Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 14.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10   

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https://dejure.org/2010,2563
OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10 (https://dejure.org/2010,2563)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.06.2010 - 2 W 147/10 (https://dejure.org/2010,2563)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 2 W 147/10 (https://dejure.org/2010,2563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Ablehnungsverfahren, Vergütung

  • Burhoff online

    Beschwerdeverfahren, Ablehnung Sachverständiger, Zivilverfahren, Verfahrensgebühr

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG; §§ 46 ff. ZPO; § 91 ZPO; § 404 Abs. 3 ZPO; § 404 Abs. 4 ZPO; § 406 ZPO
    Gesonderte Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezüglich der Ablehnung eines Sachverständigen im Zivilverfahren; Erstattungsfähigkeit der im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen entstandenen außergerichtlichen Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezüglich der Ablehnung eines Sachverständigen im Zivilverfahren; Erstattungsfähigkeit der im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen entstandenen außergerichtlichen Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 104; ZPO § 404; ZPO § 406
    Erstattungsfähigkeit der im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen entstandenen außergerichtlichen Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - RA: Gebühr für Ablehnung des SV = erstattungsfähige Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erstattungsfähige Kosten bei Ablehnung eines Sachverständigen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Im Zivilverfahren rechnet man Beschwerden anders als ab im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1812
  • zfs 2010, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10
    Ungeachtet dessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 2233, 2234) in der Regel von einer Auftragserteilung auszugehen, wenn der Anwalt die Partei im Hauptsacheverfahren vertritt.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 6. April 2005 (NJW 2005, 2233) für das Richterablehnungsverfahren gem. §§ 46 ff. ZPO entschieden, dass das Richterablehnungsverfahren kein auf das Verhältnis zwischen der ablehnenden Partei und dem Gericht beschränktes Verfahren sei, weil die Entscheidung darüber, ob der zuständige Richter zur Entscheidung berufen sei, nicht nur die Interessen der ablehnenden Partei berühre.

  • OLG Brandenburg, 30.04.2002 - 12 W 7/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit bei persönlicher Abwertung

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Brandenburg in MDR 2002, 1092 wies er darauf hin, dass eine Kostenerstattung nicht in Betracht komme.

    Die Notwendigkeit kann nicht mit der Erwägung verneint werden, dass es sich bei der Sachverständigenablehnung genauso wie bei der Richterablehnung um ein nicht kontradiktorisches Verfahren handele, bei dem eine Kostenerstattung nur dann in Betracht komme, wenn der Prozessgegner zur Stellungnahme aufgefordert oder von sich aus aktiv am Beschwerdeverfahren beteiligt war (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az.: 12 W 15/08, zitiert nach JURIS Rdz. 15, sowie MDR 2002, 1092 = OLGR 2002, 370 ff.).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10
    Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass für jede Partei ein kostenrechtlich anerkennenswertes Interesse daran besteht, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern und eine vom Berufungsgericht beabsichtigte Zurückweisung der Berufung im Beschlusswege durch eigene zusätzliche Argumente zu fördern (Beschluss vom 28. April 2010, Az.: XII ZB 180/06).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 12 W 15/08

    Zur Frage, ob im konkreten Fall Anlass für die Besorgnis einer Voreingenommenheit

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10
    Die Notwendigkeit kann nicht mit der Erwägung verneint werden, dass es sich bei der Sachverständigenablehnung genauso wie bei der Richterablehnung um ein nicht kontradiktorisches Verfahren handele, bei dem eine Kostenerstattung nur dann in Betracht komme, wenn der Prozessgegner zur Stellungnahme aufgefordert oder von sich aus aktiv am Beschwerdeverfahren beteiligt war (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az.: 12 W 15/08, zitiert nach JURIS Rdz. 15, sowie MDR 2002, 1092 = OLGR 2002, 370 ff.).
  • BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten

    Während die Ablehnung von Richtern und Sachverständigen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG noch zu den mit dem Rechtszug zusammenhängenden Verfahren zählt, so dass ein gesonderter Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nicht entsteht, erwächst dem Rechtsanwalt im Beschwerdeverfahren ein Anspruch auf Erstattung einer 0, 5 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3500 VV-RVG (vgl. OLG Celle ZfS 2010, 641 juris Rn. 5; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl. § 19 RVG Rn. 44).

    Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Richterablehnung (Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 11-13] davon aus, dass die den Sachverständigen nicht ablehnende Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten habe (so etwa OLG Celle ZfS 2010, 641 [juris Rn. 6-9]; OLG Hamburg MDR 1994, 522; Bork in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 46 Rn. 11; Leipold aaO § 406 Rn. 78; Zöller/Greger, ZPO 32. Aufl. § 406 Rn. 17; § 46 Rn. 20; Musielak/Voit/Ball, ZPO 15. Aufl. § 567 Rn. 29; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl. § 19 Rn. 53).

    Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233 [juris Rn. 6, 13]; OLG Celle ZfS 2010, 641 Rn. 5, 9; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955 [juris Rn. 5]; enger Schneider/Wolf, RVG 8. Aufl. Vergütungsverzeichnis Vorbemerkung 3.5, Vergütungsverzeichnis 3500 Rn. 19; Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG 8. Aufl. Nr. 3500 VV Rn. 6, 6a).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2015 - 8 W 54/15

    Kostenfestsetzungsverfahren: Interner Kostenerstattungsanspruch zwischen

    u.a. in NJW 2005, 2233, allein zur Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Prozessgegners im Beschwerdeverfahren über die Richterablehnung dahin entschieden, dass der Gegner der ablehnenden Partei die Stellung eines Verfahrensbeteiligten hat und die Entstehung und Erstattung seiner Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren sich deshalb nach allgemeinen Grundsätzen richten (vgl. auch zur Richterablehnung: OLG Dresden RdL 2006, 111; OLG Düsseldorf AGS 2009, 268; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 766; OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2014, 2018; und zur Sachverständigenablehnung: OLG Celle AGS 2008, 620; OLG Stuttgart/Senat Justiz 2009, 194; OLG Celle ZfSch 2010, 641; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 766; OLG Koblenz AGS 2013, 166; je m.w.N.; in diesen Entscheidungen geht es jeweils um den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners).
  • OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23

    Ablehnung des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags

    Zwar erwächst dem Rechtsanwalt im Beschwerdeverfahren ein Anspruch auf Erstattung einer 0, 5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 VV-RVG (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 07.06.2010, Az. 2 W 147/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17

    Erstattungsfähige Kosten im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines

    Demgegenüber wird die Meinung vertreten, dass unabhängig von den genannten Einschränkungen die für die Richterablehnung maßgeblichen Erwägungen auch für das Verfahren der Sachverständigenablehnung gelten (OLG Celle, Beschluss v. 07.06.2010, Az.: 2 W 147/10; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O. § 19 Rn. 53; Zöller/Greger a.a.O., § 406 Rn. 17; Musielak/Voit/Huber ZPO 14. Aufl. 2017 § 406 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.04.2010 - 2 O 501/07   

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https://dejure.org/2010,15371
LG Dortmund, 14.04.2010 - 2 O 501/07 (https://dejure.org/2010,15371)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.04.2010 - 2 O 501/07 (https://dejure.org/2010,15371)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. April 2010 - 2 O 501/07 (https://dejure.org/2010,15371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung, maßgebliches Tätigkeitsbild bei Berufswechsel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufsunfähigkeitsversicherung, maßgebliches Tätigkeitsbild bei Berufswechsel

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherten aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgrund eines Verkehrsunfalls; Maßgeblichkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung für einen Anspruch aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 98

    § 172 VVG, § 1 VVG

  • rechtsportal.de

    VVG a.F. § 1
    Anspruch eines Versicherten aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgrund eines Verkehrsunfalls; Maßgeblichkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung für einen Anspruch aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schubra.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Scheme of Arrangement" - Anerkennung des Scheme vor deutschen Gerichten

Papierfundstellen

  • zfs 2010, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Auszug aus LG Dortmund, 14.04.2010 - 2 O 501/07
    Diese Tätigkeit ist maßgelich, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung ankommt ( NJW-RR 1996, 795m.w.N.; zu einer Ausnahme zuletzt: BGH NJW 2010, 1755 ) .
  • OLG Hamm, 30.03.1990 - 20 U 143/89
    Auszug aus LG Dortmund, 14.04.2010 - 2 O 501/07
    Bei einem Berufswechsel oder der Aufnahme eines neuen Berufes reicht es nicht aus, dass bereits ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde (OLG Hamm r+s 1990, 355.) Zu fordern ist weiterhin, dass die neue Tätigkeit bereits aufgenommen und auch bereits für eine gewisse Zeit ausgeübt worden ist (Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Auflage, § 46, Rdnr. 15; Anmerkung der Schriftleitung zu OLG Hamm, a.a.O.; Terbille, VersR § 25, Rdnr. 30).
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