Rechtsprechung
| BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 135/98
- LG München I - 1 T 2198/99
- BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 234
- ZWE 2000, 175
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
(1) Bei der Auslegung von im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen von Wohnungseigentümern gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG ist wie bei der Auslegung von anderen Grundbucherklärungen und -eintragungen auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 121, 236/239; BayObLGZ 1996, 58/61; BayObLG WÜM 1998, 563 f.;… Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 44). - BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
(1) Bei der Auslegung von im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen von Wohnungseigentümern gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG ist wie bei der Auslegung von anderen Grundbucherklärungen und -eintragungen auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 121, 236/239; BayObLGZ 1996, 58/61; BayObLG WÜM 1998, 563 f.;… Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 44). - BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines …
Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
Maßgebend sind vielmehr die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 1997, 41 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97
Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur …
Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99
Damit stünden aber die Kosten der Antragsgegner außer Verhältnis zum Ausmaß der Beeinträchtigung, die der um einige Zentimeter zu breite Windfang verglichen mit dem etwas weniger breiten für den Antragsteller darstellt (vgl. BayObLG WuM. 1998, 49 ; 1998, 563/565; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 f.).
- BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05
Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 2Z BR 67/04 -, JURIS Tz. 15; Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 2Z BR 101/99 -, JURIS Tz. 19). - BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts
Weiterhin zutreffend ist es davon ausgegangen, dass diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil die gesetzliche Regelung durch Nr. 4.14. GO wirksam (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236) abbedungen ist.Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Mauer und die Unterlassung der geplanten Errichtung eines Wintergartens verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Senatsbeschlüsse vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00 und vom 23.1.2001, 2Z BR 116/00).
- BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04
Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern
Dies ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45).
- BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer …
Nach ihrer nächstliegenden Bedeutung (BayObLG ZMR 2000, 234/236) bezweckt die Klausel, die (künftigen) Wohnungseigentümer innerhalb ihres ausschließlich zugewiesenen räumlichen Bereichs weitgehend wie Alleineigentümer zu behandeln und andere Wohnungseigentümer von der Mitwirkung an der gemeinsamen Verwaltung auszuschließen. - BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit
Weiterhin zutreffend ist es davon ausgegangen, dass diese Vorschrift jedoch im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil die gesetzliche Regelung durch die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung in wirksamer Weise (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236) abbedungen worden ist.Für die Frage, ob die Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Pergola verlangen können, sind somit nicht die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236 m.w.N.).
- VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1454
Nachbarklage eines Sondereigentümers - Neubau eines Bürogebäudes
Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass eine im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern erhobene Baunachbarklage von den Verwaltungsgerichten in ständiger Rechtsprechung wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen wird, dass die Wohnungseigentümer insoweit auf den Zivilrechtsweg zu verweisen sind und dass diese Rechtsauffassung auch von den Zivilgerichten (so etwa BGH, U.v. 23.4.1991 - VI ZR 222/90 - NJW-RR 1991, 907 m.w.N.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, B.v. 19.5.2004 - 2 Z BR 67/04 - juris; B.v. 9.12.1999 - 2 Z BR 101/99 - juris) geteilt wird (BVerfG, B.v. 7.2.2006 - 1 BvR - 2304/05 - juris). - BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit …
Für die Frage, ob die Antragsteller die Beseitigung des Anbaus verlangen können, sind somit nicht die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG) maßgebend, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234/236; Beschluss des Senats vom 14.12.2000, 2Z BR 60/00). - BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 90/04
Prüfung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks - Auswirkungen der …
Eine solche Abbedingung ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die hier entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45; Beschlüsse des Senats vom 5.5.2004 - 2Z BR 269/03 und vom 19.5.2004 - 2Z BR 067/04). - LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von …
Rn. 22 Zu Recht weist die Klägerin auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, NVwZ 1990, 655; 1998, 954; 1989, 250) und der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 1991, 907, Bay-ObLG ZMR 2005, 212; NZM 2001, 769, ZWE 2000, 175; OLG München, ZMR 2008, 566) hin, nach welcher eventuelle Abwehrrechtsklagen gegen das Bauvorhaben eines Miteigentümers ausschließlich vor den WEG-Gerichten zu verfolgen sind. - BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung …
Denn in der Gemeinschaftsordnung, die der Senat als Grundbucherklärung selbständig auslegen kann (BGHZ 121, 236/239; BayObLG ZMR 2000, 234), ist bestimmt, dass die Wohnungseigentümer sich gegenseitig das Recht einräumen, den Gegenstand ihres Sondereigentums in beliebiger Weise zu ändern. - VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.21
Fehlende Klagebefugnis des Sondereigentümers
- LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10
Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu …
- VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids zu einem Baugenehmigungsbescheid; …
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