst sich danach, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hatten, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie). - OLG München, 05.12.2013 - 6 U 1448/13
Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau
Auszug aus LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14
Bei der Berechnung dieses Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann nicht ohne Weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessen verband es handelt und nicht dargetan wurde, dass die Honorarempfehlungen bei derartigen Fotografien generell als Maßstab beim Abschluss von Lizenzverträgen zugrunde gelegt werden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 11 10.2013, Az.: 6 U 1448/13; OLG Braunschweig GRUR 2012, 920, 923).
- LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 32/17
Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die …
Auf der anderen Seite kann für den Urheber, der seine Werke unter die Bedingungen einer Creative Commons-Lizenz stellt, durchaus ein Interesse daran bestehen, neben dem kostenlosen Angebot seiner Werke insbesondere mit der Verpflichtung des Verwenders zur Urhebernennung und dessen werbliche Bedeutung (vgl. LG München I MMR 2015, 467, 469) für die Befreiung von den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz eine Vergütung zu fordern.Jedoch ist der Umstand, dass der Beklagte das Lichtbild unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt hat, bei der Bemessung der Höhe des zu fordernden Schadensersatzbetrags zu berücksichtigen (vgl. auch LG München I MMR 2015, 467, 469).
Auf dieser Grundlage mag in Fällen, in denen ein unter einer Creative Commons-Lizenz stehendes Lichtbild unter Verstoß gegen alle Vorgaben der Lizenz - insbesondere Angabe des Urhebers sowie der Lizenz und der weiteren Vorgaben - ein Wert zur Befreiung von diesen Bedingungen - insbesondere der Urhebernennung - bestehen (vgl. LG München I MMR 2015, 467, 469).
- BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20
ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …
Der Umstand, dass die Klägerin die Nutzung des "ÖKO-TEST"-Zeichens zur Bewerbung der getesteten Produkte nur unter bestimmten - im Streitfall von der Beklagten nicht eingehaltenen - Nutzungsbedingungen unentgeltlich gestattet, gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass (…vgl. OLG Köln, WRP 2018, 873 Rn. 19 [juris Rn. 33];… aA OLG Frankfurt, ZUM-RD 2020, 443, 445 [juris Rn. 41]; LG München I, ZUM 2015, 827, 831 [juris Rn. 79]; Schaefer, MMR 2015, 470; Koreng, K&R 2015, 99, 102;… BeckOK.Markenrecht/Goldmann, 27. Edition [Stand 1. Oktober 2021], § 14 MarkenG Rn. 725.1a). - LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 354/18
Zur Benennung des ehemaligen Bearbeiters eines Werks als Miturheber
Der Name des Fotografen soll unmittelbar bei dem Foto sichtbar sein, nicht erst über eine "Mouse-Over"-Funktion (LG München I ZUM 2015, 827, 830 [LG München I 05.05.2015 - 33 O 10898/14] ). - AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20
Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in …
Bei der Berechnung dieses Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann - auch bei qualitativ hochwertigen Lichtbildern eines professionellen Fotografen - zwar nicht ohne weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessenverbands handelt und diese Honorarempfehlungen bei derartigen Fotografien nicht generell als Maßstab beim Abschluss von Lizenzverträgen zu Grunde gelegt werden können; vielmehr ist die angemessene Lizenzgebühr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach § 287 ZPO zu schätzen (LG München I, MMR 2015, 467).