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   BGH, 23.07.2014 - 1 StR 207/14   

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https://dejure.org/2014,24096
BGH, 23.07.2014 - 1 StR 207/14 (https://dejure.org/2014,24096)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2014 - 1 StR 207/14 (https://dejure.org/2014,24096)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14 (https://dejure.org/2014,24096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 AO; § 52 StGB
    Steuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren unrichtigen Steuererklärungen und mehreren pflichtwidrig unterlassenen Steuerklärungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2014, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Ausnahmsweise kann (dennoch) Tateinheit vorliegen, wenn die Hinterziehungen durch die dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfallen und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 375; Beschlüsse vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 f. und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mit Anmerkung Rolletschke; siehe zudem ders./Steinhart NZWiSt 2015, 71 ff. mwN).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15

    Subventionsbetrug (Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention);

    Da die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO die gesamte prozessuale Tat erfasst, ist zugleich für die tateinheitlich begangene Hinterziehung von Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 zugunsten der F. GmbH (zu den Konkurrenzen bei Steuerstraftaten vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 mwN) Strafklageverbrauch eingetreten.
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Sofern die steuerlich erheblichen Tatsachen durch dieselbe Handlung mitzuteilen gewesen wären - was im Falle des gleichzeitigen Umzugs der Kinder in die Türkei und einer hierdurch ausgelösten Erklärungspflicht nahe liegt -, kommt die Wertung als Tateinheit in Betracht (vgl. BGH wistra 2014, 443; 2005, 30; Schott, a.a.O., § 370 Rdn. 434 m.w.N.; Joecks, a.a.O., § 370 AO Rdn. 723).
  • LG Köln, 27.05.2020 - 119 KLs 7/19
    Dabei treffen die Hinterziehung von Einkommensteuer und die Hinterziehung des Solidaritätszuschlags jeweils tateinheitlich zusammen, da beide Steuerarten auf Grundlage derselben Erklärungen unrichtig festgesetzt wurden bzw. ihre Festsetzung durch die pflichtwidrige Nichtabgabe der jeweiligen Einkommensteuerklärungen unterblieben ist (vgl. BGH, Beschl. v. 23.07.2014 - 1 StR 207/14).
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