Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.04.1998 - 10 U 306/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- zfs 1998, 260
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
Vernehmung eines Zeugen in Rechtshilfe als Verfahrensfehler
Die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 I ZPO) durch Vernehmung eines Zeugen vor einem ersuchten Richter ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 375 I ZPO stellt einen groben Verfahrensfehler dar, der nach § 538 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges führt (vgl. BGH NJW 1991, 1302; OLG Koblenz NVersZ 1998, 123 f.). - OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98
Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 26.01.2001 - 10 U 258/00
Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Zurückweisung von …
Bei der Berechnung der Kaskoentschädigung für ein geleastes Fahrzeug und den üblichen Leasingbedingungen ist nach der Rechtsprechung regelmäßig auf die Verhältnisse des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs abzustellen (vgl. BGH, NJW 1993, 2870; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1057; OLG Köln, VersR 1997, 870; Senat, NVersZ 1998, 123; Senat, NVersZ 2000, 91 = VersR 2000, 449). - OLG Koblenz, 09.04.1999 - 10 U 838/98
Berechnung der Kaskoentschädigung bei entwendetem Leasingfahrzeug
Für die Berechnung der geschuldeten Kaskoentschädigung eines entwendeten Leasingfahrzeugs ist in der Regel auf die Verhältnisse des Leasinggebers abzustellen (i. A. an BGH VersR 1993, 1223 = NJW 1993, 2870; OLG Hamm VersR 1995, 1348 = NJW-RR 1995, 1057; OLG Köln VersR 1997, 870; Senat NVersZ 1998, 123 = zfs 1998, 260).
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