Bundesnaturschutzgesetz a.F.
| Abschnitt 3 - Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft (§§ 18 - 21a) |
(1) Voraussetzung für die Verpflichtung nach § 19 ist, dass der Eingriff einer behördlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behörde bedarf oder von einer Behörde durchgeführt wird.
(2) Die für die Entscheidung, die Entgegennahme einer Anzeige oder die Durchführung eines Eingriffs zuständige Behörde trifft zugleich die Entscheidungen nach § 19 im Benehmen mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde, soweit nicht eine weitergehende Form der Mitwirkung vorgeschrieben ist oder die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde selbst entscheidet.
(3) Soll bei Eingriffen in Natur und Landschaft, denen Entscheidungen nach § 19 von Behörden des Bundes vorausgehen oder die von Behörden des Bundes durchgeführt werden, von der Stellungnahme der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde abgewichen werden, so entscheidet hierüber die fachlich zuständige Behörde des Bundes im Benehmen mit der obersten Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, soweit nicht eine weitergehende Form der Beteiligung vorgesehen ist.
(4) 1Bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, hat der Planungsträger die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensation in sonstiger Weise nach § 19 erforderlichen Maßnahmen im Fachplan oder in einem landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen. 2Der Begleitplan ist Bestandteil des Fachplans.
(5) Handelt es sich bei dem Eingriff um ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, so muss das Verfahren, in dem Entscheidungen nach § 19 Abs. 1 bis 3 getroffen werden, den Anforderungen des genannten Gesetzes entsprechen.
Hinweis der Redaktion:§ 20 Abs. 3 ist gemäß § 11 unmittelbar anwendbar.
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Rechtsprechung zu § 20 BNatSchG a.F.
60 Entscheidungen zu § 20 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08
Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?
- VG Schleswig, 18.08.2009 - 1 A 5/08
Notwendigkeit der Heranziehung des alten Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG ...
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH N 2/00
Landesgesetzliche Ermächtigung zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster mit Verf RP ...
- OVG Niedersachsen, 18.06.1998 - 3 L 6213/96
Künstlicher Fuchsbau; Naturschutzgebiet; Befreiung von naturschutzrechtlichem ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1997 - 5 S 1486/96
Ausnahmegenehmigung zum Abschuß besonders geschützter (Vogel-)Arten, hier: ...
- OVG Niedersachsen, 26.09.2002 - 1 MN 237/02
Abwägung; Ausgleichsmaßnahmen; Erforderlichkeit; Fehleinschätzung; Fledermaus; ...
- VG Düsseldorf, 23.11.2006 - 4 K 3932/04
Erteilung einer Plangenehmigung zur Erweiterung einer plangenehmigten Abgrabung; ...
- BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00
Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte; ...
- VG Freiburg, 27.10.1994 - 9 K 1546/93
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer CITES-Bescheinigung für einen toten ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 262/05
Natur- und Landschaftsschutz gilt auch an Bahngleisen