Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09   

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https://dejure.org/2010,2970
BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09 (https://dejure.org/2010,2970)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 StR 573/09 (https://dejure.org/2010,2970)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09 (https://dejure.org/2010,2970)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136a StPO, § 261 StPO, § 7 KonsG, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verwertbarkeit von Äußerungen des deutschen Beschuldigten in ausländischer Haft im Rahmen eines Gesprächs mit einem deutschen Konsularbeamten nach Misshandlungen durch die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gespräch eines Konsularbeamten mit einem in ausländischer Haft befindlichen deutschen Beschuldigten in Erfüllung seiner Hilfspflicht als Vernehmung i.S.d. Strafprozessordnung (StPO); Verwertbarkeit von Äußerungen des Beschuldigten i.R.e. Gesprächs mit einem Konsulbeamten ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verwertbarkeit von Äußerungen des deutschen Beschuldigten in ausländischer Haft im Rahmen eines Gesprächs mit einem deutschen Konsularbeamten nach Misshandlungen durch die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verwertbarkeit von Äußerungen des deutschen Beschuldigten in ausländischer Haft im Rahmen eines Gesprächs mit einem deutschen Konsularbeamten nach Misshandlungen durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gespräch eines Konsularbeamten mit einem in ausländischer Haft befindlichen deutschen Beschuldigten in Erfüllung seiner Hilfspflicht als Vernehmung i.S.d. Strafprozessordnung ( StPO ); Verwertbarkeit von Äußerungen des Beschuldigten i.R.e. Gesprächs mit einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitglied von Al Qaida rechtskräftig

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Verurteilung gegen deutsches Al Qaida-Mitglied rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das "entspannte” Gespräch mit dem Konsularbeamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Folterhaft und die deutsche Botschaft

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverwertungsverbote und Fernwirkung (Prof. Dr. Michael Heghmünns; ZIS 2011, 98)

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die »Angriffsrichtung« des Widerspruchs (StV 2011, 635-637)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertbarkeit von Angaben aus dem Gespräch mit einem Konsularbeamten nach vorangegangener Misshandlungen in ausländischer Haft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 314
  • NJW 2011, 1523
  • StV 2011, 334
  • wistra 2011, 113
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 01.06.2010 - 22978/05

    Gäfgen - Folter bei polizeilicher Vernehmung; Kindesentführung; Geständnis trotz

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09
    Gleiches gilt bei Berücksichtigung der Verpflichtung aus Art. 3 EMRK, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf (vgl. EGMR, Urteil vom 1. Juni 2010 - Nr. 22978/05, NJW 2010, 3145, Rn. 87 ff., 92).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09
    Der Senat kann erneut offen lassen, ob er an diese - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen gebunden (vgl. insoweit schon BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 = NJW 2009, 3448, Rn. 73) oder insoweit zu eigener Prüfung im Freibeweisverfahren berufen ist (im letzteren Sinn BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09
    Der Senat kann erneut offen lassen, ob er an diese - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen gebunden (vgl. insoweit schon BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 = NJW 2009, 3448, Rn. 73) oder insoweit zu eigener Prüfung im Freibeweisverfahren berufen ist (im letzteren Sinn BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09
    Weder ist der Wortlaut im Sinne einer Fernwirkung auszulegen, noch ist eine entsprechende Praxis der Vertragsstaaten erkennbar, so dass insoweit eine Fernwirkung des Verwertungsverbotes der unter Einsatz unzulässiger Vernehmungsmethoden erlangten Aussage nicht als elementares rechtsstaatliches Gebot des deutschen Strafverfahrensrechts angesehen werden kann (BVerfG [Kammer] Beschluss vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96, StV 1997, 361).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Im Zentrum der konsularischen Unterstützung steht die Vermittlung anwaltlichen Beistandes (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2006 - 2 BvR 2115/01 u.a., NJW 2007, 499, 503: Überschneidung der Belehrung über das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers mit der Funktion der Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 WÜK, mit Hilfe des Konsulats einen Rechtsbeistand für den Beschuldigten zu beauftragen; Kreß GA 2007, 296, 305; Esser JR 2008, 271, 274; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, zum Inhalt der Hilfe für im Ausland inhaftierte deutsche Staatsangehörige durch deutsche Konsularbeamte nach § 7 KonsG).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Die allein erhobene Rüge, ein Selbstleseverfahren sei durchgeführt worden, ohne dass es zuvor angeordnet worden sei, kann jedoch nicht in die wesensverschiedene Rüge umgedeutet werden, der gegen die Anordnung eines Selbstleseverfahrens vorgebrachte Widerspruch sei nicht verbeschieden worden (vgl. zur Bedeutung der Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, NJW 2011, 1523, 1525).
  • BGH, 03.03.2021 - AK 10/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Ihre Heirat mit dem IS-Kämpfer C. , die Geburt von zwei gemeinsamen Söhnen und den Tod von C. bei einem Bombenangriff gegen den IS am 10. Mai 2017 hat zudem die Beschuldigte in einer gegenüber dem Deutschen Generalkonsulat in Istanbul am 21. März 2019 abgegebenen eidesstattlichen Versicherung zur Abstammung ihrer in Syrien geborenen Söhne geschildert (vgl. zur Verwertbarkeit allgemein BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 19.03.2013 - StB 2/13

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer knapp sechsjährigen Untersuchungshaft

    Die Verwertung dieser Angaben, die bereits Grundlage des gegen den Angeklagten bestehenden dringenden Tatverdachts seiner Anschlagsbeteiligung im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27. Mai 2008 (6 BGs 52/2008), der Haftprüfungsentscheidungen des Senats vom 17. Juni 2008 (AK 9/08) und vom 2. Oktober 2008 (AK 15/08) sowie Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwaltes vom 24. Juni 2008 waren, wird nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht dadurch gehindert, dass der Zeuge - mehrfach, zuletzt auch gegenüber dem Oberlandesgericht - behauptet hat, er sei durch die Anwendung von Gewalt und Folter von Beamten der türkischen Polizei zu dieser Aussage bzw. zum Unterschreiben der Vernehmungsprotokolle gezwungen worden (§ 136a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO); denn angesichts der insoweit nur vagen und pauschalen Angaben des Zeugen zu angeblich angewandten unzulässigen Vernehmungsmethoden, dem Fehlen von Angaben zu einem konkreten Foltergeschehen und auch angesichts der vorliegenden Ergebnisse der zu dem Foltervorwurf des Zeugen angestellten Ermittlungen in der Türkei, durch die die von dem Zeugen erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt worden sind, ist diese Behauptung des Zeugen derzeit zumindest nicht erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; zu Art. 15 UN-Antifolterkonvention und Art. 3 MRK vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, 319).
  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19

    Prüfung der Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots wegen verbotener

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3, Vereinbarung 1; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, Rn. 73; Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, Rn. 11) sind die Voraussetzungen eines - hier von der Verteidigung behaupteten - Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO im Wege des Freibeweises aufzuklären; insoweit ist das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen.
  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Anlässlich einer Befragung in der deutschen Botschaft in Ankara am 15. November 2019 (vgl. zur Verwertbarkeit BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314 Rn. 7 ff.) hat sie die äußeren Umstände ihres langjährigen Aufenthalts im Herrschaftsgebiet des IS, ihrer Hochzeit mit E., ihrer zahlreichen Umzüge und der monatlichen Entlohnung durch den IS eingeräumt.
  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

    Zum Aufenthalt der Beschuldigten in Syrien hat diese am 31. August 2016 Angaben in der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Ankara gemacht (vgl. zur Verwertbarkeit allgemein BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17987
BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10 (https://dejure.org/2010,17987)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 StR 372/10 (https://dejure.org/2010,17987)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 StR 372/10 (https://dejure.org/2010,17987)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 2 Satz 2 StPO; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73a Satz 1 StGB
    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil; Wertersatzverfall; Mittäterschaft: faktische Mitverfügungsgewalt; entgegenstehende Ansprüche Verletzter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 S 2 StPO, § 111i Abs 5 StPO, § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73a S 1 StGB
    Verfall und Auffangrechtserwerb des Staates bei mittäterschaftlicher Begehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 S 2 StPO, § 111i Abs 5 StPO, § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73a S 1 StGB
    Verfall und Auffangrechtserwerb des Staates bei mittäterschaftlicher Begehung

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des "Erlangten" i.S.v. § 111i Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) aus einem mittäterschaftlich begangenen Delikt

  • rewis.io

    Verfall und Auffangrechtserwerb des Staates bei mittäterschaftlicher Begehung

  • rewis.io

    Verfall und Auffangrechtserwerb des Staates bei mittäterschaftlicher Begehung

  • rechtsportal.de

    Berechnung des "Erlangten" i.S.v. § 111i Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) aus einem mittäterschaftlich begangenen Delikt

  • rechtsportal.de

    Berechnung des "Erlangten" i.S.v. § 111i Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) aus einem mittäterschaftlich begangenen Delikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2011, 113
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10
    Dies hätte bei mittäterschaftlicher Begehung vorausgesetzt, dass der Angeklagte den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn hatte (BGHSt 52, 227, 256; Senat NStZ-RR 2008, 287).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass die bisherigen Feststellungen, wonach zumindest im Fall 12 eine Weiterleitung von Geldern an Gläubiger des Angeklagten erfolgte (UA 28 oben), dem Tatrichter unter dem Gesichtspunkt einer Schuldentilgung (vgl. BGHSt 38, 25) Anlass zu der auch bei der Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO durchzuführenden Prüfung (siehe BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 Tz 15 mN) geben könnten, inwieweit die durch die Tat erlangten Geldbeträge noch im Vermögen des Angeklagten vorhanden sind (§ 73c Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10
    Dies hätte bei mittäterschaftlicher Begehung vorausgesetzt, dass der Angeklagte den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn hatte (BGHSt 52, 227, 256; Senat NStZ-RR 2008, 287).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

    Da der Angeklagte V. sämtliche Gelder weitergeleitet hat, hätte das Landgericht jedenfalls prüfen müssen, ob die Vorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, die auch im Rahmen des § 111i Abs. 2 StPO anwendbar ist (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32 mwN), der Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113; BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 9 f.; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18) nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568) und er diese auch tatsächlich hatte (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Aufnahme der rechtlichen

    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22 Rn. 3; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10 Rn. 3).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Auch einem Mittäter kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Urt. v. 28.10.2010 - 4 StR 215/10; BGH, Beschl. v. 8.12.2010 - 2 StR 372/10; BGH, Beschl. v. 12.5.2009 - 4 StR 102/09).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Danach kommt eine gesamtschuldnerische Haftung dann in Betracht, wenn die Täter zumindest zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeinsam Mitverfügungsmacht über den gesamten Betrag hatten (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, Rn. 21 ff., BGHSt 56, 39; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, Rn. 3, wistra 2011, 113).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

    Dies wäre vor dem Hintergrund der mittäterschaftlichen Tatbegehung nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Angeklagte S. den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn erworben gehabt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw.

    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10 Rn. 3).
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