Rechtsprechung
| BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom - Unternehmensbegriff
- openjur.de
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom -- Unternehmensbegriff
- Bundesfinanzhof
StromStG § 2 Nr 4, StromStG § 5 Abs 1, StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 9 Abs 6, StromStV § 16 Abs 1, AO § 361 Abs 2, AO § 119 Abs 2 S 1, AO § 12, UStG § 2
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom -- Unternehmensbegriff - rechtsinformationen.bund.de
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom -- Unternehmensbegriff
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Nr 4 StromStG, § 5 Abs 1 StromStG, § 9 Abs 3 StromStG, § 9 Abs 4 StromStG, § 9 Abs 6 StromStG
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom -- Unternehmensbegriff - Betriebs-Berater
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom - Unternehmensbegriff
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromStG § 9 Abs. 3
Begriff der Verwendung zu eigenen betrieblichen Zwecken i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG - datenbank.nwb.de
Keine Stromsteuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom - Unternehmensbegriff
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.04.2012 - 4 K 2625/11
- BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Papierfundstellen
- BB 2014, 1429
- ZfZ 2014, 305
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.07.2004 - X R 24/03
Betriebseinnahmen - Beitragszuschuss zu Kranken- und Lebensversicherung
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Eine bloße Untätigkeit der Finanzbehörde schafft noch keinen Vertrauenstatbestand, der auf einen Verzicht der Finanzbehörde auf die Geltendmachung des Anspruchs schließen lassen könnte (…BFH-Entscheidungen vom 1. Dezember 2004 I B 163/04, I S 11/04, BFH/NV 2005, 895, und vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, 302, BStBl II 2004, 975). - BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten …
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Rn. 10 2. Wie der Senat entschieden hat, kommt eine Steuerentlastung in den Fällen nicht in Betracht, in denen ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteil vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 49). - BFH, 22.11.2011 - VII R 22/11
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein …
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Rn. 12 Da die Erlaubnis personen- bzw. unternehmensbezogen erteilt wird (Senatsurteil vom 22. November 2011 VII R 22/11, BFHE 235, 95, ZfZ 2012, 54), liegt eine zweckgerechte Verwendung des begünstigten Stroms nur dann vor, wenn dieser auch vom jeweiligen Erlaubnisinhaber verwendet und nicht an andere selbstständige Unternehmen i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG abgegeben wird.
- BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - …
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Ob darüber hinaus das an das FG gerichtete Schreiben des HZA vom 29. November 2011 der Klägerin übermittelt worden ist und in dem Hinweis "Die Vollziehung der noch streitigen drei Steuerbescheide ist ab Fälligkeit ausgesetzt." die Bekanntgabe der AdV gesehen werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Februar 2010 VII R 9/08, BFHE 229, 5, BStBl II 2011, 667), kann daher offen bleiben. - BFH, 01.12.2004 - I B 163/04
Verwirkung - überlange Verfahrensdauer
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Eine bloße Untätigkeit der Finanzbehörde schafft noch keinen Vertrauenstatbestand, der auf einen Verzicht der Finanzbehörde auf die Geltendmachung des Anspruchs schließen lassen könnte (BFH-Entscheidungen vom 1. Dezember 2004 I B 163/04, I S 11/04, BFH/NV 2005, 895, und vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, 302, BStBl II 2004, 975). - BFH, 27.09.1988 - VII R 181/85
Keine Gewährung der Zollpräferenz bei Nichtbeantwortung des Nachprüfungsersuchens
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Denn die Annahme einer Verwirkung setzt ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörde voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Betrachtung annehmen darf, die Behörde werde den Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406). - BFH, 01.12.2004 - I S 11/04
Überlange Dauer eines Einspruchsverfahrens als Grundlage der Verwirkung des …
Auszug aus BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Eine bloße Untätigkeit der Finanzbehörde schafft noch keinen Vertrauenstatbestand, der auf einen Verzicht der Finanzbehörde auf die Geltendmachung des Anspruchs schließen lassen könnte (BFH-Entscheidungen vom 1. Dezember 2004 I B 163/04, I S 11/04, BFH/NV 2005, 895, und vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, 302, BStBl II 2004, 975).
- FG Hessen, 05.11.2024 - 7 K 217/20 Eine zweckgerechte Verwendung des begünstigten Stroms liege nur dann vor, wenn dieser auch vom jeweiligen Erlaubnisinhaber verwendet und nicht an andere selbstständige Unternehmen im Sinne des § 2 Nr. 4 StromStG abgegeben werde (BFH, Urteil vom 18.03.2014, VII R 12/13, Rn. 12).
Davon ausgehend hat der BFH eine Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken in Konstellationen verneint, in denen ein Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, die in ihrem Auftrag Teile der Produktion übernommen haben (BFH, Urteil vom 18.03.2014, VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, juris Rn. 8 ff.).
Diesbezüglich kann eine selbstständige Tätigkeit des Werkunternehmers einem Auftraggeber stromsteuerrechtlich nicht zugerechnet werden, wobei es insbesondere weder auf die Art und das Ausmaß der Einbindung des Auftragnehmers in den Produktionsablauf noch auf die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Werkvertrages ankommt (BFH, Urteil vom 18.03.2014, a. a. O., juris Rn. 10).
(b) Auch das Vorhandensein eines rechtlichen Beherrschungsverhältnisses aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung der Klägerin an der B ist für die Beurteilung der übergegangenen Weisungsbefugnis unerheblich (BFH, Urteil vom 18.03.2014, a. a. O., Rn. 10 f.).
Die Erlaubnis wird jeweils personenbezogen erteilt (BFH, Urteil vom 18.03.2014, a. a. O., juris Rn. 12;… Möhlenkamp, in Milewski/Möhlenkamp, a. a. O., § 9 Rn. 80;… Schröer-Schallenberg, in: Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, a. a. O., § 9 Rn. 124 f.).
Eine zweckgerechte Verwendung des begünstigten Stroms liegt nur dann vor, wenn dieser auch vom jeweiligen Erlaubnisinhaber verwendet und nicht an andere selbstständige Unternehmen abgegeben wird (BFH, Urteil vom 18.03.2014, a. a. O., juris Rn. 12).
(b) Von diesen Grundsätzen ausgehend hat es der BFH - unter Geltung des Erlaubnisvorbehalts im Rahmen des § 9 Abs. 3 StromStG a. F. - als begünstigungsschädlich erachtet, dass ein prinzipiell nach § 9 Abs. 3 StromStG a. F. begünstigtes Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, welches Inhaber einer Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 S. 1 StromStG war, steuerbegünstigt bezogenen Strom an ein von ihm gesellschaftsrechtlich beherrschtes Unternehmen weiterleitet, das seinerseits zwar auch ein prinzipiell steuerbegünstigtes Unternehmen im Sinne des § 9 Abs. 3 StromStG a. F. darstellte, nicht aber über eine entsprechende Erlaubnis verfügte (BFH, Urteil vom 18.03.2014, a. a. O., juris Rn. 10 ff.).
- BFH, 27.04.2016 - X R 1/15
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines …
Rn. 28 b) Auch nach Ergehen der Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den EGMR, die letztlich zum Erlass des ÜberlVfRSchG geführt haben, hat der BFH an der dargestellten Rechtsprechung festgehalten, wonach eine überlange Verfahrensdauer nicht zur Verwirkung materieller Steueransprüche führt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2011 I B 9/11, BFH/NV 2011, 2011, Rz 14 ff., …und vom 30. August 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 180, Rz 17, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 21. Mai 2013 1 BvR 2473/12;… BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2013 III B 147/12, BFH/NV 2014, 358, Rz 3, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 30. September 2015 2 BvR 1071/14; BFH-Urteil vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, Rz 14;… BFH-Beschluss vom 21. Januar 2015 VIII B 112/13, BFH/NV 2015, 800, Rz 6; ebenso FG Münster, Urteil vom 27. August 2014 13 K 4136/11 E, EFG 2014, 2031, unter II., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch den nicht veröffentlichten BFH-Beschluss vom 18. Februar 2015 IX B 117/14; Claßen, EFG 2014, 2036). - BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17
Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht …
Dem entsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteile vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26, und vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305).Das gilt auch, wenn es sich --wie vorliegend-- um verbundene Unternehmen handelt (Urteil des Bundesfinanzhofs in BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305).
- BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG
Rn. 31 (1) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteile vom 25.09.2013 - VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26, und vom 18.03.2014 - VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305). - FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
Die genannte Auffassung zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG fußt auf der ständigen Rechtsprechung zur Person des Begünstigten der Steuerbegünstigung für die UdPG nach § 9b i.V.m. § 2 Nr. 3, 4 StromStG (…siehe etwa BFH, Urteile vom 25. September 2013, VII R 64/11, BFH/NV 2014, 108, juris Rn. 11 ff.; vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV, 2014, 1093, juris Rn. 10 ff.;… vom 24. April 2018, VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 14 ff.; vom 26. September 2017, VII R 27/16, n.v.;… Beschlüsse vom 21. August 2014, VII R 11/13, BFH/NV 2015, 6, juris Rn. 9 ff.;… vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 21 ff.). - FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
Rn. 65 Die genannte Auffassung zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG fußt auf der ständigen Rechtsprechung zur Person des Begünstigten der Steuerbegünstigung für die UdPG nach § 9b i.V.m. § 2 Nr. 3, 4 StromStG (…siehe etwa BFH, Urteile vom 25. September 2013, VII R 64/11, BFH/NV 2014, 108, juris Rn. 11 ff.; vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV, 2014, 1093, juris Rn. 10 ff.;… vom 24. April 2018, VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 14 ff.; vom 26. September 2017, VII R 27/16, n.v.;… Beschlüsse vom 21. August 2014, VII R 11/13, BFH/NV 2015, 6, juris Rn. 9 ff.;… vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 21 ff.). - BFH, 21.08.2014 - VII R 11/13
Stromsteuer: Großbäckerei steht keine Steuerbegünstigung für rechtlich …
Ausgeschlossen ist auch die Begünstigung rechtlich selbständiger Gesellschaften, die als beherrschte Tochterunternehmen die ihr von der Muttergesellschaft übertragene Fertigung bestimmter Produkte übernehmen, ohne jedoch über eine eigene stromsteuerrechtliche Erlaubnis zu verfügen (Senatsurteil vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093). - FG Düsseldorf, 03.05.2017 - 4 K 1995/16
Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerentlastung nach dem …
Da die Arbeitnehmer der AP GmbH die Verpackungsmittel hergestellt haben, ist der Herstellungsprozess mithin dieser Gesellschaft und nicht der Klägerin zuzurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093). - BFH, 20.03.2025 - III R 19/23
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
Rn. 17 Die AdV erfolgt, wenn sie gemäß § 361 Abs. 2 AO durch die Finanzbehörde gewährt wird, durch einen Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 AO), der in jeder der in § 119 Abs. 2 Satz 1 AO genannten Formen ergehen kann (BFH-Urteil vom 18.03.2014 - VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, Rz 13) und zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe bedarf (…§ 122 AO, vgl. BFH-Urteil vom 24.04.1996 - II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, unter II.2.a). - FG Hamburg, 02.06.2022 - 4 K 65/19
Stromsteuer und Energiesteuer: Rückforderung von Steuerentlastungen und …
Solche Befugnisse führen indes nach der BFH-Rechtsprechung zu § 9b StromStG gerade nicht zur eine Begünstigteneigenschaft begründenden Sachherrschaft des Betriebsinhabers, und zwar nach der BFH-Rechtsprechung so weitgehend, dass es auf die Art und das Ausmaß der Einbindung des Auftragnehmers in den Produktionsablauf nicht ankommt (vgl. BFH, Urteil vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, Rn. 10). - FG Düsseldorf, 02.10.2019 - 4 K 1713/18
Antragsbefugnis für Stromsteuerentlastung: Entlastungsberechtigung bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
Einheitliches Vertragswerk gemeinsames Hinwirken der auf der Veräußererseite …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 3 LB 536/18
Aufhebung eines bestandskräftigen gewerbesteuerrechtlichen Bescheides und eines …
- FG Düsseldorf, 28.07.2021 - 4 K 3247/19
Entnahme des verwendeten Stroms von dem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes …
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