Bundesnaturschutzgesetz a.F.
Abschnitt 3 - Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft (§§ 18 - 21a) |
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.
(2) 1Der Verursacher ist zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). 2Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. 3In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. 4Bei der Festsetzung von Art und Umfang der Maßnahmen sind die Programme und Pläne nach den §§ 15 und 16 zu berücksichtigen.
(3) 1Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen. 2Werden als Folge des Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.
(4) Die Länder können zu den Absätzen 1 bis 3 weitergehende Regelungen erlassen; insbesondere können sie Vorgaben zur Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen treffen und vorsehen, dass bei zuzulassenden Eingriffen für nicht ausgleichbare oder nicht in sonstiger Weise kompensierbare Beeinträchtigungen Ersatz in Geld zu leisten ist (Ersatzzahlung).
Rechtsprechung zu § 19 BNatSchG a.F.
158 Entscheidungen zu § 19 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- BFH, 28.10.2009 - II R 18/08
Kaufvertragliche Übernahme der Kosten einer noch durchzuführenden ...
- BVerwG, 28.01.2009 - 7 B 45.08
Wasserrechtliche Planfeststellung; Eingriff in Natur und Landschaft; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
- VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612
Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleichsmaßnahme; Bauernhof; Beeinträchtigung; ...
- OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
- VG Saarlouis, 19.09.2007 - 5 K 58/06
Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 62 BNatSchG vom ...
- BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06
Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche ...
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Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden