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   BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99   

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https://dejure.org/1999,3929
BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99 (https://dejure.org/1999,3929)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1999 - 1 StR 340/99 (https://dejure.org/1999,3929)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 340/99 (https://dejure.org/1999,3929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 56 Abs. 2 StGB
    Untreue; Betrug; Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Untreue - Freispruch - Bemessung der Einzelstrafen - Strafzumessung - Anordnung der Strafaussetzung

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2, Abs. 3
    Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

Papierfundstellen

  • wistra 2000, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
    Eine darüber hinausgehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt - GS - 34, 345, 349).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
    Auch stehen die Darlegungen der Strafkammer im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nebenfolge der Beendigung des Beamtenverhältnisses und des Verlustes der Pensionsansprüche sowohl bei der Festsetzung der schuldangemessenen Strafe (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m. w. Nachw.) als auch bei der Beantwortung der Frage, ob besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 2).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angeführten Milderungsgründe, insbesondere bei Beachtung der persönlichen Folgen der Verurteilung für den Angeklagten und von ihm bereits erbrachter Wiedergutmachungsleistungen, ist auszuschließen, daß die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und es von der Allgemeinheit bei Kenntnis der Sachlage als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird, daß die Vollstreckung der Strafe im vorliegenden Fall zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
    Auch stehen die Darlegungen der Strafkammer im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nebenfolge der Beendigung des Beamtenverhältnisses und des Verlustes der Pensionsansprüche sowohl bei der Festsetzung der schuldangemessenen Strafe (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m. w. Nachw.) als auch bei der Beantwortung der Frage, ob besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 2).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angeführten Milderungsgründe, insbesondere bei Beachtung der persönlichen Folgen der Taten für den Angeklagten u.a. durch den Verlust seines Unternehmens, ist die Annahme der Kammer hinzunehmen, die Rechtstreue der Bevölkerung werde nicht ernsthaft beeinträchtigt und es werde von der Allgemeinheit bei Kenntnis der festgestellten Sachlage, die sich wesentlich von der in der öffentlichen Berichterstattung unterscheidet, nicht als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen, dass die Vollstreckung der Strafe im vorliegenden Fall zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. BGH wistra 2000, 96).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung ist insbesondere dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).
  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00

    Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose;

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr ist zur Verteidigung der Rechtsordnung allerdings nur dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    Zur Anwendung oder jedenfalls der Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB mußte sich das Landgericht nicht gedrängt sehen (vgl. BGH wistra 2000, 96).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

    d) Ergänzend ist anzumerken, dass angesichts der oben beschriebenen Vorstrafen auch die Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB eine Aussetzung der erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BHG wistra 2000, 96 f.; BGH NStZ 1985, 165; BGH NStZ 2018, 29).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    d) Ergänzend ist anzumerken, dass angesichts der oben beschriebenen Vorstrafen auch die Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB eine Aussetzung der erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BHG wistra 2000, 96 f.; BGH NStZ 1985, 165 ; BGH NStZ 2018, 29 ).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

    Am Rande sei bemerkt, dass sich das Berufungsgericht - wie von der Staatsanwaltschaft zutreffend beanstandet - nicht hinreichend mit den strafrechtlichen Vorbelastungen und auch nicht mit § 56 Abs. 3 StGB auseinandergesetzt hat (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BHG wistra 2000, 96 f.; BGH NStZ 1985, 165; BGH NStZ 2018, 29); für die Prognoseentscheidung nicht uninteressant könnte auch die Frage sein, in welchem Zusammenhang das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einer Autobahn festgestellt worden war.
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