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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4313
OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01 (https://dejure.org/2001,4313)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.2001 - 3 W 102/01 (https://dejure.org/2001,4313)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 (https://dejure.org/2001,4313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 15; ; WEG § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 15 § 43 Abs. 1
    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Garage; Nutzung; Rechtsnachfolger; Sonderrechtsnachfolger; Sondereigentum; Nutzungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Ob das Begehren festzustellen, dass die Beteiligten zu 3) und 4) verpflichtet sind, den Rechtsnachfolgern der Beteiligten zu 1) und 2) die Nutzung "der linken Garage" zu gewähren, eine Wohnungseigentumssache im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG betrifft (vgl. BGHZ 109, 396; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35; KG NJW-RR 1990, 333;… Staudinger/Kreuzer, BGB 12. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 105;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 17, 18), bedarf keiner Entscheidung.

    Denn die weitere Begründung des Landgerichts, die Beteiligten hätten eine - auch zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts erforderliche (BGHZ 109, 396, 398; BGH NJW 2000, 3500;… Staudinger/Kreuzer aaO § 15 WEG Rdnr. 78 m.w.N.) - Vereinbarung i.S.d. § 15 Abs. 1 WEG über die Einräumung eines Gebrauchsrechts an der linken hinteren Garage nicht getroffen, trägt den angefochtenen Beschluss; die umstrittenen Fragen, ob eine Benutzungsregelung auch hinsichtlich des Sondereigentums für den Sondernachfolger wirkt bzw. ob ein hieraus folgendes Gebrauchsrecht übertragbar ist (…vgl. nur Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 14 a.E. und 18 m.w.N.), bedürfen daher keiner Entscheidung.

  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Grundsätzlich verleiht ein Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche nicht die Befugnis, auf dieser Flache bauliche Veränderungen vorzunehmen; es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung (BayObLG DNotZ 1990, 381, 383; KG WE 1994, 336; OLG Köln Wohnungseigentümer 1995, 156; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1401, 1402;… Barmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 17).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Grundsätzlich verleiht ein Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche nicht die Befugnis, auf dieser Flache bauliche Veränderungen vorzunehmen; es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung (BayObLG DNotZ 1990, 381, 383; KG WE 1994, 336; OLG Köln Wohnungseigentümer 1995, 156; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1401, 1402;… Barmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 17).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Denn die weitere Begründung des Landgerichts, die Beteiligten hätten eine - auch zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts erforderliche (BGHZ 109, 396, 398; BGH NJW 2000, 3500;… Staudinger/Kreuzer aaO § 15 WEG Rdnr. 78 m.w.N.) - Vereinbarung i.S.d. § 15 Abs. 1 WEG über die Einräumung eines Gebrauchsrechts an der linken hinteren Garage nicht getroffen, trägt den angefochtenen Beschluss; die umstrittenen Fragen, ob eine Benutzungsregelung auch hinsichtlich des Sondereigentums für den Sondernachfolger wirkt bzw. ob ein hieraus folgendes Gebrauchsrecht übertragbar ist (…vgl. nur Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 14 a.E. und 18 m.w.N.), bedürfen daher keiner Entscheidung.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Ebenso wie das Landgericht ist der Senat nach der in § 17 a Abs. 5 GVG getroffenen Regelung, die auf das Verhältnis zwischen ordentlicher streitiger Gerichtsbarkeit und Wohnungseigentumsgerichtsbarkeit analog anzuwenden ist (BGH NJW 1995, 2851, 2852; Senat…, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 3 W 218/00 - Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. vor § 17 GVG Rdnr. 11), an einer Überprüfung des beschrittenen Rechtsweges gehindert.
  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Ob das Begehren festzustellen, dass die Beteiligten zu 3) und 4) verpflichtet sind, den Rechtsnachfolgern der Beteiligten zu 1) und 2) die Nutzung "der linken Garage" zu gewähren, eine Wohnungseigentumssache im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG betrifft (vgl. BGHZ 109, 396; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35; KG NJW-RR 1990, 333;… Staudinger/Kreuzer, BGB 12. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 105;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 17, 18), bedarf keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Ob die Anerkennung der Zulässigkeit eines Sondernutzungsrechts am Sondereigentum (vgl. hierzu BayObLG MittBayNot 1994, 438; LG München II MittBayNot 1988, 78; Ertl Rpfleger 1979, 81 f.;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 17) eine konsequente Fortführung des Senatsbeschlusses wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    Ebenso wie das Landgericht ist der Senat nach der in § 17 a Abs. 5 GVG getroffenen Regelung, die auf das Verhältnis zwischen ordentlicher streitiger Gerichtsbarkeit und Wohnungseigentumsgerichtsbarkeit analog anzuwenden ist (BGH NJW 1995, 2851, 2852; Senat, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 3 W 218/00 - Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. vor § 17 GVG Rdnr. 11), an einer Überprüfung des beschrittenen Rechtsweges gehindert.
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    In Wohnungseigentumssachen muss die Beschwerdeentscheidung nicht von den Richtern erlassen werden, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG …
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92

    Haftung eines Wohnungseigentümers für Schäden bei berechtigtem Dachausbau "auf …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01
    In einem solchen Fall ist dem Gesetz eine bestimmte Frist, innerhalb der die Entscheidung zu ergehen hat, nicht zu entnehmen; das gilt insbesondere für die aus § 552 ZPO hergeleitete Fünfmonatsfrist (vgl. BayObLG Wohnungseigentümer 2001, 70; KG ZMR 1993, 430; NJW-RR 1994, 599, 600).
  • OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84

    Klage auf Feststellung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrecht ; …

  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 2 W 24/88

    Anforderungen an die sofortige weitere Beschwerde; Entscheidung zur …

  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …

  • OLG Hamburg, 13.06.1989 - 3 W 75/89
  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
  • LG München II, 20.01.1988 - 6 T 1647/87

    Sondernutzungsrechte am Teileigentum

  • OLG Celle, 07.06.1967 - 4 Wx 10/67
  • OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Bestimmung der Beschlußfähigkeit; …

    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - …
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 48/02

    WEG -Recht; Verfahrensrecht

    Denn der Senat ist gemäß §§ 46 WEG, 17 a Abs. 5 GVG an die Bejahung des Rechtsweges durch die Vorinstanzen gebunden (vgl. BGH, NJW 1995, 2851; BayObLG, ZWE 2002, 142; Senat, NZM 1999, 1105).
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