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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1883
BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02 (https://dejure.org/2002,1883)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2002 - 4 B 30.02 (https://dejure.org/2002,1883)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 (https://dejure.org/2002,1883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienendes Gebäude als Bestandteil eines Bebauungszusammenhangs; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begriff der "Bebauung"; Campingplatzsanitärgebäude mit Büroanbau als gewerbliche, bauliche Anlage

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungszusammenhang: Einbeziehung von Nebengebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1827
  • ZfBR 2002, 808
 
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Wird zitiert von ... (127)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
    Die Beschwerde macht ferner geltend, das Berufungsurteil weiche in der Frage, ob das "Sanitärgebäude" unter den Begriff der Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB falle, von den vorgenannten Senatsbeschlüssen vom 2. März 2000 und vom 2. August 2001 sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 = NJW 1984, 1576) ab.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
    Erfolglos bleibt auch die Rüge, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 265 = NVwZ 1991, 1076) ab.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
    Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser), sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2000 - BVerwG 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 = ZfBR 2000, 428; Beschluss vom 2. August 2001 - BVerwG 4 B 26.01 - BauR 2002, 277 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
    Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser), sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2000 - BVerwG 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 = ZfBR 2000, 428; Beschluss vom 2. August 2001 - BVerwG 4 B 26.01 - BauR 2002, 277 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808;… zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    Dass dies nur "in aller Regel" gilt und mithin abweichende Schlussfolgerungen in Ausnahmefällen nicht ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 - ZfBR 2002, 808 = juris Rn. 3: "Raum für abweichende Fallgestaltungen" im Falle eines in Massivbauweise errichteten, für die Umgebung prägenden Sanitärgebäudes eines Campingplatzes), ändert nichts am Grundsatz.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2006 - 7 A 4947/05

    Benutzung von Wochenendhaus als Lebensmittelpunkt

    Rn. 79 Vgl.: BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, BRS 65 Nr. 80 m.w.N.

    Rn. 81 So ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, a.a.O.

  • OVG Sachsen, 12.05.2014 - 1 A 795/12

    Bildung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch ein faktisches …

    Diese Rechtsprechung lässt allerdings Raum für Ausnahmen, so dass sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls beurteilen lässt, ob ein Gebäude, das nur vorübergehend dem Aufenthalt von Menschen dient, nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeit darstellt (BVerwG, Beschl. v. 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, juris Rn. 3).
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