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Weitere Entscheidung unten: VG Meiningen, 08.01.2007

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5929
VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 (https://dejure.org/2007,5929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 (https://dejure.org/2007,5929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 8 ZB 06.879 (https://dejure.org/2007,5929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BNatSchG 2002; EEG 2004 allg.
    Genehmigung einer Wasserkraftanlage und Naturschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 797 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Vorrangs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umweltschutzes und Naturschutzes; Bestehen eines absoluten gesetzlichen Veränderungsverbots für festgesetzte Naturschutzgebiete nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1101
  • DVBl 2007, 1249 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1021
  • ZfW 2009, 45
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 7.11.2005 Az. 20 ZB 05.1827).

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist unter diesen Umständen nur dann begründet, wenn sich dem Verwaltungsgericht von Amts wegen eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 a.a.O. S. 449).

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 BVerwGE 69, 70/73 f.; vom 23.5.1986 BVerwGE 74, 222/223 f.).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Auf die nach der zwischenzeitlich erfolgten Meldung des Naturschutzgebiets ,,***" als FFH-Gebiet (vgl. § 33 Abs. 1 BNatSchG) daneben bestehende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten (und ihrer Gerichte und Behörden), keine Eingriffe zuzulassen, die die ökologischen Merkmale dieses Gebiets ernsthaft beeinträchtigen könnten (vgl. EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, 61 LS 1), kommt es daher nicht mehr entscheidend an.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 BVerwGE 69, 70/73 f.; vom 23.5.1986 BVerwGE 74, 222/223 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02

    Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Vielmehr werden vom Gesetzgeber in der Neufassung des § 6 EEG bei der Vergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen im Hinblick auf die Konfliktlage zwischen der Nutzung der vorhandenen Wasserkraft und den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes weitreichende Einschränkungen (z.B. hinsichtlich der Leistung der Anlagen und der Erreichung eines guten oder jedenfalls verbesserten ökologischen Zustands) vorgenommen (vgl. Fröhlich, ZfW 2005, 133/134 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2002 - 4 B 16.02

    Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen und für die Anlage von Straßen als …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Dabei darf er - wie vorliegend - auch die besondere Sachkunde der zuständigen höheren Naturschutzbehörde entsprechend würdigen (vgl. BVerwG vom 27.3.2002 Az. 4 B 16.02 BA S. 6).
  • VGH Bayern, 07.11.2005 - 20 ZB 05.1827
    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 7.11.2005 Az. 20 ZB 05.1827).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Rn. 144 Der Zweck dieses Gesetzes (vgl. § 1 EEG) und das in ihm zum Ausdruck kommende gesamtpolitische Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in den nächsten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich zu erhöhen, begründet keinen Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umweltschutzes (…vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 - NuR 2013, 196; BayVGH, Beschl. v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - ZfW 2009, 45; Fröhlich, ZfW 2005, 133; Reichardt, NuR 2006, 205).
  • VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196

    Klagen von Naturschutzverbänden gegen Wasserkraftwerk "Älpele" erfolgreich - …

    Rn. 38 (1) Weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - NVwZ 2007, 1101;… B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 39).
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …

    Dient die Planfeststellung - wie hier - dem Hochwasserschutz und damit dem Wohl der Allgemeinheit, müssen die überwiegenden Gründe des Allgemeinwohls, die nicht ihrerseits unmittelbar auf zwingenden Rechtsvorschriften des Wasserrechts sowie außerhalb des Wasserrechts beruhen, im Wege der Abwägung festgestellt werden (…Zeitler in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, § 31 Rdnr. 158; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Cs 04.1724 -, juris und v. 18 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 -, NVwZ 2007, 1101).
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me   

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https://dejure.org/2007,37484
VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me (https://dejure.org/2007,37484)
VG Meiningen, Entscheidung vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me (https://dejure.org/2007,37484)
VG Meiningen, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 8 E 660/06 Me (https://dejure.org/2007,37484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfW 2009, 45
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …

    Auszug aus VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06
    Mit der Rechtsprechung des Thüringer OVG (Beschluss vom 27. März 2006, 4 EO 87/06 ) sei - allerdings nur für Wasserbeiträge entschieden - derjenige zur Rückzahlung verpflichtet, mit dem ein Beitragsschuldverhältnis begründet worden sei.

    Mit Beschluss vom 27.03.2006 - 4 EO 87/06 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht zur Bestimmung des Rückzahlungspflichtigen nach § 21a Abs. 3 Satz 1 ThürKAG Stellung genommen und dazu ausgeführt, dass zur Rückzahlung - allerdings nur der Wasserbeiträge - nicht der am 01.01.2005 zuständige Aufgabenträger verpflichtet sei, sondern der Aufgabenträger (bzw. sein Rechts- oder Funktionsnachfolger), der auf Grund des begründeten Beitragsschulverhältnisses als Beitragsgläubiger die gezahlten Wasserbeiträge bis zum 01.01.2005 erhalten habe.

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06
    Denn damit würde die Effektivität dieses Verfahrens und damit des gerichtlichen Rechtschutzes insgesamt geschwächt (vgl. nur BVerfG, B.v. 27.05.1998, NVwZ-RR 1999, 217, 218).
  • OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07

    Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge …

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me - abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Änderungsbescheid vom 19.07.2006 für sofort vollziehbar erklärte Aufforderung in Ziffer 2. des Bescheides des Landratsamtes Wartburgkreis vom 03.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 19.07.2006 wiederhergestellt.

    Der Antragsteller legte auch gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und beantragte am 13.12.2006 beim Verwaltungsgericht Meiningen - 8 E 660/06 Me - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die aufsichtsbehördlichen Bescheide.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me - die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Aufforderung in Ziffer 2. des Bescheides des Landratsamtes Wartburgkreis vom 03.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 19.07.2006 wiederherzustellen.

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