Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im Must-Carry-Bereich aufgrund seiner Eignung zur Förderung der Meinungsvielfalt; Anforderungen an die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für ein Lokalverbreitungsgebiet; Einflussnahme auf die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.10.2002 - 1 K 2925/02
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Papierfundstellen
- ZUM 2003, 591
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
In Anbetracht der bereits beschriebenen Gefahr einer Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit und mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Bewerber im Zuweisungsverfahren (vgl. oben S. 3 sowie BVerfGE 73, 118, 191 ff.; 57, 295, 327; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 187) sprechen - ohne dass diese Annahme mit dem Beschwerdevorbringen ernstlich erschüttert würde - gute Gründe für eine grundsätzliche Formalisierung des Auswahlverfahrens und eine weitgehende Zurückhaltung der Antragsgegnerin mit Stellungnahmen bzw. Hinweisen zu den einzelnen Zuweisungsanträgen - auch und gerade gegenüber den bisherigen Lizenzinhabern (…vgl. auch Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 10, § 20 RdNr. 9).Denn die Hörerakzeptanz war ersichtlich nur eine von zahlreichen anderen entscheidungstragenden Erwägungen (vgl. etwa die Gesichtspunkte der unzureichenden Positionierung und Profilierung im Konkurrenzumfeld, insbesondere gegenüber dem Regionalsender Radio 7, der Beibehaltung der in der Vergangenheit wenig erfolgreichen Gesellschafterstrukturen, der wenig aussagekräftigen Ausführungen zur Musikpositionierung, der Verbindungen zur Radio-7-Gruppe, der nicht hinreichend deutlichen redaktionellen Ausrichtung des Programms auf das Verbreitungsgebiet usw.)- Auch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.1986 (BVerfGE 73, 118, 182 ff.) geht fehl.
Nur einer solchen dürfen nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Handlungs- und Wertungsspielräume bei der Entscheidung über den Zugang privater Interessenten zum Rundfunk eingeräumt werden (BVerfGE 73, 118, 182 ff.; 90, 60, 89).
Die Beschwerde verkennt insoweit, dass es sich bei der Antragsgegnerin um eine -lediglich der Rechtsaufsicht unterliegende (§ 48 LMedienG) - rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung handelt (vgl. § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LMedienG), und die Zuweisungsentscheidung außerdem an die Zustimmung des - der Voraussetzung der "Staatsfreiheit" Genüge leistenden (vgl. BVerfGE 73, 118, 164 f., 186;… Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 4) - Medienrates gebunden ist.
Unabhängig davon dürfte es - entgegen der Auffassung der Beschwerde - auch nach Ansicht des Senats weder mit Blick auf verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG noch in Ansehung der in § 21 Abs. 1 Nr. 2 LMedienG normierten Auswahlkriterien grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegnen, das Kriterium der Akzeptanz des Hörfunkangebotes als einen von mehreren Gesichtspunkten bei der Auswahlentscheidung heranzuziehen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.04.1996, DÖV 1996, 923, 924;… Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 8; Castendyk, ZUM 1993, 464, 470 f.; Ricker, ZUM 1992, 521, 525;… Bullinger/Gödel, a.a.O., § 18 RdNr. 5;… Stettner, Die Rechtspflicht der Landesmedienanstalten zu Kabelbelegung, 1998, S. 48 ff.; vgl. auch BVerfGE 73, 118, 158 f., 198).
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Hier erscheint die Gefahr der Einflussnahme sogar nochmals gesteigert, weil die Entscheidung von der Einstellung zu dem in der Vergangenheit ausgestrahlten Programm beeinflusst werden und damit der Programmfreiheit schaden kann (BVerfG, Beschluss vom 20.02.1998, BVerfGE 97, 298, 313).Dass sich die von der Antragstellerin geltend gemachten Anhörungs- und Hinweispflichten auch nicht aus etwaigen Vorwirkungen des Grundrechts der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 313 sowie noch unten S. 8 f.) ergeben dürften, hat das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend dargestellt (S. 11 f. des Beschlussabdrucks).
Er erhält damit eine rundfunkspezifische Rechtsposition, die über die durch das Willkürverbot vermittelte hinausreicht (BVerfG, Beschluss vom 20.02.1998, BVerfGE 97, 298, 312 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.06.1999, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 33;… Clemens, in: Umbach/Clemens, Grundgesetz , Mitarbeiterkommentar, 2002, Bd. 1, Art. 5 RdNr. 95).
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
In Anbetracht der bereits beschriebenen Gefahr einer Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit und mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Bewerber im Zuweisungsverfahren (vgl. oben S. 3 sowie BVerfGE 73, 118, 191 ff.; 57, 295, 327; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 187) sprechen - ohne dass diese Annahme mit dem Beschwerdevorbringen ernstlich erschüttert würde - gute Gründe für eine grundsätzliche Formalisierung des Auswahlverfahrens und eine weitgehende Zurückhaltung der Antragsgegnerin mit Stellungnahmen bzw. Hinweisen zu den einzelnen Zuweisungsanträgen - auch und gerade gegenüber den bisherigen Lizenzinhabern (…vgl. auch Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 10, § 20 RdNr. 9).Aus diesen Gründen steht der Antragsgegnerin ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 192 f.;… vgl. auch LTDrucks 12/4026, S. 60;… Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 4).
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
In Anbetracht der bereits beschriebenen Gefahr einer Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit und mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Bewerber im Zuweisungsverfahren (vgl. oben S. 3 sowie BVerfGE 73, 118, 191 ff.; 57, 295, 327; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 187) sprechen - ohne dass diese Annahme mit dem Beschwerdevorbringen ernstlich erschüttert würde - gute Gründe für eine grundsätzliche Formalisierung des Auswahlverfahrens und eine weitgehende Zurückhaltung der Antragsgegnerin mit Stellungnahmen bzw. Hinweisen zu den einzelnen Zuweisungsanträgen - auch und gerade gegenüber den bisherigen Lizenzinhabern (…vgl. auch Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 10, § 20 RdNr. 9). - BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Nur einer solchen dürfen nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Handlungs- und Wertungsspielräume bei der Entscheidung über den Zugang privater Interessenten zum Rundfunk eingeräumt werden (BVerfGE 73, 118, 182 ff.; 90, 60, 89). - VGH Bayern, 22.12.1999 - 7 N 98.3333
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
In Ansehung des - auch einen Beurteilungsspielraum begrenzenden - verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss sich die Entscheidung der Antragsgegnerin deshalb zusätzlich daran messen lassen, ob die Position der Antragstellerin als Trägerin der Rundfunkfreiheit bei der Auswahlentscheidung hinreichende Beachtung erfahren hat (vgl. Bayerischer VGH , Beschluss vom 04.06.2002 - 7 CE 02.899 -, [...]; Urteil vom 22.12.1999, DVBl. 2000, 709, 711). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213). - VG Stuttgart, 23.10.2002 - 1 K 2925/02
Zuweisung von Übertragungskapazitäten; Prüfungsmaßstab
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.10.2002 - 1 K 2925/02 - wird zurückgewiesen. - VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - 9 S 2963/90
Einsetzung einer Kommission durch den Senat der Universität - Zuständigkeit für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Ungeachtet der Frage, ob dem Antrag der Antragstellerin, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihr vorläufig die in Nr. 2 des angegriffenen Bescheides bezeichnete Übertragungskapazität zuzuweisen, nicht bereits § 123 Abs. 5 VwGO entgegensteht (vgl. Breunig, VBlBW 1993, 45, 48), hat dieses Begehren bereits aus den unter 2. dargelegten Gründen keinen Erfolg. - VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 CE 02.899
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
In Ansehung des - auch einen Beurteilungsspielraum begrenzenden - verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss sich die Entscheidung der Antragsgegnerin deshalb zusätzlich daran messen lassen, ob die Position der Antragstellerin als Trägerin der Rundfunkfreiheit bei der Auswahlentscheidung hinreichende Beachtung erfahren hat (vgl. Bayerischer VGH , Beschluss vom 04.06.2002 - 7 CE 02.899 -, [...]; Urteil vom 22.12.1999, DVBl. 2000, 709, 711).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11
Lokalfunk Mainz kann auf Sendung gehen
Zudem ist die Antragsgegnerin angesichts der Gefahr einer Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit sowie im Hinblick auf die zu wahrende Chancengleichheit der Bewerber gehalten, sich mit Stellungnahmen oder Hinweisen zu den einzelnen Zuordnungsanträgen weitgehend zurückzuhalten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 S 2587/02 -, ZUM 2003, 591 [592]). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum …
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gefahr der Einflussnahme von staatlichen Stellen auf die vom Kern der Grundrechtsgarantie des Art. 5 GG umfasste Programmfreiheit der Rundfunkanbieter bei der (staatlichen) Auswahl von mehreren Bewerber besonders groß ist und dass in Anbetracht dieser Gefahr sowie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Bewerber im Zuweisungsverfahren gute Gründe für eine Formalisierung des Auswahlverfahrens und für eine weitgehende Zurückhaltung der Beklagten mit Stellungnahmen und Hinweisen zu den einzelnen Zuweisungsanträgen bestehen, zumal sich die Kriterien für die Auswahlentscheidung für die Beteiligten von Anfang an erkennbar unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (…vgl. Senat, Beschl., v. 13.12.2002 - 1 S 2480/02 -, a.a.O.; Beschl. v. 13.12.2002 - 1 S 2587/02 - ZUM 2003, 591). - VG Stuttgart, 16.07.2008 - 1 K 256/08
Querfunk Radio hat keinen Anspruch auf Zuweisung von Sendefrequenzen
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und die Position der Antragstellerin als Trägerin der Rundfunkfreiheit bei der Auswahlentscheidung hinreichende Beachtung erfahren hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - 1 S 1742/04 -, ESVGH 57, 91 ff.; Beschlüsse vom 13.12.2002 - 1 S 2587/02 -, ZUM 2003, 591 ff., und - 1 S 2480/02 -, NVwZ-RR 2003, 653 ff.).
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