Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 1717 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
7. Titel - Beistandschaft (§§ 1712 - 1718) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 1717 BGB a.F.
15 Entscheidungen zu § 1717 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 11.10.2021 - 21 WF 133/21
Anordnung der Vorführung einer Untersuchungsperson in einem Abstammungsverfahren; ...
- KG, 30.06.2017 - 6 W 25/17
Nachlasssache: Erbanspruch eines im Jahre 1966 adoptierten im Zeitpunkt des ...
- OLG Koblenz, 19.02.2019 - 9 UF 614/18
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Wirksamkeit eines vor 1970 abgegebenen ...
- BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85
Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung
- BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92
Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden ...
- BGH, 14.02.1975 - IV ZR 28/73
Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes gegen die Erben des Vaters - ...
- BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/72
Zurückweisung einer Revision - Durchbrechung der Rechtskraft eines ...
- OLG München, 12.01.2011 - 31 Wx 270/10
Erbscheinsverfahren: Unterhaltstitel als Nachweis der Vaterschaft für ein im Jahr ...
- BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71
Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß
- OLG Köln, 02.02.1972 - 16 U 150/71