Bundesnaturschutzgesetz a.F.
Abschnitt 2 - Umweltbeobachtung, Landschaftsplanung (§§ 12 - 17) |
(1) 1Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind auf der Grundlage des Landschaftsprogramms oder der Landschaftsrahmenpläne in Landschaftsplänen flächendeckend darzustellen. 2Die Landschaftspläne sind fortzuschreiben, wenn wesentliche Veränderungen der Landschaft vorgesehen oder zu erwarten sind. 3Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.
(2) 1Die Länder regeln die Verbindlichkeit der Landschaftspläne, insbesondere für die Bauleitplanung. 2Sie können bestimmen, dass Darstellungen des Landschaftsplans als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitpläne aufgenommen werden. 3Sie können darüber hinaus vorsehen, dass von der Erstellung eines Landschaftsplans in Teilen von Gemeinden abgesehen werden kann, soweit die vorherrschende Nutzung den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entspricht und dies planungsrechtlich gesichert ist.
(3) Werden in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsprogramm oder in Landschaftsrahmenplänen dargestellt, so ersetzen diese Pläne die Landschaftspläne.
Rechtsprechung zu § 16 BNatSchG a.F.
12 Entscheidungen zu § 16 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine ...
- VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01
Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in ...
- VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05
Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 5 S 1929/97
Zum flächenhaften Naturdenkmal
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 5 S 1266/92
Wirksamer Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung; Verhältnis von Ausweisung als ...
- VG Düsseldorf, 28.01.2010 - 4 K 5870/08
Außenbereich Betriebsteil Risiko Landwirtschaft Privilegierung wirtschaftliche ...
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Straßenplanung durch Bebauungsplan
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes ...
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes ...
- OVG Niedersachsen, 14.08.1990 - 3 L 103/89
Bestimmtheit des Geltungsbereichs einer Landschaftsschutzverordnung; ...