Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 1192 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
3. Buch - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
8. Abschnitt - Hypothek. Grundschuld. Rentenschuld (§§ 1113 - 1203) |
2. Titel - Grundschuld. Rentenschuld (§§ 1191 - 1203) |
I. Grundschuld (§§ 1191 - 1198) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 1192 BGB a.F.
6 Entscheidungen zu § 1192 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17
Zulässigkeit der Geltendmachung der Leistung an sich durch den Zedenten
- OLG Hamm, 23.02.2017 - 5 U 66/16
Zulässigkeit der Zwangsvollsteckung aus einer Unterwerfungserklärung durch den ...
- BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09
Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08
Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei ...
- OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08
- OLG Hamm, 22.09.2011 - 5 U 93/11
Geltendmachung des unterbliebenen Eintritts in den Sicherungsvertrag
- LG Leipzig, 11.01.2011 - 6 T 889/10
Umschuldungsfälle - Voraussetzungen der Erteilung einer Vollstreckungsklausel