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   BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91   

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BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91 (https://dejure.org/1991,2321)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1991 - 4 StR 420/91 (https://dejure.org/1991,2321)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91 (https://dejure.org/1991,2321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem Vorwurf langjähriger betrügerischer Anfertigung kassenärztlicher Abrechnungen - Ausnahmefall des allgemeinen Prinzips, nach dem Kosten und Nebenleistungen grundsätzlich mit den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1992, 95
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    In Fällen des Vorwurfs langjähriger betrügerischer Anfertigung kassenärztlicher Abrechnungen ist der Tatrichter trotz der besonderen Problematik der Schadensermittlung gehalten, zu jeder der Tathandlungen ausreichende Feststellungen zu treffen (BGHSt 36, 320, 321) [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89].

    Zwar wird man bei einer Bezifferung des Schadens in diesen Fällen nicht umhin kommen, Kostenfaktoren, die einer Festbetragsregelung zugrunde liegen mögen, als Grundlage der notwendigen Schätzung zu berücksichtigen (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH NJW 1958, 1244; BGH wistra 1991, 177).

    Sollte der neue Tatrichter die Voraussetzungen des Betruges bejahen, wird er auch das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes sorgfältig zu prüfen haben (zum Gesamtvorsatz bei ärztlichen Quartalsabrechnungen vgl. BGHSt 36, 320 f. [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1).

  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Sie erfolgt entweder aufgrund einer Einzelfallprüfung oder nach der statistischen Methode (BSGE 19, 123, 128; 46, 136, 137; 55, 110, 112) [BSG 18.05.1983 - 6 RKa 18/80].

    Da die statistische Methode auf einem Vergleich der nach Eingang der Quartalsabrechnungen ermittelten durchschnittlichen Fallkosten aller Fachkollegen aus dem Gebiet des zu prüfenden Arztes beruht (vgl. Wiegand, Kassenarztrecht, § 368 n RVO Rdn. 31; Hess in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht § 106 SGB V Rdn. 8 f.; BSGE 55, 110, 112) [BSG 18.05.1983 - 6 RKa 18/80], besagt eine derartige Wirtschaftlichkeitsprüfung grundsätzlich nichts über die vertragskonforme Abrechnung.

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Läßt sich eine derartige Berechnung unter Einbeziehung der Vorstellung des Angeklagten mangels ausreichender Belege (vgl. dazu BGHZ 72, 132, 137) nicht mehr darstellen, so wäre auch ein Vergleich der gesamten Substanz-, Beschaffungs- und Aufbereitungskosten mit den vom Angeklagten tatsächlich geltend gemachten Gesamtkosten in Betracht gekommen.
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Angesichts des selbst von der Strafkammer ermittelten Mindestschadens mögen die Auslegungsprobleme, die weitgehend auch von den Fachkollegen beanstandungsfrei praktizierte fehlerhafte Berechnung der Kosten und die mangelnden Kontrollen der KVWL anhand der von ihr selbst vereinbarten Erstattungsregelungen Anlaß geben, die individuelle Schuld des Angeklagten gering zu bemessen, ein zumindest bedingter Betrugsvorsatz (vgl. dazu BGH bei Dallinger MDR 1975, 22;.
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Zwar wird man bei einer Bezifferung des Schadens in diesen Fällen nicht umhin kommen, Kostenfaktoren, die einer Festbetragsregelung zugrunde liegen mögen, als Grundlage der notwendigen Schätzung zu berücksichtigen (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH NJW 1958, 1244; BGH wistra 1991, 177).
  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Sollte der neue Tatrichter die Voraussetzungen des Betruges bejahen, wird er auch das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes sorgfältig zu prüfen haben (zum Gesamtvorsatz bei ärztlichen Quartalsabrechnungen vgl. BGHSt 36, 320 f. [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1).
  • BGH, 02.04.1985 - 1 StR 65/85

    Betrug durch Fortführung des Geschäftsbetriebs und Abschließen von Verträgen ohne

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    BGH, Urteil vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85 m.w.Nachw.) ließ sich mit ihrer Hilfe jedoch nicht ohne weiteres verneinen.
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Leichtgläubigkeit des Getäuschten und Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung sind dagegen für den Irrtum ohne Belang (BGHSt 34, 199, 201; BGH bei Dallinger MDR 1972, 387).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß es dem Angeklagten letztlich auf eine für ihn praktikable Abrechnung angekommen sein mag (BGHSt 16, 1, 3 f. [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]; BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 115/85).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
    Entscheidend ist allein, ob er in der Annahme gehandelt hat, eine Erstattung in der geltend gemachten Höhe beanspruchen zu können (BGHSt 3, 160, 162; BGH bei Dallinger MDR 1956, 10; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; vgl. auch BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel -

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81

    Eintritt eines Vermögensschadens in der Form der Vermögensgefährdung bei

  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 115/85

    Abgrenzung von Mord in Tateinheit mit Betrug und Totschlag - Vortäuschen eines

  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
  • BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 40/82
  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 31/61

    Aufnehmen und Unterhalten von Beziehungen zum sowjetzonalen FDGB in

  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81

    Betrug - Vermögensvorteil - Rechtswidrigkeit - Bereicherungsabsicht

  • BayObLG, 17.09.1987 - RReg. 3 St 144/87

    Erfinden eines einer auf Steuervergütung abzielenden Steueranmeldung zugrunde

  • RG, 24.06.1926 - II 466/26

    Kann darin, daß ein Beamter die Vergütung von an sich erstattungsfähigen

  • RG, 07.10.1930 - I 798/30

    1. Liegt Betrugsversuch vor, wenn der Angeklagte in der Meinung, aus einem

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Auch bei anderen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches mit überschießender Innentendenz (vgl. etwa § 252, § 263 Abs. 1, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a StGB) - bei denen die Formulierung des Absichtsmerkmals derjenigen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB entspricht - genügt es, wenn das Absichtserfordernis nach Vorstellung des Täters notwendiges tatbestandliches Zwischenziel zur Verwirklichung weitergehender Motive bildet (vgl. Kudlich, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, § 15 Rn. 19.3 ; Sternberg-Lieben/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 15 Rn. 66; so für den § 315d StGB argumentierend: Czimek, ZJS 2020, S. 337 ; siehe auch zur Beuteerhaltungsabsicht aus § 252 StGB: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05 -, NStZ-RR 2005, S. 340 ; zur Absicht der Erlangung eines Vermögensvorteils aus § 263 StGB: BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91 -, juris, Rn. 36; zur Absicht der Herbeiführung eines Unglücksfalls § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB: BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01 -, NStZ-RR 2001, S. 298).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung zum Abrechnungsbetrug bei Vertragsärzten (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 258/93; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91), für privatliquidierende Ärzte gilt nichts anderes.

    Eine etwaige Leichtgläubigkeit der Patienten stünde der Annahme eines Irrtums ebenso wenig entgegen, wie die Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91 mwN).

    Entscheidend ist, ob er in der Annahme gehandelt hat, eine Zahlung in der geltend gemachten Höhe beanspruchen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91 mwN).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt im wesentlichen mit der herrschenden Auffassung im Schrifttum überein (BGH wistra 1990, 305; 1992, 95, 97; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 21; vgl. auch BGHSt 2, 325, 326).

    Danach spielt es für die Tatbestandsmäßigkeit - entgegen dem Vorbringen der Revision - keine Rolle, ob die Entscheidungsträger der KZV bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung durch den Angeklagten und seinen Mittäter R. hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97; MDR 1972, 387 m. w. N.).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Daß der Getäuschte bei intensiverer Nachforschung die Fehlvorstellung hätte vermeiden können, ändert an seinem Irrtum nämlich nichts (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97; BGH NStZ 2003, 313, 314).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Leichtgläubigkeit des Getäuschten und Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung sind dagegen für den Irrtum ohne Belang (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91, wistra 1992, 95, 97; vom 11. Juli 2001 - 1 StR 576/00, BGHSt 47, 83 und vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auch bei einer Tatserie ist es erforderlich, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestands für jede Einzeltat ergibt (vgl. BGHSt 40, 374, 376; 36, 320, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9 und 11).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Bei dem Vorwurf langjähriger betrügerischer kassenärztlicher Abrechnungspraxis kommt den Feststellungen zu den objektiven Umständen erhebliche Bedeutung für die Frage der Nachweisbarkeit der inneren Tatseite zu (vgl. BGH wistra 1992, 95 und wistra 1994, 22, 23).

    Diese Ausnahmeregelung gestattete dem Kassenarzt - entgegen dem sonst üblichen, an dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (BMÄ) orientierten kassenärztlichen Vergütungswesen - eine Abrechnung auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten (vgl. BGH wistra 1992, 95 und wistra 1994, 22).

    Das hat das Landgericht ersichtlich ebensowenig bedacht, wie den Umstand, daß früher übliche Vereinbarungen zwischen einzelnen Ärzten und örtlichen Krankenkassen mit Einführung des BMÄ'78 nicht mehr zulässig waren (vgl. BGH wistra 1992, 95), diese Kosten vielmehr, wie auch die sonstige Vergütung für ärztliche Leistungen, nur noch über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden durften.

  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

    Trifft dies, wie es bei den Angeklagten der Fall war, nicht zu, so wird die Kassenärztliche Vereinigung über einen für dieses Abrechnungssystem maßgeblichen Umstand getäuscht; die auf dieser - falschen - Abrechnungsgrundlage erfolgte Vergütung beruht auf einem entsprechenden Irrtum und führt zu einem dem Umfang der unberechtigt geltend gemachten Leistungen entsprechenden Schaden (vgl. auch BGH Wistra 1992, 95).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Da dies hier nicht möglich war, hat die Strafkammer anhand der Umstände des Praxisbetriebes und unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes rechtsfehlerfrei die Mindestzahl der jeweiligen Falschabrechnungen festgestellt (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 321, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9).
  • LG Köln, 07.04.2016 - 118 KLs 6/13

    Abrechnung von Speziallaborleistungen von Privatpatienten als persönliche

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich als Ergebnis laienhafter Bewertung dieser Umstände einen von der Rechtsordnung anerkannten Anspruch auf die erstrebte Leistung nicht zumisst oder für zweifelhaft hält (vgl. BGH, Urteil vom 07.08.2003 - 3 StR 137/03 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - 4 StR 420/91 - ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 263 Rn. 193).
  • OLG Hamm, 22.12.2004 - 3 Ss 431/04

    Untreue; Betrug; Entsorgung von Praxissondermüll; Schmiergeld

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der

  • LG Köln, 11.02.2015 - 118 KLs 9/13

    Freispruch eines Arztes vom Betrug an Privatpatienten bei der Abrechnung von

  • LG München I, 17.02.2016 - 9 O 20894/14

    Landgerichtsarzt muss Honorare nicht zurückzahlen

  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 258/93

    Betrug eines Arztes durch unrichtige Abrechnungen - Täuschung über die Kosten der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1995 - L 11 Ka 75/95

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 605/93

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

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