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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,936
BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85 (https://dejure.org/1985,936)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1985 - 4 B 214.85 (https://dejure.org/1985,936)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 4 B 214.85 (https://dejure.org/1985,936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wasserrecht - Planfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 31
    Vorbehalt einer späteren Entscheidung bei Einzelfragen im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 640
  • VBlBW 1986, 181
  • ZfW 1987, 85
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85
    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei einer (wasserrechtlichen) Planfeststellung Einzelfragen einer späteren Entscheidung vorbehalten werden dürfen (Fortführung von BVerwGE 61, 307 (311) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78] = NJW 1982, 950 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]).

    Der Senat hat, wie der Kläger übrigens nicht verkennt, für entsprechende Vorschriften des bundesfernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (§§ 17 Abs. 4, 18 b Abs. 1 FStrG) die Voraussetzungen klargestellt, unter denen eine Entscheidung über Schutzmaßnahmen vorbehalten bleiben kann (BVerwGE 61, 307 ).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85
    Zwar hat der Senat entschieden, daß über Ersatzentschädigungen für an sich erforderliche Schutzmaßnahmen nach § 17 Abs. 4 zweite Alternative FStrG im Planfeststellungsverfahren zu entscheiden ist (Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - DVBl. 1985 S. 900 ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift nur vor, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auf diesen Zeitpunkt bezogen müssen sich die für die Bewältigung des Problems notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10; Beschluß vom 12. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 200-202.87 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 69; Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 31).

    Daher muß bereits im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses sichergestellt sein, daß durch den Vorbehalt andere einschlägige öffentliche und private Belange nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 [311]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Die Planungsbehörde darf einen Konflikt, für den eine abschließende Lösung bereits im Zeitpunkt ihrer Entscheidung möglich ist, nicht unbewältigt lassen, sie muß ohne Abwägungsfehler ausschließen, daß eine Lösung des offengehaltenen Problems durch die von ihr getroffenen Festsetzungen in Frage gestellt wird, die unberücksichtigt gebliebenen Belange dürfen kein solches Gewicht haben, daß die Planungsentscheidung als unabgewogener Torso erscheint, und es muß sichergestellt sein, daß durch den Vorbehalt andere einschlägige öffentliche und private Belange nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).

    Der Vorbehalt setzt deswegen eine Einschätzung der später zu regelnden Konfliktlage wenigstens in ihren Umrissen voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1985, 4 B 214.85, NVwZ 1986, 640, juris Rn. 3;… Urt. v. 18.12.1987, 4 C 49.83, NVwZ 1989, 147, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle - …

    Außerdem dürfen die mit dem Vorbehalt unberücksichtigt gebliebenen Belange kein solches Gewicht haben, daß die Planungsentscheidung nachträglich als unabgewogen erscheinen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 (311) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 31; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - ÜA S. 27 ff. m.w.N. - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Der Vorbehalt setzt deswegen eine Einschätzung der später zu regelnden Konfliktlage wenigstens in ihren Umrissen voraus und ist nur zulässig, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung die für die Bewältigung dieser Konfliktlage notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen (BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10 und Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71 S. 27).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Die näheren Voraussetzungen eines derartigen Vorbehaltes sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz ab von den Urteilen des beschließenden Senats vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70 = DVBl. 1988, 536 und - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71 = DVBl. 1988, 534 und vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 26.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 74 = NVwZ 1989, 149 [BVerwG 03.05.1988 - 4 C 26/84] = UPR 1989, 103.
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Die Planungsbehörde darf einen Konflikt, für den eine abschließende Lösung bereits im Zeitpunkt ihrer Entscheidung möglich ist, nicht unbewältigt lassen, sie muß ohne Abwägungsfehler ausschließen, daß eine Lösung des offengehaltenen Problems durch die von ihr getroffenen Festsetzungen in Frage gestellt wird, die unberücksichtigt gebliebenen Belange dürfen kein solches Gewicht haben, daß die Planungsentscheidung als unabgewogener Torso erscheint, und es muß sichergestellt sein, daß durch den Vorbehalt andere einschlägige öffentliche und private Belange nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).

    Das Erstgericht hat keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu einem vom Senat im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - (…aaO.) formulierten Rechtssatz steht.

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den …

    Schließlich ist ein Vorbehalt nur zulässig, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung die für die Problemlösung notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen ( BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1985 -4 B 214.85 -, NVwZ 1986, 640; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1985 -5 S 2553/84 -, DVBl 1986, 364;… Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 10 Rdnr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Im Blick auf die von dem Antragsteller befürchtete Lärmbeeinträchtigung wird es darauf ankommen, ob der Vorbehalt der Entscheidung über Lärmschutzanlagen seinerseits die Grenzen des Abwägungsgebots einhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 (311 f.)), was nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen zu beurteilen sein wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 B 214.85 - ZfW 1987, 85)).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83

    Fernstraße - Straßenbauvorhaben - Umwege - Ausgleichszahlung - …

    In seinem Beschluß vom 17. Dezember 1985 (- BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10 im Anschluß an das Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61.307 ) hat der Senat die Voraussetzungen, unter denen ein Vorbehalt zulässig ist, wie folgt präzisiert:.
  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden …

    Ist eine abschließende Entscheidung im Zeitpunkt der Planfeststellung, aus welchen Gründen immer, mangels Entscheidungsreife nicht möglich, ist aber hinreichend gewährleistet, daß sich im Wege der Planergänzung der Konflikt entschärfen und ein Planungszustand schaffen läßt, der den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, so darf die Planungsbehörde die abschließende Lösung einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluß vorbehalten, es sei denn, daß sich ihre Entscheidung ohne die vorbehaltene Teilregelung als ein zur Verwirklichung des mit dem Vorhaben verfolgten Ziels untauglicher Planungstorso erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).
  • BVerwG, 28.12.1988 - 4 B 227.88

    Prüfungsumfang bei Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den …

  • VG Bremen, 01.06.2005 - 5 V 695/05
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 57.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

  • BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 219.86

    Beweislast für die Unzumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen - Begriff der …

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