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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.10.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8175
BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11 (https://dejure.org/2011,8175)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 4 BN 8.11 (https://dejure.org/2011,8175)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 4 BN 8.11 (https://dejure.org/2011,8175)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. eines die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellenden Urteils; Anforderungen an ein die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellendes Urteil hinsichtlich der Erkennbarkeit einer Heilungsmöglichkeit

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 47; BauGB § 214 Abs. 4.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. eines die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellenden Urteils; Anforderungen an ein die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellendes Urteil hinsichtlich der Erkennbarkeit einer Heilungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozess - B-Plankontrolle: Angabe von Heilungsmöglichkeiten im Tenor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1790
  • ZfBR 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Schon unter Geltung des § 47 VwGO i.d.F. des BauROG war das Normenkontrollgericht nicht verpflichtet, jeden geltend gemachten Rechtsfehler zu ermitteln und ggf. gerade darauf seine Entscheidung zu stützen, wenn es einen anderen Rechtsfehler im Sinne der Entscheidungsreife für durchgreifend ansieht (Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 148).

    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (Beschlüsse vom 20. Juni 2001 a.a.O. S. 63 und vom 6. März 2000 - BVerwG 4 BN 31.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 140).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Rn. 12 Es kann keine Rede davon sein, dass die Entscheidung auf neue Gesichtspunkte gestützt worden wäre, mit denen die Beteiligten nicht hätten rechnen können (vgl. dazu Beschluss vom 14. Juni 2011 - BVerwG 4 B 3.11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05

    Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Ist ein Bebauungsplan oder eine Satzung zur Änderung eines Bebauungsplans unter Geltung des § 47 VwGO i.d.F. des BauROG rechtskräftig nicht nur für nicht wirksam, sondern für nichtig erklärt worden, weil die Satzung an einem Mangel leidet, der nicht in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, steht die fehlende Behebbarkeit des Mangels in einem ergänzenden Verfahren zwischen den Beteiligten des Normenkontrollverfahrens fest (Beschluss vom 14. November 2005 - BVerwG 4 BN 51.05 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 21, S. 15).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist damit ohne weiteres erkennbar, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. dazu Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 S. 9 f.).
  • VGH Bayern, 24.07.2007 - 1 N 07.1624

    Verwaltungsprozessrecht: Rechtskraftbindung einer Normenkontrollentscheidung // …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Auf eine solche Konstellation bezieht sich auch die von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2007 - 1 N 07.16 24 (ZfBR 2008, 374), wobei der Senat nicht zu entscheiden hat, ob die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung kraft Allgemeinverbindlichkeit zutrifft.
  • BVerwG, 06.03.2000 - 4 BN 31.99

    Bauplanungsrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Bebauungsplan; zwischengemeindliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (…Beschlüsse vom 20. Juni 2001 a.a.O. S. 63 und vom 6. März 2000 - BVerwG 4 BN 31.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 140).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2026 - 6 A 13.25

    Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam

    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können demgemäß das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - juris Rn. 13 und vom 14. Juli 2011 - BVerwG 4 BN 8.11 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm; …

    Rn. 7 Wie der Senat zur Änderung des § 47 Abs. 5 VwGO durch das EAG Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) klargestellt hat, gibt § 47 Abs. 5 VwGO keinen Raum für Ergänzungen des Tenors über die Feststellung der Unwirksamkeit hinaus (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 4 BN 8.11 - BRS 78 Nr. 82 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12

    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 …

    Erst recht besteht hierzu keine Verpflichtung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.2011 - 4 BN 8.11, ZfBR 2012, 36), so dass es sich nur um Empfehlungen handeln kann.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11   

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https://dejure.org/2011,2510
BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11 (https://dejure.org/2011,2510)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2011 - 4 BN 16.11 (https://dejure.org/2011,2510)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 (https://dejure.org/2011,2510)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 209
  • ZfBR 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
    Rn. 7 2. Die geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zum Beschluss des Senats vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9) - liegt nicht vor.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
    Als Bekanntmachung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122 ; Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - BRS 58 Nr. 49 S. 160).
  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11
    Als Bekanntmachung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122 ; Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - BRS 58 Nr. 49 S. 160).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2026 - 4 KN 202/21

    Natura 2000-Gebiet; Unterschutzstellungserlass; anitzipiertes …

    Als die Jahresfrist auslösende Verkündung reicht die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers aus, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.10.2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6 zu § 215 Abs. 1 BauGB).
  • BVerwG, 22.04.2026 - 4 BN 33.25
    Darauf kann eine Divergenzrüge nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 21, vom 21. Februar 2011 - 4 BN 7.11 - ZfBR 2011, 569 und vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - BauR 2012, 209 Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2023 - 3 K 149/15

    Bebauungsplan Hafen Ladebow; Festsetzung eines Sondergebiets Tanklager

    Dies steht der Annahme nicht entgegen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 3 K 151/18

    Bauleitplanung; Abwägungsfehler aufgrund erhaltungsrechtlichen …

    Dies steht aber der Annahme nicht entgegen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der …

    Unerheblich ist auch, dass die Bekanntmachungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind; die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 VwGO ist gleichwohl angelaufen, da § 215 Abs. 1 BauGB keine ordnungsgemäße Bekanntmachung voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6; OVG Greifswald…, Urteil vom 12. April 2022 - 3 K 918/18 OVG -, juris Rn. 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2024 - 2 A 4.24

    Unwirksamkeit eines vermeintlich die Rechtsfolge des BauGB § 35 Abs 3 S 3 …

    Um den Fristablauf auszulösen, muss die Bekanntmachung den rechtsstaatlich gebotenen Verkündungszweck erfüllen, indem sie den Plan der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich macht, dass sich die Beteiligten verlässlich Kenntnis von seinem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 -, juris Rn. 8 sowie Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

    Einer erneuten Rüge nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung des vorherigen Bekanntmachungsmangels habe es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 -) nicht bedurft.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2022 - 3 K 918/18

    Normenkontrolle - Änderungsbebauungsplan, der eine Zuschauertribüne zu einem …

    Auch wenn die erste Bekanntmachung nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprochen haben sollte - was als möglicher Grund für die erneute Bekanntmachungsanordnung in Betracht kommen könnte -, würde dies zwar nicht der Annahme entgegenstehen, dass gleichwohl die Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB in Lauf gesetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 BN 16.11 - juris Rn. 6).
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