Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung und Genehmigung der Gesamtjahresabrechnungen und Einzelabrechnungen der Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Belegeinsichtsrecht vor Beschlussfassung der Jahresabrechnung - Anfechtung wegen Fehlerhaftigkeit der Abrechnung?
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
WEG: Belege sind beim Verwalter einzusehen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Übersendung der Jahresabrechnung und Verweigerung der Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen: Beschluss ist anfechtbar (IMR 2014, 1058)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Beschluss über die generelle Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist nichtig! (IMR 2014, 1025)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 19.10.2012 - 60 C 17/12
- LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 144
- ZWE 2014, 133
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in …
Auszug aus LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12
Aus § 269 Abs. 1, Abs. 2 BGB folgt, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben ist (BGH NJW 2011, 1137 ff). - OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht
Auszug aus LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12
Der streitgegenständliche Beschluss über den Wirtschaftsplan 2012 hat folgenden Wortlaut: "Es wurde mit zwei Enthaltungen beschlossen, dass der derzeitige Wirtschaftsplan mit den laufenden Wohngeldern solange unverändert fortgeltend und insoweit Rechtsgrund für künftige Wohngeldzahlungen bleiben soll, bis auf einer zukünftigen Eigentümerversammlung ein neuer Beschluss gefasst wird." Ein Beschluss über die generelle Fortgeltung eines beschlossenen Wirtschaftsplans ist bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (Jennißen, a. a. O., § 28 Rdnr. 35, OLG Düsseldorf, WuM 2003, 590 ff).
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer hinsichtlich der …
Die Kompetenz für einen solchen Beschluss lässt sich auch nicht aus § 21 Abs. 7 WEG ableiten (…so aber Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Abramenko, ZWE 2012, 386, 387), denn er beträfe nicht lediglich die Fälligkeit von Forderungen aus dem Wirtschaftsplan, sondern ließe, da er selbst Rechtsgrundlage der Vorschusspflicht nach § 28 Abs. 2 WEG ist, diese Forderungen erst entstehen (so zutreffend Merle, ZWE 2014, 133, 134).Rn. 12 aa) Teilweise wird angenommen, dass ein Beschluss nichtig sei, der die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur erneuten Beschlussfassung anordne, weil die Fortgeltung jeweils nur bis zu der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden könne, auf der eine neue Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 WEG herbeizuführen sei (…BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 21;… Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 47 und 63a; wohl auch LG Itzehoe, ZWE 2014, 133, 134; AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2017, 98, 100).
- LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19 Die Kompetenz für einen solchen Beschluss lässt sich auch nicht aus § 21 Abs. 7 WEG ableiten (…so aber Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Abramenko, ZWE 2012, 386, 387), denn er beträfe nicht lediglich die Fälligkeit von Forderungen aus dem Wirtschaftsplan, sondern ließe, da er selbst Rechtsgrundlage der Vorschusspflicht nach § 28 Abs. 2 WEG ist, diese Forderungen erst entstehen (so zutreffend Merle, ZWE 2014, 133, 134; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2018 - V ZR 2/18 -, juris).
Rn. 137 Teilweise wird angenommen, dass ein Beschluss nichtig sei, der die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur erneuten Beschlussfassung anordne, weil die Fortgeltung jeweils nur bis zu der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden könne, auf der eine neue Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 WEG herbeizuführen sei (…BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 21;… Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 47 und 63a; wohl auch LG Itzehoe, ZWE 2014, 133, 134; AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2017, 98, 100).
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung …
Hierzu besteht nach einhelliger Auffassung jedenfalls dann eine Beschlusskompetenz, wenn - wie hier - nur eine Fortgeltung für einen konkreten Wirtschaftsplan bis zum Beschluss des nächsten Plans getroffen wird (…vgl. nur Staudinger/Häublein Neubarb. 2018 § 28 Rn. 159;… Niedenführ/Vandenhouten § 28 Rn. 13;… BeckOK WEG/Bartholome WEG § 28 Rn. 21; LG Hamburg ZWE 2018, 219; aA LG Itzehoe ZMR 2014, 144; Merle ZWE 20014, 133;… Jennißen § 28 Rn. 63a - nur bis zur nächsten Versammlung).Dem kann insbesondere nicht entgegengehalten werden, dass ein Wirtschaftsplan nur eine Zahlungspflicht für ein konkretes Kalenderjahr begründen könne (so LG Itzehoe ZMR 2014, 144).
- LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15
Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels …
Es sei jedoch eine Nichtigkeit der Fortgeltungsklausel im tenorierten Umfang zu bejahen, weil ein Beschluss über die generelle Fortgeltung eines beschlossenen Wirtschaftsplanes bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig sei (LG Itzehoe, ZMR 2014, 144). - LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die …
Rn. 21 Die Kammer teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, wonach ein Beschluss über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans immer nur bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung gelten könne und ein Beschluss über eine Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz nichtig sei (LG Itzehoe, Urteil vom 17.09.2013 - 11 S 93/12, ZMR 2014, 144; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015 - 539 V 26/14, ZMR 2017, 98;… BeckOK WEG/Bartholome, 32. Edition, Stand: 01.10.2017, § 28 Rn. 21;… Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 28 Rn. 47 und 63a). - LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
Wirksamkeit mehrerer auf der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse, …
Rn. 52 Die Kammer teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, wonach ein Beschluss über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans immer nur bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung gelten könne und ein Beschluss über eine Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz nichtig sei (LG Itzehoe, Urteil vom 17.09.2013 - 11 S 93/12, ZMR 2014, 144; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015 - 539 V 26/14, ZMR 2017, 98;… BeckOK WEG/Bartholome, 32. Edition, Stand: 01.10.2017, § 28 Rn. 21;… Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 28 Rn. 47 und 63a).. - AG Hamburg-St. Georg, 20.12.2024 - 980a C 38/23
Versagung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen ist nur formeller Fehler
Daraus folgt (auch), dass durch die unterbliebene bzw. verweigerte Einsichtnahme gemäß § 18 Abs. 4 WEG lediglich ein formeller Beschlussfehler begründet wird (…siehe auch Bartholome, BeckOK-WEG, 58. Ed. 18.10.2024, § 28, Rn. 106;… Skauradszun, in: BeckOGK-WEG, 1.9.2024, § 19, Rn. 109 sowie in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2023, § 28 WEG, Rn. 18;… Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 796; a.A. etwa Hügel/Elzer, WEG, 4. Aufl. 2025, § 18, Rn. 172 unter Verweis auf LG Itzehoe ZWE 2014, 133). - LG Frankfurt/Main, 13.06.2025 - 9 S 12/25
Keine vorherige Einsichtnahme: Beschluss anfechtbar?
Auch die Entscheidung des LG Itzehoe (ZWE 2014, 133) führt zwar aus, dass ein Beschluss aus dem Grunde einer verweigerten Einsichtnahme anfechtbar ist, doch war der zugrundeliegende Sachverhalt - wie bereits im Hinweisbeschluss ausgeführt - von dem hiesigen abweichend, da vorliegend bereits im September die Beschlussfassung im Umlaufverfahren beschlossen und die Abrechnungen übersandt wurden, ohne dass zuvor ein Einsichtnahmerecht von den Klägern geltend gemacht worden war und am 19.12.2023 der Beschluss verkündet wurde, ohne dass ein Einsichtnahmerecht verweigert oder begehrt worden war. - AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 21/18
Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die …
Rn. 17 Zum Einsichtsrecht u.a. verweist die Klägerin auf LG Itzehoe ZMR 2014, 144: "Aus § 269 BGB folgt, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben ist. - AG Hamburg-Blankenese, 02.04.2014 - 539 C 26/13
WEG - Beschlussanfechtungsklage bei Sanierungsbeschluss
In einem Extremfall hat sogar das Landgericht Itzehoe (Urteil v. 17.9.2013,11 S 93/12) eine - unterstellt - richtige Jahresabrechnung nebst entsprechendem Beschluss aufgehoben, nur weil die Klägerin keine Möglichkeit hatte, vor oder während der Versammlung Abrechnungsunterlagen einzusehen.
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