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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3859
OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01 (https://dejure.org/2002,3859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2002 - 15 W 358/01 (https://dejure.org/2002,3859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2002 - 15 W 358/01 (https://dejure.org/2002,3859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 8

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 25 Abs. 2; 8
    Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 2 § 8
    Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stimmrecht nach Anzahl der Sondereigentumseinheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsgesetz; Teilungserklärung; Eigentümerversammlung; Stimmrecht nach Sondereigentumseinheit; Vermehrung des Stimmrechts; Unterteilung eines Wohnungseigentums

Verfahrensgang

  • AG Kamen - 9 II 141/01
  • LG Dortmund - 9 T 449/01
  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 123
  • ZMR 2002, 859
  • ZWE 2002, 489
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01
    Maßgebend sind allein der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713,3714).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01
    Hierfür spricht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 73, 150.
  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01
    Die Entscheidung des Kammergerichts NZM 2000, 671 steht dem nicht entgegen.
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01
    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; KG NZM 1999, 850, 852; OLG Köln WE 1992, 259, 260; Bärmann-Merle, WEG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 40; Bärmann-Pitt, a.a.O., § 8 Rn. 43; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 6 Rn. 5; Staudinger/Bub a.a.O., § 25 Rdn. 159).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89

    Stimmrechte bei Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01
    Diese Auffassung entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 521; BayObLG …
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

    Wollte man das bloße Quotenstimmrecht für die "unterteilten" Wohnungseigentumsrechte aufgeben und ihnen trotz des vereinbarten Objektstimmrechts dennoch eine volle Stimme zubilligen, wäre dies eine fühlbare Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer, die in den Fällen des Objektstimmrechts entgegen BGHZ 49, 250; 73, 150 folglich eine zustimmungsfreie Unterteilung immer ausschließen würde (KG NZM 1999, 850 = FGPrax 1999, 90; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521; OLG Hamm ZWE 2002, 489).
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung …

    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; KG NZM 1999, 850, 852; Senat NZM 2003, 123; Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 43; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Bearb., § 6 Rdnr. 5; Streblow, MittRhNotK 1987, 141, 147).

    Die daraus folgenden Konsequenzen beschränken sich nicht lediglich auf das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, das durch die Unterteilung nicht zum Nachteil der übrigen Wohnungseigentümer verändert werden darf (vgl. Senat NZM 2003, 123 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 23.02.2004 - 8 W 475/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verneinung einer Vermehrung der Stimmrechte durch …

    Das in Teilen der Literatur und Rechtsprechung angeführte Argument für eine Vermehrung der Anzahl der Stimmrechte, dass nämlich dann, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft von vornherein Eigentümer mehrerer Wohnungen ist, die übrigen Eigentümer auch eine spätere Mehrung der Stimmrechte hinnehmen müssten, überzeugt nicht, da in diesem Fall von vornherein mit einer der Anzahl der Wohnungseigentumsrechte entsprechenden Anzahl von Stimmrechten zu rechnen war, die nur solange nicht zum Tragen kommt, wie mehrere Wohnungseigentumsrechte in einer Hand bleiben (…zum Meinungsstand vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 36 ff., 39;… Bub, WEG, § 25 Rn. 156;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 25 RN 13, die sich für die Mehrung des Stimmrechts bei Geltung des Kopfprinzips aussprechen; ebenso KG NZM 2000, 671 = FGPrax 2000, 9 = WuM 2000, 89 = ZMR 2000, 191; a. A. Wedemeyer NZM 2000, 638, 639 f.; OLG Hamm, ZMR 2002, 859 = NZM 2003, 123 - zwar bei Geltung des Objektprinzips, aber unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGHZ 73, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521 = MDR 1990, 633).
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