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| LG München I, 16.09.2013 - 1 S 21191/12 WEG |
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LG München I, Entscheidung vom 16. September 2013 - 1 S 21191/12 WEG (https://dejure.org/2013,47505)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZWE 2014, 185
Wird zitiert von ... (5)
- AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15
Wohngeld vergessen: Haftung des Verwalters!
Die Entscheidung des LG München (Urt. v. 16.09.2013 - 1 S 21191/12) betrifft einen nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt (Instandsetzungsarbeiten) im Hinblick auf die Frage nach dem Vorliegen einer Pflichtverletzung. - AG München, 27.03.2025 - 1293 C 21442/23
Eigentümerversammlung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vereinbarungen der …
Rn. 27 Insoweit soll nach herrschender Meinung bereits eine Pflichtverletzung nur dann vorliegen, wenn die Entscheidung offensichtlich unvertretbar und/oder nicht nachvollziehbar ist (…vgl. BGH NJW-RR 2020, 393 Rn. 14), während nach anderer Ansicht (…vgl. z.B. Hügel/Elzer, 4. Aufl. 2025, WEG § 26 Rn. 384, beck-online) bei fehlerhafter Ermessensentscheidung zwar eine Pflichtverletzung anzunehmen ist, als Verschuldensmaßstab aber in Anlehnung an § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG die Sorgfalt zugrundezulegen ist, die ein durchschnittlicher, ordentlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufgewandt hätte (vgl. OLG Oldenburg ZMR 2008, 238; OLG München ZWE 2007, 100 (102); OLG Düsseldorf ZMR 1997, 491;… LG Berlin II ZWE 2019, 135 Rn. 35; LG München I ZWE 2014, 185; Furmans NZM 2004, 201 (202)). - AG München, 11.02.2026 - 1295 C 29272/24
Wohnungseigentum, Schadensersatzpflicht, Verwalterhaftung, Pflichtverletzung, …
Rn. 50 Insoweit soll nach herrschender Meinung bereits eine Pflichtverletzung nur dann vorliegen, wenn die Entscheidung offensichtlich unvertretbar und/oder nicht nachvollziehbar ist (…vgl. BGH NJW-RR 2020, 393 Rn. 14), während nach anderer Ansicht (…vgl. z.B. Hügel/Elzer, 4. Aufl. 2025, WEG § 26 Rn. 384, beck-online) bei fehlerhafter Ermessensentscheidung zwar eine Pflichtverletzung anzunehmen ist, als Verschuldensmaßstab aber in Anlehnung an § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG die Sorgfalt zugrundezulegen ist, die ein durchschnittlicher, ordentlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufgewandt hätte (vgl. OLG Oldenburg ZMR 2008, 238; OLG München ZWE 2007, 100 (102); OLG Düsseldorf ZMR 1997, 491;… LG Berlin II ZWE 2019, 135 Rn. 35; LG München I ZWE 2014, 185; Furmans NZM 2004, 201 (202)). - AG Essen-Borbeck, 05.08.2021 - 24 C 145/20 Einem gewerblichen Verwalter müssen seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen bekannt sein (vgl. LG München I, Schlussurteil v. 16.9.2013 - 1 S 21191/12 WEG).
- AG München, 30.01.2025 - 1293 C 19323/24
Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Aufopferungsansprüche, …
Rn. 15 2. Der bis 30.11.2020 geltende § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG a.F. konnte durch eine Regelung in der Teilungserklärung ausgeschlossen werden Wie die Beklagte zutreffend ausführt, ist die Vereinbarung in § 5 Ziffer 6 der vorliegenden Gemeinschaftsordnung identisch mit einer Klausel in der Gemeinschaftsordnung, wie sie den Entscheidungen des Amtsgerichts München vom 23.08.2012, Az 484 C 5059/12 WEG, ZMR 2013, 756, und des LG München I vom 16.09.2013, ZWE 2014, 185 zugrunde lag.
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