Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 263/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsberechtigung trotz Befahrens einer gesperrten Anliegerstraße; Alleinhaftung eines Wartepflichtigen bei Kreuzungskollision
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB ; § 7 StVG ; § 17 Abs. 1 S. 2 StVG ; § 8 StVO
Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht ; Anliegerstraße; Wartepflicht; Anscheinsbeweis - Judicialis
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch bei unbefugter Nutzung einer Straße Vorfahrt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht ; Anliegerstraße; Wartepflicht; Anscheinsbeweis
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Vorfahrt bleibt Vorfahrt - auch auf Anliegerstraßen
Papierfundstellen
- zfs 2001, 492
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68
Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe …
Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 263/00
Dieser Schutzbereich ist nicht betroffen, wenn sich nur zwei Fahrzeuge auf dieser Straße befinden (vgl. BGH NJW 1970, 421).
- OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23
Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang
Im Fall des Oberlandesgerichts Celle geschah ein Zusammenstoß im Bereich der Kreuzung, in die sich die dortige Beklagte nicht hineingetastet hatte (vgl. OLG Celle Urt. v. 14.6.2001 - 14 U 263/00, zfs 2001, 492 = juris Rn. 5). - OLG Zweibrücken, 02.05.2007 - 1 U 28/07
Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung: Haftungsverteilung …
Demzufolge verbleibt es hier bei der Regel, dass die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten zurücktritt (vgl. KG NZV 2002, 79; VRS 104, 21; OLG Celle ZfS 2001, 492; OLG Hamm ZfS 2001, 105). - LG Bochum, 21.01.2025 - 11 S 72/24
Verkehrsunfall ohne Berührung: Haftung 50:50, 25 % Abzug neu für alt bei Brille
Schon mit Rücksicht auf etwaigen Anliegerverkehr war er verpflichtet, die Fahrbahn zu beobachten und seinerseits nicht gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2001 - 14 U 263/00 -, juris, Rn. 8).
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