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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19484
OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,19484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,19484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 1 U 32/12 (https://dejure.org/2012,19484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 287 ZPO
    Schmerzensgeld und Verdienstausfallersatz für nach Unfalltod der Tochter psychisch erkrankte Mutter

  • verkehrslexikon.de

    Eine infolge Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankte Mutter hat gegen den verkehrswidrig handelnden Unfallverursacher einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz ihres unfallbedingten Verdienstausfalls

  • rabüro.de

    Zur Bemessung des Angehörigenschmerzensgeldes

  • RA Kotz

    Unfalltod naher Angehöriger - Schmerzensgeld und Verdienstausfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; ZPO § 287
    Ansprüche der infolge Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankten Mutter gegen den Unfallverursacher; Höhe des Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ansprüche der infolge Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankten Mutter gegen den Unfallverursacher; Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angehörigenschmerzensgeld nach Unfalltod des Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter bei Verkehrsunfall getötet - Verkehrsrowdy muss der psychisch erkrankten Mutter Schmerzensgeld zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufgrund des Unfalltods der Tochter psychisch erkrankte Mutter hat Anspruch auf maximal 15.000 Euro Schmerzensgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Angehörige eines Verkehrsunfallopfers - Wann haben sie Anspruch auf Schadensersatz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schockschadenersatz bei Verletzung oder Tötung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    Rn. 12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    Rn. 12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • BGH, 13.01.1976 - VI ZR 58/74

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    Rn. 12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung durch bei Nässe zu glattem Straßenbelag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12
    Rn. 12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • LG Limburg, 22.03.2019 - 2 O 177/18

    Verkehrsunfall - Tötung eines anderen Geschädigten

    Eine solche Beziehung nimmt der Bundesgerichtshof nur bei einem äußerst engen verwandtschaftlichen Verhältnis an (…BGH, Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BeckRS 2009, 20953: Ehemann; BGH, NJW 1976, 673: Ehefrau; BGH, NJW 1984, 1405: Ehemann; BGH, NJW 1989, 2317: Sohn; BGH…, Urteil vom 18.06.2006 - X ZR 142/05, Rn. 33, juris: Eltern und Brüder; BGH, NJW-RR 2013, 140: Kind;… BGH, NJW 2015, 1451 Rn. 7: Ehefrau).
  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht …

    Rn. 32 Die Kammer hält daher insgesamt ein Schmerzensgeld von 3.000,- EUR für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. auch OLG Frankfurt, Zfs 2013, 202: 15.000,- EUR für Todesnachricht bzgl. Tochter bei psychisch schwer erkrankter Mutter; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 456: 3.000,- bei Todesnachricht bzgl. getrennt lebender Ehefrau mit mittelgradiger depressiver Episode; OLG Frankfurt, Zfs 2004, 452: 2.500 bis 5.000,- EUR für Schock wegen Tötung der Kindesmutter; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 1998, 353: 5.000,- DM für Todesnachricht bzgl. Kind).
  • LG Köln, 29.06.2016 - 25 O 424/10

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung vor und während …

    Rn. 48 Bei einer vergleichenden Einordnung in Fälle mit ähnlichen psychischen Folgen ergangener Rechtsprechung zur Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht sowohl eine Entscheidung aus dem Jahr 2010 (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1161/06, zitiert nach juris: 10.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung als zurechenbare Folge eines tätlichen Angriffs), eine aus dem Jahr 2012 (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2012, Az. 1 U 32/12, zitiert nach juris, Rn. 14: 15.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung aufgrund des Verlusts eines Kindes durch einen Verkehrsunfall) als auch eine aus dem Jahr 2013 (OLG Köln, Urteil vom 03.12.2013, Az. 15 U 191/09, zitiert nach juris: 20.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung in Form einer Magersucht als Folge einer Verletzung ihres Sohnes durch einen Verkehrsunfall) berücksichtigt.
  • LG Aurich, 13.06.2023 - 5 O 1353/19

    Arzthaftung

    Nach Abwägung dieser Umstände, in Anbetracht ähnlicher Entscheidungen (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2013, 140 (141)) sowie der oben genannten Grundsätze zur Berechnung von Hinterbliebenengeld erscheint der Kammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 EUR als angemessen.
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