Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Qualitative Anforderungen an eine Reparatur in Eigenregie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249 ff.
Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 249
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallbedingter Kraftfahrzeugschaden; Eigenreparatur; Reparaturkosten-Gutachtenbasis; Integritätszuschlag; Wiederbeschaffungswert; Reparaturergebnis; Einschätzung des Integritätsinteresses
Papierfundstellen
- NZV 1995, 232
- r+s 1995, 416
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Dies gebiete das sich aus § 249 Satz 2 BGB a.F. ergebende Wirtschaftlichkeitspostulat und das schadensrechtliche Bereicherungsverbot, weil der Restwert des Fahrzeuges trotz des Schadens im Vermögen des Geschädigten verbleibe (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 465; OLG München, ZfS 1991, 303; bisher OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; OLG Saarbrücken, MDR 1998, 1346; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 697; OLG Hamm, VersR 2000, 1122; OLG Köln, ZfS 2002, 74; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2002, 81). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - …
Dabei hat er im Einklang mit der überwiegenden Meinung nicht danach unterschieden, ob die geschätzten Reparaturkosten einschließlich Minderwert über oder unter dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert liegen (Senat, NZV 1995, 232; NZV 1996; 279). - OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …
In einer Reihe von Entscheidungen hat er zu dieser Thematik Stellung genommen (vgl. NJW 1989, 1041; NZV 1995, 232 = r +s 1995, 416 = OLGR 1995, 120; NZV 1996, 279 = r+s 1996, 182; NZV 1997, 355 = r+s 1997, 286).
- OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Integritätszuschlag bei Eigenreparatur
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1995, 232 f.) soll eine fachgerechte Wiederherstellung nur vorliegen, wenn ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.Nimmt man all dies zusammen, ist nach Auffassung des Senats vorliegend das Reparaturergebnis zu beanstanden, auch wenn es eine Frage des Einzelfalls ist, ob und ggf. welche Reparaturdefizite der Gewährung des Integritätszuschlags entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 232 f.).
- LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …
Rn. 72 Wird dagegen - in Abgrenzung dazu - durch die Reparatur nur eine Teil-, Einfach- oder Billigreparatur durchgeführt, durch die zwar die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit, nicht aber der frühere Zustand des Fahrzeuges oder ein damit vergleichbarer Zustand wiederhergestellt wird, oder verbleiben nach einer an sich ordnungsgemäßen Reparatur noch nicht unerhebliche Reparaturdefizite, so bleibt es dabei, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit - ggf. also trotz durchgeführter Reparatur auf der Basis des Ersatzbeschaffungsaufwandes - ermittelt wird (vgl.: Urteile der Kammer vom 1.8.95 - Az. 9 S 162/95 - und vom 10.6.97 -AZ.9 S 66/97 - und vom 2.9.97 - Az. 9 S 125/97; OLG Hamm NZV 1993, 432(433) = DAR 1994, 24 ff und r + s 1996, 100(101); OLG Hamm NZV 2002, 272(273); OLG Düsseldorf NZV 1994, 279 ff und NZV 1995, 232 ff = r + s 1995, 416 ff und NZV 1996, 279 ff = VersR 1996, 904 ff und NZV 1997, 355(356) = r+s 1997, 286; NZV 2001, 475 = DAR 2001, 499; OLG Schleswig r + s 1997, 461(462); OLG Oldenburg NZV 2000, 469; OLG Dresden DAR 1996, 54; OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff ). - OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01
PKW-Reparatur; Toleranzgrenze; Reparaturaufwand; Herstellungsaufwand; …
Diese Abrechnung auf Reparaturkostenbasis gilt aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweist, daß der Schaden auf diese Weise voll beseitigt ist, d.h. daß die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist (BGH VersR 92, 710 mit Anmerkung Lemke in r+s 92, 234; Hamm (9. Senat) r+s 96, 100; Düsseldorf r+s 95, 416; Karlsruhe MDR 2000, 697). - OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96 In welchem Maße Abweichungen hingenommen werden können, hängt zum einen von der kraftfahrttechnischen Würdigung des Reparaturergebnisses, zum anderen vom Alter und der bisherigen Lautleistung des Unfallfahrzeuges ab (im Anschluß an Senat, Urteil v. 28.12.1994, NZV 95, 232 = r+s 1995, 416 = SP 1995, 246; Senat, Urteil v. 12.02.1996, NZV 96, 279 = VersR 1996, 904 = r+s 1996, 182 = SP 1996, 249).«.
- OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Zur Begrenzung des Schadensersatzanspruches beim Kfz-Schaden auf den …
Seine abweichende (strengere) Auffassung in den Urteilen vom 28.12.1994, NZV 1995, 232 und vom 10.03.1997 (NZV 1997, 355) gibt der Senat auf. - OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95
Reparaturkostenbasis mit Integritätszuschlag Voraussetzungen: fachgerechte …
In einem solchen Fall ist bei dem Vergleich der gutachterlich geschätzten (fiktiven) Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert der Restwert zu Lasten des Geschädigten zu berücksichtigen (Ergänzung zu Senat vom 28.12.1994 - 1 U 263/93 - NZV 95, 232). - OLG Düsseldorf, 22.07.2002 - 1 U 230/01
Abrechnung eines Fahrzeugschadens bei Interesse am Erhalt und der Weiternutzung …
Eine "Teilreparatur" oder "Billigreparatur" reicht in diesem Zusammenhang nicht (Senat…, Urteil vom 25. April 2001, Aktenzeichen 1 U 9/00 a.a.O. mit Hinweis auf Senat NJW 1989, 1041; NZV 1995, 232; NZV 1996, 279 sowie NZV 1997, 355; OLG Düsseldorf, 15. Zivilsenat, OLGR-Düsseldorf 1994, 192; OLG Schleswig VersR 1999, 202). - OLG Hamm, 26.05.1997 - 6 U 44/97
- OLG Karlsruhe, 29.04.1999 - 19 U 268/97
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf …
- LG Bonn, 07.07.1999 - 2 S 29/99
Wiederbeschaffungswert als Obergrenze des erstattungsfähigen Reparaturschadens; …
- AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99
Konkret angefallener Schadensersatz in Form des Reparaturaufwandes
- LG Osnabrück, 14.11.2004 - 18 O 469/04
Werbung im geschäftliche Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit einem Gutschein …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1; StVZO § 32 Abs. 1 Nr. 2
Verkehrssicherungspflicht bei baustellenbedingter Verlegung der Streckenführung unter eine Freileitung der Straßenbeleuchtung - Verkehrssicherungspflicht; Freileitung; Durchfahrthöhe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauunternehmer; Baustellenbereich; Verkehrssicherheit; Maßnahmen zur Gefahrenabwehr; Haftung des Straßenbaulastträgers; Verlegung der Streckenführung; Luftraum; Freiliegende Lichtleitungen
Papierfundstellen
- MDR 1995, 271
- NZV 1995, 22
- VersR 1995, 720
- r+s 1995, 416 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1982 - III ZR 58/80
Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Land, das beauftragte …
Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
Damit soll nur eine zusätzliche Verantwortung neben der des sonst Pflichtigen begründet werden (vgl. BGH VersR 1982, 576 = NJW 1982, 2187), so dass neben die Verkehrssicherungspflicht des Wegeunterhaltungspflichtigen eine zur gesamtschuldnerischen Haftung führende Sicherungspflicht des Bauunternehmers treten kann, wenn dieser bei seinen Bauarbeiten Gefahrenquellen für den öffentlichen Verkehr geschaffen hat, ohne die zur Abwendung dieser Gefahren notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. OLG Koblenz VersR 1972, 1130). - BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64
Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer …
Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
Sie bedeutet, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen hat (vgl. BGH NJW 1966, 1456, 1457). - OLG Köln, 07.03.1990 - 13 U 245/89
Bauunternehmer; Straßenbaulastträger; Beschilderung des Baustellenbereichs; …
Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
Allerdings traf die Beklagte als Baunternehmerin für den Baustellenbereich grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht und zwar solange sie die Bauarbeiten ausführte und damit - bis zur Räumung der Baustelle - tatsächlich in der Lage war, die zur Behebung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 335 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 15o7; LG Aachen VersR 1992, 1242, 1243). - LG Aachen, 02.10.1991 - 4 O 168/90
Neu eingerichtete Mittelinsel auf einer Straße ist zu sichern
Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
Allerdings traf die Beklagte als Baunternehmerin für den Baustellenbereich grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht und zwar solange sie die Bauarbeiten ausführte und damit - bis zur Räumung der Baustelle - tatsächlich in der Lage war, die zur Behebung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 335 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 15o7; LG Aachen VersR 1992, 1242, 1243). - OLG Koblenz, 25.04.1972 - 6 U 613/71
Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
Damit soll nur eine zusätzliche Verantwortung neben der des sonst Pflichtigen begründet werden (vgl. BGH VersR 1982, 576 = NJW 1982, 2187), so dass neben die Verkehrssicherungspflicht des Wegeunterhaltungspflichtigen eine zur gesamtschuldnerischen Haftung führende Sicherungspflicht des Bauunternehmers treten kann, wenn dieser bei seinen Bauarbeiten Gefahrenquellen für den öffentlichen Verkehr geschaffen hat, ohne die zur Abwendung dieser Gefahren notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. OLG Koblenz VersR 1972, 1130).
- OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14
Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene …
Die Verkehrssicherungspflicht der Beklagten zu 3) tritt damit neben diejenige des Beklagten zu 1) (OLG Köln, Urt. v. 20.05.1994, 19 U 225/93, juris Rn. 3;… MüKOBGB/Wagner, 7. A. 2017, § 823 Rn. 557, 462). - OLG Hamm, 08.02.2001 - 27 U 146/00
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers bei Abbruch einer …
Die Beklagte war zur Verkehrssicherung der Baustelle in eigener Verantwortung verpflichtet, weil ihr die Verkehrssicherungspflicht vom Wasser- und Schiffahrtsamt D übertragen worden war und ihre Verantwortlichkeiten neben die grundsätzlich weiter bestehende Verkehrssicherungspflicht der Stadt als Straßenbaulastträger trat (BGH VersR 1982, 576; OLG Köln NZV 1995, 22). - AG Brandenburg, 24.06.2025 - 30 C 86/22
Schadensersatz bei Stromleitung: Lohnunternehmen muss für Feldhäcksler-Unfall …
Die Beklagte traf als Tätige in dem Bereich dieser Strom-Freileitung somit grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht, und zwar solange sie die Feldarbeiten unter Verwendung des großen und schweren Arbeitsgeräts (Feldhäcksler vom Typ Krone BIG X 780 und Häckselwagen vom Typ Krone TX 560) in der Nähe dieser Freileitung ausführte und damit in der Lage war, die zur Vermeidung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen (BGH, Urteil vom 20.12.2005, Az.: VI ZR 33/05; OLG Naumburg, Urteil vom 25.09.2014, Az.: 2 U 27/14; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2006, Az.: 8 U 181/05; OLG Koblenz, Urteil vom 13.09.2001, Az.: 5 U 1377/00; OLG Köln, Urteil vom 20.05.1994, Az.: 19 U 225/93; OLG Köln, Urteil vom 20.12.1991, Az.: 19 U 98/91; OLG Hamm, Urteil vom 25.06.1987, Az.: 6 U 436/86; LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.02.2014, Az.: 4 O 243/12; LG Aachen, Urteil vom 02.10.1991, Az.: 4 O 168/90; AG Walsrode, Urteil vom 08.05.2008, Az.: 7 C 702/07).
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