Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung, Nichterscheinen des Verteidigers
- verkehrslexikon.de
Zur Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens des Verteidigers des entpflichteten Betroffenen im Bußgeldverfahren
- Judicialis
OWiG § 74
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74
Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; Genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers; Bußgeldbescheid
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers
Papierfundstellen
- NZV 2001, 491
- zfs 2002, 44
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15
Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen …
Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (Anschluss an OLG Hamm, NZV 2001, 491).Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist zudem auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 491).
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des …
Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301). - OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03
Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen
Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, ZfS 2002, 44).
- OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05
Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin; …
Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht entbundenen Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, zfs 2002, 44; Thüringer OLG, VRS 106, 301). - OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03
Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge
Will er mit der Rechtsbeschwerde geltend machen, dass das Gericht einem Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte folgen und ihn von der Pflicht zum Erscheinen entbinden müssen, so muss der Beschwerdeführer genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (vgl. KG, Beschluss vom 06.02.2001 bei Juris; Senatsbeschluss vom 20.08.2001, ZfS 2002, 44). - OLG Hamm, 25.02.2011 - 2 RBs 146/10
Unzulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach …
Rn. 12 - III - 5 RBs 103/10 - OLG Köln, DAR 2005, 229; OLG Hamm, DAR 2001, 519; Göhler, OWiG, 15. Auflg., § 74 Rdn. 19). - OLG Brandenburg, 06.08.2025 - 1 ORbs 155/25
Missachtung der vorausgegangenen Entbindung eines Betroffenen von seiner …
Dass auch der Verteidiger des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, ist ohne Belang (vgl. OLG Hamm VRS 101, 127; Senatsbeschluss vom 19. November 2018, (1 Z) 53 Ss-Owi 523/18 (280/18); Senatsbeschluss vom 17. August 2012 - (1 B) 53 Ss-OWi 302/12 (217/12)). - BayObLG, 25.08.2021 - 201 ObOWi 1075/21
Voraussetzungen für Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG
Die Abwesenheit des geladenen Verteidigers kann unter keinen Umständen zur Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG führen (OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 bei juris). - OLG Köln, 18.11.2025 - 1 ORbs 269/25
Entbindung von der Anwesenheitspflicht, Nichterscheinen des Betroffenen, …
Dass auch der Verteidiger des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, ist ohne Belang (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 2 Ss OWi 531/01 -, juris). - OLG Düsseldorf, 02.10.2015 - 1 RBs 152/15
Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung …
In einem solchen Fall ist - auch wenn der Verteidiger nicht erscheint - nach § 74 Abs. 1 OWiG zu verfahren und die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen durchzuführen (Senat IV-1 RBs 86/14 v. 10.07.2014 und IV-1 RBs 71/15 v. 15.06.2015; OLGe Frankfurt zfs 2000, 272; Hamm zfs 2002, 44; Koblenz zfs 2004, 90; Jena zfs 2004, 235; Köln DAR 2005, 229;… Göhler, OWiG, 16. Auflage, § 74 Rn. 19). - OLG Köln, 02.04.2009 - 81 Ss OWi 29/09
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