Rechtsprechung
| EuGH, 20.10.2005 - C-247/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben - Begriff 'gesetzlich geschuldet'
- Judicialis
VO EWG Nr. 2913/92 Art. 236 Abs. 1 Unterabsatz 1
- Europäischer Gerichtshof
Transport Maatschappij Traffic
Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben - Begriff "gesetzlich geschuldet"
- EU-Kommission
Transport Maatschappij Traffic
Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben - Begriff "gesetzlich geschuldet"
- EU-Kommission
Transport Maatschappij Traffic
Freier Warenverkehr , Zollunion
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage nach der Auslegung von Artikel 236 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Ablehnung eines Antrags auf Erstattung eines gezahlten Antidumpingzolls ; Auslegung des Begriffs "gesetzlich geschuldet" in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Transport Maatschappij Traffic
Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben - Begriff "gesetzlich geschuldet"
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 28. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Transport Maatschappij B.V. gegen Staatssecretaris van Economische Zaken
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 236, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 236
Entstehung; Zoll; Zollschuld - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven (Niederlande) - Auslegung von Artikel 236 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Voraussetzung für die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-247/04
- EuGH, 20.10.2005 - C-247/04
Papierfundstellen
- ZfZ 2005, 411
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 17.05.2022 - VII R 2/19
Zollwertermittlung - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen …
Rn. 24 a) Ein Abgabenbetrag ist i.S. von Art. 236 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK gesetzlich geschuldet, wenn eine Zollschuld unter den in Titel VII Kap. 2 ZK festgelegten Voraussetzungen entstanden ist und der Betrag dieser Abgaben durch Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß den Vorschriften des Titels II ZK bestimmt werden konnte (EuGH-Urteil Transport Maatschappij Traffic vom 20.10.2005 - C-247/04, EU:C:2005:628, Rz 29, ZfZ 2005, 411; vgl. auch EuGH-Urteil Road Air Logistics Customs vom 13.12.2007 - C-526/06, EU:C:2007:793, Rz 29, ZfZ 2008, 10). - EuGH, 28.01.2010 - C-264/08
Direct Parcel Distribution Belgium - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollschuld - …
Rn. 37 Zur Frage der Folgen eines Unterbleibens der buchmäßigen Erfassung der Zollschuld vor der Mitteilung von deren Betrag an den Zollschuldner hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Verstoß der Zollbehörden eines Mitgliedstaats gegen Art. 221 Abs. 1 des Zollkodex zwar der Erhebung des gesetzlich geschuldeten Zollbetrags oder der Erhebung von Verzugszinsen entgegenstehen kann, dass sich ein solcher Verstoß aber nicht auf die Existenz dieser Abgaben auswirkt (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Oktober 2005, Transport Maatschappij Traffic, C-247/04, Slg. 2005, I-9089, Randnr. 28).Rn. 40 Wie der Gerichtshof entschieden hat, bleibt der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben im Sinne von Art. 236 Abs. 1 Unterabs. 1 des Zollkodex "gesetzlich geschuldet", auch wenn er dem Zollschuldner nicht gemäß Art. 221 Abs. 1 des Zollkodex mitgeteilt wurde (Urteil Transport Maatschappij Traffic, Randnr. 29).
- BFH, 20.02.2024 - VII R 2/23
Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus der …
Der Betrag der Einfuhrabgaben bleibt daher im Sinne von Art. 236 Abs. 1 ZK auch dann gesetzlich geschuldet, wenn er dem Zollschuldner nicht gemäß Art. 221 Abs. 1 ZK mitgeteilt wurde (vgl. EuGH-Urteil vom 20.10.2005 - C-247/04, EU:C:2005:628, Rz 26 ff.).
- BFH, 13.12.2022 - VII R 13/20
Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus der …
Der Betrag der Einfuhrabgaben bleibt daher i.S. von Art. 236 Abs. 1 ZK auch dann gesetzlich geschuldet, wenn er dem Zollschuldner nicht gemäß Art. 221 Abs. 1 ZK mitgeteilt wurde (vgl. EuGH-Urteil Transport Maatschappij Traffic vom 20.10.2005 - C-247/04, EU:C:2005:628, Rz 26 ff., ZfZ 2005, 411). - EuGH, 13.12.2007 - C-526/06
Road Air Logistics Customs - Zollkodex der Gemeinschaften und …
Er stellt sich u. a. die Frage, ob im vorliegenden Fall die Rechtsprechung, wie sie dem Urteil vom 20. Oktober 2005, Transport Maatschappij Traffic (C-247/04, Slg. 2005, I-9089), zu entnehmen ist, anwendbar ist.Rn. 29 Gemäß der Rechtsprechung im Urteil Transport Maatschappij Traffic ist demnach in einer Situation, in der die Zollschuld gemäß Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex entstanden ist und der Betrag der Einfuhrabgaben anhand der für die betreffende Ware gemäß dem Zolltarif der Gemeinschaften geltenden Bemessungsgrundlagen bestimmt werden kann, dieser Betrag im Sinne von Art. 236 Abs. 1 des Zollkodex gesetzlich geschuldet, obwohl die nationalen Zollbehörden den Ort der Entstehung der Zollschuld nicht gemäß Art. 379 der Durchführungsverordnung bestimmt haben.
- FG Hamburg, 12.10.2016 - 4 K 160/14
Zollrecht: Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben - Reichweite der …
Mit dieser Feststellung wurde zugleich entschieden, dass die Voraussetzungen von Art. 236 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK nicht vorliegen, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einer Situation, in der die Zollschuld entstanden ist, dieser Betrag im Sinne von Art. 236 Abs. 1 ZK gesetzlich geschuldet ist (EuGH, Urt. v. 20.10.2005, C-247/04, Rn. 29;… Urt. v. 13.12.2007, C-526/06, Rn. 29). - Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19
Silcompa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …
{FN:56} Vgl. entsprechend zur Unterscheidung zwischen der Existenz einer Zollschuld und ihrer Beitreibung Urteil vom 20. Oktober 2005, Transport Maatschappij Traffic (C-247/04, EU:C:2005:628, Rn. 26 ff.). - FG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 11 K 73/19
Einfuhrabgaben: Erfolgloser Erstattungsantrag des Zollschuldners nach Art. 117 …
Rn. 40 Insofern ist das zur Vorgängervorschrift des Art. 117 Abs. 1 UZK - Art. 236 ZK - vorherrschende (weite) Verständnis, wonach es sich bei Art. 236 ZK um eine allgemeine - von der Mitteilung der Zollschuld unabhängige - Regelung für die Erstattung oder den Erlass von zu hoch bemessenen Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen handelte, auf die Neuregelung nicht übertragbar (in diesem Punkt nicht eindeutig: die von der Klägerin angeführte Kommentierung von Alexander in Witte, UZK, Art. 117 Rn. 8 "fehlende Mitteilung der Abgaben", wobei die dort in Bezug genommenen EuGH-Urteile vom 20. Oktober 2005 - C-247/04, Slg 2005, I-9089-9114 und vom 28. Januar 2010 - C-264/08, Slg 2010, I-731-755 noch zu Art. 236 ZK ergangen waren).
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