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   LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13   

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https://dejure.org/2014,12892
LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13 (https://dejure.org/2014,12892)
LG Kiel, Entscheidung vom 07.05.2014 - 5 O 138/13 (https://dejure.org/2014,12892)
LG Kiel, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 5 O 138/13 (https://dejure.org/2014,12892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 818 BGB, § 5a Abs 2 S 1 VVG
    Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien einschließlich gezogener Nutzungen nach Ausübung des Widerspruchsrechts, Ordnungsgemäßheit der Belehrung über das Widerspruchsrecht, Beginn der Verjährung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung der gezahlten Prämien nach Widerspruch gegen das Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrags

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung der gezahlten Prämien nach Widerspruch gegen das Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung der gezahlten Prämien nach Widerspruch gegen das Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrags

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung der gezahlten Prämien nach Widerspruch gegen das Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrags

Papierfundstellen

  • r+s 2014, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Allerdings ist diese Bestimmung richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie jedenfalls auf Lebensversicherungsverträge keine Anwendung findet (so auch OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014 - 8 U 192/13 -, juris).

    Das Gericht folgt vielmehr der Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 27.02.2014 - 8 U 192/13 -, juris), das eine richtlinienkonforme Auslegung ebenfalls für möglich und zulässig hält.

    Ohnehin fehlt es aber an dem für eine Verwirkung erforderlichen Umstandsmoment (so auch OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014 - 8 U 192/13 -, juris).

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 74/00

    Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit eines gerichtlichen Geständnisses

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Ungeachtet des bereits im Termin erteilten Hinweises entfällt die dem Gericht gem. § 139 Abs. 1 und 2 ZPO obliegende Hinweispflicht dann, wenn schon der Prozessgegner die anwaltlich vertretene Partei konkret auf Mängel ihres Vortrags hingewiesen hat (BGH NJW 2001, 2550 f.).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 163/07

    Voraussetzungen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Allerdings obliegt dem Prozessgegner eine sogenannte sekundäre Behauptungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW-RR 2009, 1142 ff.).
  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Der Versicherer erbringt mit der Gefahrtragung ebenso wenig eine abrechenbare Leistung wie der Bürge bis zum Eintritt des Haftungsfalls (OLG Nürnberg VersR 2000, 437 ff.).
  • OLG München, 26.10.2011 - 25 U 5425/10

    Widerruf des Abschlusses eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Insofern folgt das Gericht der vorzugswürdigen Geldleistungstheorie, der zufolge der Versicherer dem Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers nicht entgegenhalten kann, dass er dem Versicherungsnehmer zeitweise eine von diesem auszugleichende Leistung (Gefahrtragung, Geschäftsbesorgung) erbracht habe (Prölls, a.a.O.; OLG Nürnberg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 26.10.2011 - 25 U 5425/10 -, juris).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Der BGH (NJW 2009, 427 ff.) hat bereits festgestellt, dass eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion dann in Betracht kommt, wenn sich eine planwidrige Unvollständigkeit daraus ergibt, dass der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich seine Absicht bekundet hat, eine richtlinienkonforme Regelung zu schaffen, die Annahme des Gesetzgebers, die Regelung sei richtlinienkonform, aber fehlerhaft ist.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2013 entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung (Richtlinie 90/619/EWG)in der durch die Richtlinie 92/96/EWG am 10.11.1992 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 31 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (Richtlinie 92/96/EWG) dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung wie der des § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. entgegensteht, nach der ein Rücktrittsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt, wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Rücktritt belehrt worden ist (EuGH NJW 2014, 452 ff.).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Der BGH (VersR 2004, 497 ff.) hat entschieden, dass die drucktechnisch deutliche Form der Belehrung nicht gewahrt ist, wenn die Belehrung im Konvolut der übersandten Vertragsunterlagen nahezu untergeht, weil sie dem Verbraucher weder gesondert präsentiert noch drucktechnisch so stark hervorgehoben wird, dass sie ihm beim Durchblättern von 8 Seiten, aus denen allein der Versicherungsschein und seine Anlage bestanden, nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit suchte.
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Allerdings findet die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege zugleich ihre Grenzen an dem nach innerstaatlicher Rechtstradition methodisch Erlaubten, etwa einer Auslegung contra legem (BVerfG NJW 2012, 669 ff.).
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus LG Kiel, 07.05.2014 - 5 O 138/13
    Auch der BGH hat in seiner Vorlageentscheidung an den EuGH (VersR 2012, 608 ff.) ausgeführt, dass Sinn und Zweck der Informationspflicht in Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 92/96/EWG sowie die wirksame Gewährleistung des Rücktrittsrechts nach Art. 15 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 90/619/EWG eine Auslegung rechtfertigen können, dass ein Vertrag nicht ohne Information und Belehrung des Versicherungsnehmers zustande kommen darf und das in § 5 a VVG a.F. vorgesehene Widerspruchsrecht zeitlich unbegrenzt bleiben muss.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

  • OLG Brandenburg, 21.12.2012 - 11 U 40/12

    Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beitragsrückzahlung

  • LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13

    Rückerstattung und Verzinsung von geleisteten Beiträgen für eine

  • OLG Karlsruhe, 02.10.2012 - 12 U 54/12

    Versicherungsunterlagen - Anforderungen an den Nachweis des Zugangs

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    aa) In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte bereicherungsrechtliche Anspruch bereits mit jeder einzelnen Zahlung entstanden ist (so LG Wiesbaden, Urteil vom 23. Dezember 2014 - 7 S 14/14, nicht veröffentlicht, S. 5 f.; LG Heidelberg, Urteile vom 25. September 2014 - 1 S 15/13, juris Rn. 43; 1 S 8/14, juris Rn. 44; LG Aurich, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 O 1164/12, nicht veröffentlicht, unter III 3; Armbrüster, NJW 2014, 497, 498 und VersR 2012, 513, 522; Heyers, NJW 2014, 2619, 2622; Jacob, jurisPR-VersR 8/2014 Anm. 2 unter D) oder erst mit der Ausübung des Widerspruchsrechts (so OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 7 U 54/14, juris Rn. 125; OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 12. September 2014 - I-4 U 116/13, nicht veröffentlicht, unter I 1; OLG Köln, Urteil vom 5. September 2014 - 20 U 88/14, juris Rn. 38; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 1. Dezember 2014 - 16 S 240/12, nicht veröffentlicht, unter II 3; LG Kiel r+s 2014, 446 Rn. 41; Koch, LMK 2014, 359159 unter 2; Reiff, r+s 2015, 105, 114).
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