Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 1715 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
7. Titel - Beistandschaft (§§ 1712 - 1718) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 1715 BGB a.F.
Entscheidung zu § 1715 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
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