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AG Köln, 21.03.2002 - 72 IK 16/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einigung im Verbraucherinsolvenzverfahren; Zustimmung der Gläubiger; Erfordernis der Kenntnis des Gerichts vom Gläubigerverhalten im außergerichtlichen Einigungsverfahren
- zvi-online.de
InsO §§ 305, 306, 309
Unzulässiger Verbraucherinsolvenzantrag bei Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach Beteiligung nur eines Teils der Gläubiger ohne Erreichen einer ablehnenden Kopf- und Summenmehrheit - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2002, 329
- NZI 2002, 40
- ZVI 2002, 68
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hannover, 30.10.2017 - 908 IK 820/17
Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
Ist für die Schuldenberatungsstelle erkennbar, dass auch für ein solches Verfahren keine Mehrheit nach den Gläubigerrückmeldungen vorliegen wird, kann ein Scheitern bescheinigt werden (so auch AG Köln, Beschl. v. 21.03.2002 - 72 IK 16/02, ZVI 2002, 68). - BGH, 10.02.2011 - IX ZB 43/08
Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über die fiktive …
Auch nach Widerspruch wesentlicher Gläubiger wird die Fortsetzung der Verhandlungen mit den weiteren Gläubigern verbreitet als notwendig erachtet, weil nicht auszuschließen ist, dass Gegner einer gütlichen Einigung bei Zustimmung anderer Gläubiger ihre ablehnende Haltung überdenken und sich einer außergerichtlichen Einigung nicht verweigern (AG Nürnberg, ZVI 2004, 185;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 13. Aufl. § 305 Rn. 68;… MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, § 305 Rn. 21; a.A. AG Köln ZVI 2002, 68;… HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 305 Rn. 22).