Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs eines Schuldners auf rechtliches Gehör; Versagung der Restschuldbefreiung eines insolventen Schuldners; Fahrlässiges Verhalten des Schuldners bei Ausfüllenlassen des Kreditantrags durch einen Kreditvermittler
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Versagung der Restschuldbefreiung
- zvi-online.de
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben zu Altkrediten bei unzutreffender Ausfüllung des Kreditantrags durch Kreditvermittlers nach Blankounterschrift - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben in einem von einem Kreditvermittler ausgefüllten Kreditantrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben zu Altkrediten des Kreditvermittlers nach Blankounterschrift
Papierfundstellen
- MDR 2006, 230
- NZI 2005, 687
- WM 2005, 1858
- BB 2005, 2434
- Rpfleger 2005, 689
- ZVI 2005, 503
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04
Die Restschuldbefreiung darf daher nach § 290 InsO nur versagt werden, wenn das Insolvenzgericht die volle Überzeugung (§ 286 ZPO) gewonnen hat, daß der vom Gläubiger behauptete Versagungsgrund tatsächlich besteht (BGHZ 156, 139, 147).Dies würde hier jedoch voraussetzen, daß der Kreditvermittler im Einvernehmen mit dem Schuldner die unzutreffenden Angaben über die Vorschulden und die Unterhaltsverpflichtungen bei der Gläubigerin eingereicht hätte (vgl. BGHZ 156, 139, 144).
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04
Es hat sie jedoch bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 47, 182, 188 f; 65, 293, 296). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04
Es hat sie jedoch bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 47, 182, 188 f; 65, 293, 296). - BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04
Aus dem Gesamtzusammenhang der Gründe muß aber hervorgehen, daß das Gericht die wesentlichen Punkte berücksichtigt und in seine Überlegungen miteinbezogen hat (BGH, Beschl. v. 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950, 1951). - LG Hamburg, 17.09.2002 - 326 T 88/02
Keine Versagung der Restschuldbefreiung trotz unrichtiger Angaben in einem nicht …
- BGH, 09.02.2006 - IX ZB 218/04
Begriff der groben Fahrlässigkeit des Insolvenzschuldners
Die materielle Feststellungslast für das Vorliegen des von ihm behaupteten Versagungsgrundes trägt der Gläubiger, hier also die Beteiligte zu 1 (vgl. BGHZ 156, 139, 147; BGH, Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/04, WM 2005, 1858, 1859). - BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben über steuerliche …
Die Restschuldbefreiung darf deshalb nur dann nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO versagt werden, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Schuldner unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat (BGHZ 156, 139, 147; BGH, Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/04, WM 2005, 1858, 1859). - LG Stuttgart, 11.09.2008 - 19 T 289/08
Anspruch auf Restschuldbefreiung trotz wahrheitswidriger falscher Angabe von …
Die Gesetzesstruktur geht vom redlichen Schuldner als Regelfall aus ( BGH, Beschluss vom 21.07.2005, IX ZB 80/04 , Rn. 8).§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO erfasst auch solche unrichtigen schriftlichen Angaben, die der Schuldner nicht persönlich niedergelegt hat, die jedoch mit seinem Wissen und seiner Billigung an den Empfänger weitergeleitet worden sind ( BGH, Beschluss vom 21.07.2005, IX ZB 80/04 , Rn. 8).
Zwar entspricht es für den Fall einer blanko unterschriebenen Selbstauskunft überwiegender Rechtsprechung, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 21.07.2005, IX ZB 80/04 , Rn. 9; LG Düsseldorf…, Beschluss vom 10.07.2006, 25 T 540/06 , Rn. 20).
Vielmehr ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass der Schuldner keine, mithin auch keine unrichtigen Angaben über etwaiges Eigenkapital gemacht hat, sofern nicht Anlass zu der Befürchtung bestand, der Vermittler werde die Angaben nicht ordnungsgemäß in das Vertragsformular eintragen ( BGH, Beschluss vom 21.07.2005, IX ZB 80/04 , Rn. 9).
- BGH, 20.12.2007 - IX ZB 189/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Falschangaben des Schuldners zu seinen …
Wenn das Gericht aber auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 Tz. 17 zur Veröffentlichung bestimmt; BGH, Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/04, NZI 2005, 687). - BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und …
Die Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, ZVI 2006, 258, 259; vgl. auch Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/05, ZVI 2005, 503 zu § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO). - BGH, 09.03.2006 - IX ZB 19/05
Begriff der schriftlichen Erklärung des Schuldners
Darauf, ob der Schuldner seine von einem Dritten niedergelegten Angaben nochmals durchgelesen hat, bevor dieser sie an den Gläubiger weitergeleitet hat, kommt es nicht an (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Juli 2005 - IX ZB 80/04, WM 2005, 1858, 1859). - OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
Zur Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der …
b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951;… Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden. - AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06
Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der …
Sein Versagungsantrag ist nur begründet, wenn das Insolvenzgericht die volle Überzeugung gewinnt, dass der behauptete Versagungstatbestand vorliegt (vgl. BGHZ 156, 139, 144 = NJW 2003, 3558, 3560 = NZI 2003, 663, 664; BGH NZI 2005, 687 f. = ZVI 2005, 503 f.; BGH NZI 2006, 249 f. = ZVI 2006, 162 f.). - LG Halle, 24.04.2014 - 3 T 38/14
Restschuldbefreiung: Versagung wegen Falschangaben bei einer Kreditanfrage per …
Rn. 13 Diese Auslegung wird bestätigt durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2005 (IX ZB 80/04), wo der Schuldner eine Erklärung über seine Vermögensverhältnisse blanko unterschrieben hatte und es dem Kreditvermittler überlassen hatte, das Formular auszufüllen. - AG Mannheim, 14.11.2023 - 1 IN 1721/19
Zu den Anforderungen an einen RSB-Versagungsantrag bei vermeintlichem …
Die Restschuldbefreiung darf daher nach § 290 InsO nur versagt werden, wenn das Insolvenzgericht die volle Überzeugung (§ 286 ZPO) gewonnen hat, dass der vom Gläubiger behauptete Versagungsgrund tatsächlich besteht (BGH NZI 2003, 662, 664; NZI 2005, 687, 688). - LG Düsseldorf, 06.01.2009 - 25 T 810/08
Antrag auf Restschuldbefreiung ; Abtretung einer Lebensversicherung ; …
- LG Düsseldorf, 10.07.2006 - 25 T 540/06
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben zu Altschulden …
- LG Berlin, 20.06.2006 - 86 T 282/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners bei …
- AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 Ik 102/04
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Kreditangaben bei sich …
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