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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8234
OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10 (https://dejure.org/2010,8234)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.08.2010 - 4 W 145/10 (https://dejure.org/2010,8234)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. August 2010 - 4 W 145/10 (https://dejure.org/2010,8234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung: Verpflichtung zur Zustimmung zum Verkauf von Wohnungseigentum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49a GKG; § 12 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 61 WEG
    Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kostenfestsetzung zur Zustimmung der Veräußerung von Wohnungseigentum bei 10-20 % des Kaufpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustimmung zur Wohneigentumsveräußerung: Geschäftswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert eines Verfahrens auf Erteilung einer Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG? (IMR 2010, 450)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 814
  • ZWE 2011, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10
    Insbesondere ist auch eine Beschwerde gegen eine wie hier vom Landgericht als Berufungsgericht vorgenommene Streitwertfestsetzung von dem Oberlandesgericht zu entscheiden (BGH NJW-RR 2008, 151, ebenso auch Senat Beschluss vom 05.03.2008, 4 W 27/08).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des …

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10
    Vielmehr beträgt der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum nach überwiegender Auffassung 10 - 20 % des Verkaufspreises (OLG Frankfurt, 20 W 395/07, Beschluss vom 12. November 2007, Rdnr. 6 mit Überblick über den Meinungsstand;… ferner ebenso Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 49 a GKG Rdnr. 8 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Wohnungseigentumssache: Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur …

    Nach anderer Ansicht ist lediglich ein Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises anzusetzen (vgl. KG, Grundeigentum 2017, 1228;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Nach § 50 Rn. 13 "Veräußerungszustimmung";… BeckOK WEG/Elzer, Stand 1.10.2017, § 43 Rn. 223 "Veräußerungszustimmung";… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 4. Aufl., § 12 Rn. 163;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., §§ 49a, 50 GKG Rn. 11 "Veräußerung"; zu § 30 KostO aF vgl. OLG Frankfurt, NZM 2009, 624; OLG Celle, ZWE 2011, 93, 94).
  • KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16

    Wohnungseigentum: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Veräußerung einer …

    Zur Begründung führt es aus, es folge der Rechtsmeinung des OLG Celle vom 18. August 2010 - 4 W 145/10, das es auch unter Zugrundelegung des § 49a GKG für sachgerecht halte, nur einen Bruchteil des Verkehrswertes für den Streitwert in Ansatz zu bringen.

    Rn. 17 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) könnten nicht verwertet werden; denn sie stützten sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spreche, oder auf § 48 WEG, und bezögen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewesen sei.

    Insoweit ist zum einen zu berücksichtigen, dass diverse Vertreter der Ansicht, die auch schon bisher eine Festsetzung des Geschäftswerts eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung eines Wohn- bzw. Teileigentums mit einem Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises angenommen haben, dies weder mit § 30 KO noch § 48 WEG begründet haben, sondern vielmehr lediglich das klägerische Interesse an der Erlangung der Zustimmung bewertet haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2010 - 4 W 145/10).

  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 15 Wx 112/15

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung des Verwalters einer WEG -Anlage zur …

    Rn. 12 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) hier nicht verwertet werden; denn sie stützen sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spricht, oder auf § 48 WEG, und beziehen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2016 - 9 T 592/15

    Streitwert für Klage auf Verwalterzustimmung

    Der Beschluss des OLG Celle vom 18.08.2010 (4 W 145/10, ZWE 2011, 93), auf den sich die Beklagte beruft, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LG Itzehoe, 05.10.2015 - 11 T 33/15

    Streitwert bei der Zustimmung zur Schenkung von Sondereigentum?

    Steht die Zustimmung zu einer Veräußerung eines Miteigentumsanteils in Streit, weil nach § 12 WEG vereinbart ist, dass die Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wurde der Streitwert vor der WEG-Reform regelmäßig mit 10 - 20 % des Kaufpreises bewertet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07; OLG Celle, Beschluss vom 18.8.2010 - 4 W 145/10).
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