Rechtsprechung
| BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 22 Abs. 2
Fertigstellung von Wohneigentum nach Pleite des Bauträgers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3, § 22 Abs. 2
Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Übernahme der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Kostentragung der Fertigstellung und Mängelbeseitigung einer Wohnanlage
- Wolters Kluwer
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung über die Fertigstellung einer nicht vollständig und mangelfrei fertiggestellten Wohnanlage; Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers; Fertigstellung einschließlich der Beseitigung vorhandener Mängel als Maßnahme ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 10.06.1999 - 1 UR II 304/98
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.1999 - 14 T 5413/99
- BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1787 (Ls.)
- ZWE 2000, 214
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
ohne einen Eigentümerbeschluß, der die Kosten auch auf den teilenden Eigentümer umlegt, können gegen diesen nämlich keine Ansprüche der Wohnungseigentümer verfolgt und durchgesetzt werden (BGH NJW 19851 912; 1994, 2950 f.; BayObLG ZfIR 1999, 224 f.;… Bärmann/ Pick § 16 Rn. 97;… Weitnauer/Hauger § 28 Rn. 5). - BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Ein solcher Eigentümerbeschluß ist daher nicht verzichtbar, auch wenn nicht verkannt wird, daß im Hinblick auf die Zahlungsunfähigkeit die Wahrscheinlichkeit gering ist, einen tatsächlichen Kostenbeitrag von dem Eigentümer der nicht verkauften Wohnungen erlangen zu können (vgl. dazu BGH NJW 1989, 3018 ). - BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Mit der rechtlichen Invollzugsetzung der Gemeinschaft verloren sie diese Rechtsposition nicht (BayObLGZ 1990, 101 ff.). - OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Bei einer wegen Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers nahezu, aber nicht vollständig und mangelfrei fertiggestellten Wohnanlage gehört die Fertigstellung einschließlich der Beseitigung vorhandener Mängel zu den Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die von den Wohnungseigentümern nach § 21 Abs. 3 WEG durch Stimmenmehrheit beschlossen und von jedem Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden kann; § 22 Abs. 2 WEG ist entsprechend anzuwenden (BayObLG MittBayNot 1983, 68 f.; OLG Frankfurt WuM 1994, 36 ;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 29;… Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 16 Rn. 44 und Bärmann/ Merle § 22 Rn. 276 ff.). - BayObLG, 17.02.1983 - BReg. 2 Z 10/82
Zur Fertigstellungspflicht bei Eigentumswohnanlagen
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Bei einer wegen Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers nahezu, aber nicht vollständig und mangelfrei fertiggestellten Wohnanlage gehört die Fertigstellung einschließlich der Beseitigung vorhandener Mängel zu den Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die von den Wohnungseigentümern nach § 21 Abs. 3 WEG durch Stimmenmehrheit beschlossen und von jedem Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden kann; § 22 Abs. 2 WEG ist entsprechend anzuwenden (BayObLG MittBayNot 1983, 68 f.; OLG Frankfurt WuM 1994, 36 ;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 29;… Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 16 Rn. 44 und Bärmann/ Merle § 22 Rn. 276 ff.).
- BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Errichtung der Anlage nach …
Rechtsprechung und Literatur hielten die gleichlautenden Vorgängerregelungen zu § 22 WEG - § 22 Abs. 4 WEG idF vom 1. Juli 2007 bzw. § 22 Abs. 2 WEG idF vom 1. Januar 1964 (nachfolgend aF) - überwiegend für analog anwendbar, und zwar sowohl in Bezug auf einen Anspruch aus § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG aF als auch in Bezug auf einen Beschluss nach § 21 Abs. 3 WEG aF (vgl. BayObLG, ZMR 1983, 419, 421; ZWE 2000, 214, 215; NJW 2003, 2323, 2324; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1991, 293; OLG Celle, ZInsO 2005, 818, 819;… BeckOK WEG/Elzer [42. Ed. 1.8.2020], § 22 Rn. 344;… Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl. 2020, § 22 WEG Rn. 12;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 6. Aufl. 2019, § 22 Rn. 83;… NK-BGB/Schultzky, 4. Aufl. 2016, § 22 WEG Rn. 43; Röll, NJW 1978, 1507, 1508; ders., NJW 1981, 467; Weitnauer, DNotZ 1977, Sonderheft, 31, 45 f.). - OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Baukostentragung; Bauträger; Fertigstellungsbeschluss; Grundstückseigentümer; …
Das entspricht der von dem Senat geteilten herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2003, 64; ZWE 2000, 214, 216; WuM 1998, 556, 567; …Entgegen der von dem Antragsteller vertretenen Ansicht handelt es sich bei den für eine mangelfreie Fertigstellung der Wohnanlage aufzubringenden Kosten nach unumstrittener Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG RPfleger 193, 346 = MittBayNot 1983, 68 f.; ZWE 2000, 214, 216; OLG Frankfurt WuM 1994, 36), der sich der Senat anschließt, um solche im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.
- AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12
Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?
Rn. 20 Es entspricht herrschender Meinung, dass die Kosten der sogenannten Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage, wozu auch die Fertigstellung einer solchen Maßnahme durch entsprechende bauliche Maßnahmen gehört, von allen Wohnungseigentümern gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main in WuM 1994, 35 und WuM 1994, 36; BayObLG in ZWE 2000, 214, 215).
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