Rechtsprechung
| KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1416
- zfs 1998, 13
Wird zitiert von ... (14)
- KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95
Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung
Denn nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung ist eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet, eine HWS-Schädigung hervorzurufen; dies hat der vom Senat beauftragte medizinische Sachverständige, der Orthopäde Privatdozent Dr. C. auf Seite 20 - 27 seines überzeugenden Gutachtens vom 15. Februar 1999 nachvollziehbar dargelegt, wobei der Sachverständige sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h zieht; die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von 10 km/h ist auch in anderen Untersuchungen bestätigt worden und wird von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt (vgl. KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 mit weiteren Nachweisen; Lemcke, r + s 1996, 445).Denn in dem Bereich kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderungen von 10 bis 15 km/h ist eine HWS-Verletzung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht stets als wahrscheinlich zu erwarten (so auch Mattem u. a. in dem von der Klägerin eingereichten Aufsatz Bd. I, 272 ff.; Lemcke, r + s 1996, 445; vgl. auch KG VersR 1997, 1416, 1417).
b) Für den Beweis der Ursächlichkeit des Unfalls für die Rechtsgutverletzung, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH NJW 1998, 3417; OLG Hamm VersR 1999, 990; OLG Hamburg r + s 1998, 63; KG VersR 1997, 1416; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457); das bedeutet, dass das Gericht nicht nur von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten Tatsache zu überzeugen ist; hierfür genügt ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.
- OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen …
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. ..., der auch dem Senat seit langem als äußerst zuverlässiger, kompetenter und sorgfältiger Gutachter bekannt ist, muss es, um eine HWS-Verletzung zu verursachen, bei Frontalkollisionen mindestens zu einer schlagartigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 15 bis 20 km/h kommen, je nachdem, ob der PKW-Insasse auf den Unfall vorbereitet war oder nicht (vgl. S. 10 des Sachverständigengutachten Dr. ... vom 26.10.1998, Blatt 46 d. A.) Bei Heckanstößen, bei denen die Gefahr der Entstehung eines HWS-Traumas noch erhöht ist, gehen die Gerichte zunehmend davon aus, dass jedenfalls eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzuheben (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 990 wonach diese sog. Harmlosigkeitsgrenze bei 10 km/h angenommen wird; OLG Hamm, DAR 2001, 361: 8 km/h; Kammergericht, VersR 1997, 1416 : 10 km/h; Kammergericht, VersR 2001, 597: 15 km/h). - OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten …
Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
- OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen …
Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde - bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990; KG VersR 2001, 597). - LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02
Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit …
Rn. 12 Insoweit geht auch der überwiegende Teil der Rechtsprechung auf der Grundlage einer Vielzahl von eingeholten Gutachten und der dadurch gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass - sogar bezogen auf den verletzungsrelevanteren Fall des Heckauffahrunfalles - eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von unter 10 bis 11 km/h es aus technischer und medizinischer Sicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen eines Fahrzeuges und damit ein HWS-Schleudertrauma herbeizuführen; vielmehr soll die biomechanische Belastungsgrenze bei zumindest 5 g - wenn nicht gar mehr - liegen, was eine Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von deutlich mehr als 10 km/h erfordert (vgl. z. Bsp.: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und r+s 1998, 326 (327); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (315); OLG Hamm NJW-RR 1999, 821 = NZV 1999, 292; OLG Hamm NZV 2001, 303 ff; Kammergericht ZfS 1998, 13 und NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 ff(bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); OLG Hamburg NZV 1998, 415 = r+s 1998, 63ff; LG Bochum r+s 1996, 441; LG Stuttgart r+s 1996, 442; LG Heilbronn ZfS 1998, 173 = NJW-RR 1998, 1555; LG Hildesheim NZV 2001, 305ff; LG Hannover NZV 2002, 270 if (als Grundsatz dort); vgl. auch: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458). - OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01
Haftungsumfang bei Kfz-Unfall
Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63). - OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416 ; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 ; KG VersR 2001, 597). - OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99
Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige …
Von dieser Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG VersR 97, 1416 M OLG Hamburg r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; OLG Hamm fs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Hamm VersR 99, 990; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten Urteile). - KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma
Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten grundsätzlich nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzurufen (KG, VersR 1997, 1416 ; NJW 2000, 877, 878 = NZV 2000, 163, 164 m.w.N.; = VersR 2001, 597 = VM 2000, 34 = KGR 2000, 81; OLG Hamm, NJW 2000, 878, 880; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, R + S 1998, 63; Lemke, R + S 1996, 445). - AG Wetzlar, 25.10.2001 - 32 C 804/00
Substanziierung eines weitergehenden Schmerzensgeldanspruchs und …
Diese Erkenntnisse rechtfertigen den Schluß, daß bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h allein unter biomechanischen Aspekten normalerweise nichts passiert sein kann (vgl. insoweit KG Versicherungsrecht 97, 1416; OLG Hamburg R+S 98, 63; OLG Düsseldorf SP 97, 321). - LG Osnabrück, 11.08.1999 - 1 S 595/99
Anforderungen an die Führung des Nachweises einer Verletzung infolge eines …
- AG Halle/Saale, 20.05.2003 - 104 C 3475/01
Anspruch auf Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall ; Beweislast bezüglich des …
- KG, 12.03.2001 - 22 U 9514/99
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfall; Beweislast für ein …
- AG Berlin-Mitte, 09.11.1998 - 103 C 266/98
Zivilprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer …
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| AG Karlsruhe, 10.10.1997 - 8 C 253/97 |
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BGB § 249 S. 2
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- zfs 1998, 13
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