Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 25 T 744/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Auskunftspflicht des Schuldners zur persönlichen Beratung i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung der Stundung der Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren; Mitwirkungspflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren; Vorlage einer Bescheinigung über die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf der Grundlage einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2017, 145
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 25 T 744/16
Rn. 11 Die Stundung nach § 4a Abs. 1 S. 3 und 4 InsO ist nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, sondern auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO ausgeschlossen, sofern sie bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei gegeben sind (BGGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004, Az. IX ZB 72/03, abgedr. in: NZI 2005, 232;… Mock, in: Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 4a Rn 31 m. w. N.). - AG Potsdam, 19.02.2015 - 35 IK 1239/14
Persönliche Beratung als Voraussetzung der Bescheinigung nach § 305 InsO
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 25 T 744/16
Rn. 13 Die Kammer verbleibt bei ihrer Auffassung, dass den Insolvenzgerichten nicht nur ein formelles Prüfungsrecht im Hinblick auf das Vorliegen einer solchen Bescheinigung zukommt, sondern ein Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Inhalts der Bescheinigung, zumindest dann, wenn aufgrund der Angaben in der Bescheinigung Zweifel bestehen (Beschluss der Kammer vom 26. Juni 2015 - 25 T 410/15; AG D. , Beschluss vom 20. August 2015 - 3 IK 373/15; AG Potsdam, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 513 IK 233/14). - AG Düsseldorf, 03.02.2015 - 513 IK 233/14
Anforderungen an die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 25 T 744/16
Rn. 13 Die Kammer verbleibt bei ihrer Auffassung, dass den Insolvenzgerichten nicht nur ein formelles Prüfungsrecht im Hinblick auf das Vorliegen einer solchen Bescheinigung zukommt, sondern ein Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Inhalts der Bescheinigung, zumindest dann, wenn aufgrund der Angaben in der Bescheinigung Zweifel bestehen (Beschluss der Kammer vom 26. Juni 2015 - 25 T 410/15; AG D. , Beschluss vom 20. August 2015 - 3 IK 373/15; AG Potsdam, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 513 IK 233/14). - LG Düsseldorf, 26.06.2015 - 25 T 410/15
Keine persönliche Beratung bei bloßem fernmündlichen Kontakt mit dem Schuldner
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 25 T 744/16
Rn. 13 Die Kammer verbleibt bei ihrer Auffassung, dass den Insolvenzgerichten nicht nur ein formelles Prüfungsrecht im Hinblick auf das Vorliegen einer solchen Bescheinigung zukommt, sondern ein Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Inhalts der Bescheinigung, zumindest dann, wenn aufgrund der Angaben in der Bescheinigung Zweifel bestehen (Beschluss der Kammer vom 26. Juni 2015 - 25 T 410/15; AG D. , Beschluss vom 20. August 2015 - 3 IK 373/15; AG Potsdam, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 513 IK 233/14).
- BGH, 24.02.2022 - IX ZB 5/21
Insolvenzantrag, Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen …
Solche Anhaltspunkte sollen etwa dann vorliegen, wenn zwischen dem Sitz der die Bescheinigung ausstellenden Person oder Stelle und dem Wohnort des Schuldners eine erhebliche räumliche Distanz bestehe (LG Köln, NZI 2016, 171, 172; LG Düsseldorf, ZVI 2017, 145, 146; AG Potsdam, ZInsO 2015, 599, 600; AG Kaiserslautern, ZVI 2016, 320, 321;… HK-InsO/Waltenberger, 10. Aufl., § 305 Rn. 32, 35;… Jaeger/Foerste, InsO, § 305 Rn. 30; Frind, ZInsO 2016, 307, 309 f). - AG Hamburg, 06.10.2021 - 68h IK 120/21
Weitergeltung der sog. Vorwirkungsrechtsprechung des BGH auch nach Inkrafttreten …
Die Anwendung dieser Rechtsprechung gilt auch nach der Reform zum 1.7.2014 weiter, da der Gesetzgeber bei der Reform zum 1.7.2014 bei den Stundungsregeln nur § 290 Abs. 1 Nr. 3 inkooperiert hat (AG Marburg, Beschl. v. 16.1.2018, BeckRS 2018, 01366=ZInsO 2018, 679; LG Duisburg v. 9.2.2017, ZVI 2017, 125 (Nichtmitwirkung bei der Beschaffung v. Steuerunterlagen; LG Düsseldorf, Beschluss vom 21.9.2016 - 25 T 744/16, BeckRS 2016, 119264 ‒Verletzung v. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten; LG Karlsruhe v. 8.3.2018, VIA 2019, 37; Möhring, ZVI 2017, 289, 294).
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